
Die Finanzaufsicht BaFin und die Deutsche Bundesbank haben am Dienstag die offizielle Neufassung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement veröffentlicht. Es handelt sich um die 9. MaRisk-Novelle. Auf der Bundesbank-Seite ist die neue Fassung als Rundschreiben 06/2026 mit Datum 30. Juni 2026 ausgewiesen. Damit liegt nach der Konsultation vom Frühjahr nun die gültige Fassung für die Bankenaufsicht vor.
Kern der Neufassung ist mehr Proportionalität. Die Aufsicht will Anforderungen stärker nach Größe und Risikoprofil der Institute staffeln. Besonders kleine Institute sollen weniger Dokumentationsaufwand haben und bestimmte Öffnungsklauseln leichter nutzen können. In einem Aufsichtsbriefing von Bundesbank und BaFin heißt es, die Novelle solle Doppelungen abbauen, den Detaillierungsgrad reduzieren und Anforderungen stärker prinzipienorientiert formulieren.
Die neue Fassung übernimmt Erleichterungen für kleine Institute aus einer früheren Aufsichtsmitteilung. Teilweise entfallen zusätzliche Voraussetzungen für diese Öffnungsklauseln. Damit soll das Regelwerk übersichtlicher werden. Zugleich führt die Novelle eine stärkere Größenklassifizierung ein. Genannt werden sehr kleine Institute, kleine Institute beziehungsweise SNCIs sowie übrige weniger bedeutende Institute. Bedeutende Institute fallen nach den Unterlagen ab Veröffentlichung der 9. Novelle nicht mehr in den Anwendungsbereich der MaRisk.
Die Reform bedeutet keine pauschale Lockerung der Aufsicht. Banken müssen weiter ein funktionierendes Risikomanagement nachweisen. Neu eingeordnet werden zudem Umsetzungsfristen. Vorgaben aus der neuen Fassung sollen grundsätzlich bis zum 1. Januar 2027 umgesetzt werden können.
Die BaFin verfolgt mit der Novelle einen Kurs, der weniger Detailvorgaben und mehr Verantwortung bei den Instituten vorsieht. Das passt zu einer breiteren Debatte über die Entlastung kleinerer Banken. Das Handelsblatt hatte bereits im Mai über entsprechende Pläne der Bankenaufsicht berichtet. Dort wurde die Absicht beschrieben, Vorschriften für das Risikomanagement und den Aufwand bei Stresstests kleinerer Institute zu reduzieren.
Trotz der Vereinfachungen bleibt die Aufsichtslinie klar: Institute sollen mehr Spielraum bei der Umsetzung erhalten, müssen ihre Risiken aber weiterhin wirksam steuern. In den Unterlagen heißt es ausdrücklich, dass blinde Flecken im Risikomanagement nicht entstehen dürfen und das Anforderungsniveau nicht grundsätzlich abgesenkt werde. Für Banken bedeutet die neue MaRisk-Fassung daher weniger Formalismus, aber keine Abkehr von der Risikokontrolle.
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