Rente mit 63 vor dem Aus: Was jetzt wirklich geplant ist

Deutschland Steuerlast OECD Platz 2 Steuerkeil
Deutschland belegt laut OECD Taxing Wages 2026 Rang 2 der höchsten Steuerlast.

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Rentenkommission rückt Frühverrentung ins Zentrum

Die Debatte um die sogenannte Rente mit 63 hat im Juni 2026 deutlich an Schärfe gewonnen. Auslöser sind die bekannt gewordenen Empfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten Alterssicherungskommission. Das Gremium soll Vorschläge liefern, wie die Alterssicherung angesichts der alternden Bevölkerung langfristig finanziert werden kann. Offiziell sollen die Ergebnisse Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas am Dienstag vorgestellt werden. Am Stichtag 22. Juni ist deshalb wichtig: Beschlossen ist die Abschaffung der Rente mit 63 nicht. Es handelt sich um Empfehlungen und politische Diskussionen, nicht um geltendes Recht.

Die Debatte steht im größeren Reformkontext der schwarz-roten Koalition. Union und SPD hatten ein umfassendes Reformfenster bis zum Sommer angekündigt, bei dem es neben der Rente auch um Steuern, Gesundheit, Arbeitszeit und Bürokratieabbau geht. Die Rentenfrage ist dabei einer der politisch heikelsten Punkte, weil sie Beitragszahler, Rentner und Menschen kurz vor dem Ruhestand unmittelbar betrifft.

Was die „Rente mit 63“ heute tatsächlich bedeutet

Die Bezeichnung „Rente mit 63“ ist inzwischen irreführend. Gemeint ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Sie setzt 45 Versicherungsjahre voraus und ermöglicht einen abschlagsfreien Rentenbeginn vor der regulären Altersgrenze. Für vor 1953 Geborene war das ursprünglich mit 63 möglich. Für spätere Jahrgänge wurde die Grenze schrittweise angehoben. Wer 1964 oder später geboren wurde, kann diese Rentenart nach heutigem Recht erst mit 65 Jahren nutzen. Vorzeitig mit Abschlägen kann diese besondere Rente nicht bezogen werden. Deutsche Rentenversicherung +1

Für 1962 Geborene liegt die Altersgrenze 2026 bei 64 Jahren und acht Monaten. Parallel steigt auch die reguläre Altersgrenze weiter. Der Jahrgang 1961 erreicht die Regelaltersgrenze nach Angaben der Bundesregierung mit 66 Jahren und sechs Monaten, ab dem Jahrgang 1964 gilt die reguläre Altersgrenze von 67 Jahren. Bundesregierung

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Was die Kommission vorschlägt

Nach Informationen von ARD und ZDF empfiehlt die Rentenkommission, sich von der bisherigen abschlagsfreien Frühverrentung nach 45 Beitragsjahren zu verabschieden. Künftig soll ein früherer Rentenzugang demnach nicht mehr pauschal an die Zahl der Beitragsjahre geknüpft werden. Stattdessen soll stärker der individuelle Gesundheitszustand berücksichtigt werden. Dahinter steht die Überlegung, dass Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder belastenden Erwerbsbiografien anders behandelt werden sollen als Menschen, die länger arbeiten können.

Zugleich schlägt die Kommission weitere Einschnitte und Umbauten vor. Dazu gehören eine stärkere Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung, mehr Einzahler in die gesetzliche Rentenversicherung und eine verpflichtende kapitalgedeckte Zusatzrente nach schwedischem Vorbild. Das Renteneintrittsalter soll nach den Empfehlungen ab 2032 weiter steigen. Eine konkrete „Rente mit 70“ steht nach ZDF-Angaben aber nicht im Vorschlagspapier. ZDFheute +1

Übergangsregeln sind noch offen

Ein konkretes Datum für das Ende der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren ist bislang nicht beschlossen. Auch ist offen, welche Jahrgänge betroffen wären. Bundesarbeitsministerin Bas stellte nach den bekannt gewordenen Empfehlungen Übergangsfristen und Vertrauensschutz für unmittelbar Betroffene in Aussicht. Die Koalition müsse nun prüfen, welche Jahrgänge von einer Umsetzung betroffen wären. Handelsblatt +1

Damit bleibt die wichtigste praktische Frage unbeantwortet: Wer kurz vor dem Rentenbeginn steht, hat derzeit noch keine gesetzliche Neuregelung vor sich, sondern eine politische Debatte. Erst nach Vorlage der Kommissionsempfehlungen, Beratungen in der Koalition und einem möglichen Gesetzgebungsverfahren im Bundestag könnte sich die Rechtslage ändern. Das BMAS hatte zuvor betont, dass die Kommission ihre Vorschläge bis Ende des zweiten Quartals 2026 vorlegen soll und eine gesetzgeberische Umsetzung erst im Anschluss erfolgen kann. BMAS

Zahlen: Nutzung, Kosten und Arbeitsmarkt

Die Rente nach 45 Versicherungsjahren wird stark genutzt. Nach Angaben der Bertelsmann Stiftung, über die die Tagesschau berichtete, nehmen jedes Jahr etwa 250.000 bis 280.000 Erwerbstätige diese Möglichkeit in Anspruch. Rund 30 Prozent aller neuen Renten entfielen demnach auf diese Option.

Eine DIW-Modellrechnung im Auftrag der Bertelsmann Stiftung kommt zu dem Ergebnis, dass eine Abschaffung die öffentlichen Kassen um 9,5 Milliarden Euro pro Rentnerjahrgang entlasten könnte. Für den untersuchten Jahrgang 1957 wird eine Entlastung der gesetzlichen Rentenversicherung von rund 10,4 Milliarden Euro genannt. Die Forscher gehen davon aus, dass Betroffene ohne diese Option im Schnitt zehn Monate später in Rente gehen würden. Zudem könnten dem Arbeitsmarkt rechnerisch rund 125.000 Vollzeitkräfte zusätzlich zur Verfügung stehen.

Parteien, Gewerkschaften und Verbände reagieren gespalten

Die politischen Reaktionen fallen unterschiedlich aus. Kanzler Merz verteidigte Reformen grundsätzlich als notwendig. Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann kritisierte zwar fehlende Sicherheit beim Rentenniveau, bewertete aber die stärkere Kapitaldeckung und die weitgehende Abschaffung der Rente mit 63 positiv. Die Linke sieht in den Plänen dagegen Rentenkürzungen. Auch aus der AfD kam Kritik, weil die Empfehlungen auf längeres Arbeiten und höhere Beiträge hinausliefen.

Deutliche Ablehnung kommt von Gewerkschaften. Ver.di-Chef Frank Werneke und IG-Metall-Chefin Christiane Benner warnten, die Vorschläge gingen an der Lebenswirklichkeit vieler Beschäftigter vorbei. Der Sozialverband Deutschland zeigte sich enttäuscht. Der VdK verweist auf eine eigene Umfrage, nach der 75 Prozent der Befragten den abschlagsfreien Rentenzugang ab 65 nach 45 Beitragsjahren erhalten wollen.

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