Kaufland setzt bundesweit auf SB-Kassen und K-Scan

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Grzegorz Walczak

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Kaufland treibt den Ausbau von Selbstbedienungskassen in Deutschland deutlich voran. Das Unternehmen will alle deutschen Filialen mit SB-Kassen und dem System K-Scan ausstatten. Für 2026 ist der Einbau in 220 weiteren Märkten geplant. Nach Abschluss des Rollouts sollen bundesweit mehr als 8.000 Selbstbedienungskassen in den Kaufland-Filialen im Einsatz sein.

Der Ausbau fällt in eine Phase, in der sich der Lebensmitteleinzelhandel insgesamt stärker digitalisiert. Self-Checkout-Systeme sind längst kein Randphänomen mehr. Nach einer Markterhebung des EHI waren 2025 in mehr als 10.000 Geschäften in Deutschland stationäre Self-Checkout-Systeme mit mehr als 38.000 SB-Kassen im Einsatz, ein großer Teil davon im Lebensmitteleinzelhandel.

Kaufland will bis zu zwölf SB-Kassen pro Standort einsetzen

Kaufland setzt bei dem Ausbau nicht auf einen vollständigen Ersatz klassischer Kassen. Nach Unternehmensangaben sollen die Filialen weiterhin auch mit Bedienkassen ausgestattet bleiben. Zusätzlich sollen je Standort bis zu zwölf SB-Kassen installiert werden. Die neuen Kassen sollen Zahlungen mit Bargeld, Karte, App und Kaufland Pay ermöglichen.

Derzeit sind nach Kaufland-Angaben bereits rund 2.000 Selbstbedienungskassen in etwa 300 deutschen Filialen im Einsatz. In diesen Märkten wird nach Angaben des Unternehmens ein erheblicher Teil der Einkäufe bereits über Self-Checkout bezahlt. Für Kundinnen und Kunden bedeutet der Ausbau vor allem mehr Auswahl am Kassenbereich. Wer wenige Artikel kauft, kann schneller selbst scannen und bezahlen. Wer weiterhin eine klassische Kasse nutzen möchte, soll diese Möglichkeit behalten.

K-Scan verlegt das Scannen in den Einkauf

Mit K-Scan geht Kaufland über die reine Selbstbedienungskasse hinaus. Kundinnen und Kunden scannen ihre Produkte bereits während des Einkaufs, entweder mit einem Handscanner oder per Smartphone. Am Ende wird der Einkauf per QR-Code an die SB-Kasse übertragen und dort bezahlt. Voraussetzung ist eine Registrierung mit Kaufland Card XTRA.

Das System richtet sich vor allem an Kundinnen und Kunden, die ihren Einkauf nicht erst am Kassenbereich vollständig aus dem Wagen nehmen und einzeln scannen möchten. Der Einzelhandel nutzt solche Systeme zunehmend, um Wartezeiten zu verkürzen, Abläufe zu entzerren und unterschiedliche Einkaufsgewohnheiten abzudecken. Gleichzeitig bleibt Self-Checkout im Alltag erklärungsbedürftig, weil Bezahlarten, Alterskontrollen, Wiegeartikel und technische Prüfungen je nach Markt unterschiedlich organisiert sein können.

Neue EU-Regeln für Honig, Konfitüre und Fruchtsaft

Parallel zu den Veränderungen an den Kassen kommen im Sommer 2026 neue Vorgaben für bestimmte Frühstücksprodukte. Grundlage ist die EU-Richtlinie 2024/1438, die unter anderem Regeln für Honig, Fruchtsäfte, Konfitüren, Gelees, Marmeladen und bestimmte Milchprodukte ändert. Die geänderten Regeln gelten ab 14. Juni 2026.

Besonders sichtbar wird die Änderung bei Honig. Bei Honigmischungen müssen künftig die Herkunftsländer auf dem Etikett angegeben werden. Die Länder sollen nach ihrem Gewichtsanteil in absteigender Reihenfolge erscheinen, inklusive Prozentangaben. Allgemeine Hinweise wie Mischungen aus EU- und Nicht-EU-Ländern werden damit deutlich präziser ersetzt.

Für Fruchtsäfte entstehen neue Kategorien für zuckerreduzierte Produkte, die mindestens 30 Prozent weniger Zucker enthalten müssen. Bei Konfitüren steigt der Mindestfruchtgehalt: von 350 auf 450 Gramm Frucht pro Kilogramm, bei Sonderkonfitüren von 450 auf 500 Gramm pro Kilogramm.

Für Verbraucher ändert sich der Einkauf an zwei Stellen

Die beiden Entwicklungen betreffen unterschiedliche Teile des Supermarkteinkaufs. Kaufland verändert den Weg durch die Filiale und den Kassenbereich. Die EU-Vorgaben verändern Angaben auf Verpackungen bestimmter Lebensmittel. Zusammengenommen zeigen sie, wie stark sich der Einkauf im Supermarkt derzeit wandelt: digitaler beim Bezahlen, detaillierter bei der Produktinformation.

An der Kasse geht es um Tempo, Bezahlart und Bedienkomfort. Am Regal geht es um Herkunft, Zusammensetzung und Vergleichbarkeit. Besonders bei Honig wird die Herkunft künftig genauer erkennbar. Bei Säften und Konfitüren werden Rezeptur und Bezeichnung stärker geregelt.

Übergangszeit im Handel bleibt möglich

Nicht alle Verpackungen werden ab dem Stichtag sofort anders aussehen. Produkte, die vor dem 14. Juni 2026 hergestellt wurden, können nach Angaben der Verbraucherzentrale weiterhin mit bisheriger Kennzeichnung abverkauft werden. Deshalb können im Handel auch nach Mitte Juni noch Honiggläser und andere Produkte mit älteren Etiketten stehen.

Für Handelsketten wie Kaufland bedeutet die Entwicklung Anpassungen auf mehreren Ebenen. Neue Kasseninfrastruktur verändert Abläufe in den Märkten. Neue Kennzeichnungsvorgaben betreffen Sortiment, Eigenmarken, Lieferanten und Verpackungsprüfung. Für Kundinnen und Kunden werden die Änderungen vor allem dort sichtbar, wo sie täglich einkaufen: am Regal und an der Kasse.

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