
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat für das Jahr 2025 einen neuen Höchststand bei Beratungsanfragen gemeldet. Nach dem am 2. Juni 2026 veröffentlichten Jahresbericht wandten sich 13.067 Menschen an die Stelle, weil sie Diskriminierung erlebt hatten oder eine Benachteiligung vermuteten. Das entspricht einem Anstieg um 15 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Am häufigsten ging es um rassistische Diskriminierung. Danach folgten Anfragen zu Benachteiligungen wegen einer Behinderung oder chronischen Krankheit sowie wegen des Geschlechts. Die Zahlen machen deutlich, dass Diskriminierung für viele Betroffene kein Randthema ist, sondern in Arbeit, Alltag und beim Zugang zu Dienstleistungen eine konkrete Rolle spielt.
Der größte Anteil der gemeldeten Fälle entfiel 2025 auf rassistische Diskriminierung. Die Antidiskriminierungsstelle weist dafür 4.571 Anfragen aus. Das entspricht 43 Prozent der Beratungsanfragen. Gemeint sind Fälle, in denen Menschen sich wegen Herkunft, Hautfarbe, Sprache, zugeschriebener Zugehörigkeit oder vergleichbarer Merkmale benachteiligt sehen.
Die Beratungsfälle können sehr unterschiedliche Lebensbereiche betreffen, etwa Bewerbungen, Arbeitsverhältnisse, Wohnungssuche, Gesundheitswesen oder alltägliche Dienstleistungen. Die gemeldeten Zahlen zeigen allerdings nur die Anfragen, die tatsächlich bei der Bundesstelle eingegangen sind. Sie erlauben daher keine vollständige Aussage über das gesamte Ausmaß von Diskriminierung in Deutschland.
Einen weiteren Schwerpunkt bilden Benachteiligungen wegen einer Behinderung oder chronischen Krankheit. Für 2025 nennt die Antidiskriminierungsstelle 3.015 Anfragen. Damit lag dieser Bereich erstmals über der Marke von 3.000 Fällen und machte 27 Prozent der erfassten Beratungsanfragen aus.
Solche Anfragen können sich etwa auf fehlende Barrierefreiheit, Probleme am Arbeitsplatz, verweigerte Dienstleistungen oder Nachteile im Gesundheitsbereich beziehen. Der Jahresbericht ordnet diese Fälle im Rahmen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ein, das unter anderem vor Benachteiligungen wegen einer Behinderung, des Alters, des Geschlechts, der Religion oder der ethnischen Herkunft schützt.
Auch Diskriminierung wegen des Geschlechts war 2025 ein häufiger Beratungsgrund. Nach den veröffentlichten Zahlen meldeten sich 2.407 Menschen mit entsprechenden Anliegen, was 22 Prozent der Anfragen entsprach. Dazu können unter anderem Benachteiligungen von Frauen, Diskriminierung wegen Schwangerschaft oder sexuelle Belästigung gehören.
Weitere Merkmalsbezüge betreffen das Alter mit 12 Prozent, die Religion mit 7 Prozent und die sexuelle Identität mit rund 4 Prozent. Die Statistik bildet Beratungsanfragen ab, keine gerichtlich festgestellten Diskriminierungsfälle.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wurde im Zusammenhang mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz eingerichtet. Sie berät Betroffene, informiert über rechtliche Möglichkeiten und kann an andere Beratungsstellen vermitteln. Das AGG gilt vor allem im Arbeitsleben und bei bestimmten privaten Rechtsgeschäften, etwa beim Zugang zu Wohnraum oder Dienstleistungen.
Der neue Höchststand zeigt, dass viele Menschen Beratungsbedarf sehen. Ob der Anstieg allein auf mehr Diskriminierung zurückgeht, lässt sich aus den Beratungszahlen nicht sicher ableiten. Möglich ist auch, dass mehr Betroffene die Angebote kennen und nutzen. Belastbar ist: Noch nie wurden bei der Antidiskriminierungsstelle so viele Anfragen in einem Jahr registriert.
Die Zahlen erscheinen in einer Phase, in der seit Jahren über eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes diskutiert wird. Die Antidiskriminierungsstelle verweist seit längerem auf Schutzlücken und auf die Frage, ob Betroffene ihre Rechte ausreichend durchsetzen können. Zu den diskutierten Punkten gehören längere Fristen, bessere Klagemöglichkeiten und ein breiterer Schutz in Lebensbereichen, die vom aktuellen AGG nicht abgedeckt werden.
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