
Nach einem mutmaßlich misslungenen Wohnungseinbruch in Pforzheim sitzt ein 38 Jahre alter Mann in Untersuchungshaft. Wie das Polizeipräsidium Pforzheim und die Staatsanwaltschaft Karlsruhe, Zweigstelle Pforzheim, mitteilen, war am Montagabend gegen 20 Uhr eine blutüberströmte männliche Person im Bereich des Aldi-Markts in der Kurzen Steig gemeldet worden.
Die alarmierten Beamten trafen dort auf einen Mann mit einer größeren Schnittwunde am Unterarm. Wegen der starken Blutung banden die Polizisten die Wunde zunächst ab, bis der Rettungsdienst eintraf. Anschließend wurde der Mann zur weiteren medizinischen Behandlung in eine Klinik gebracht.
Während der 38-Jährige versorgt wurde, gingen die Beamten den Hinweisen von Zeugen nach. Diese hatten beschrieben, welchen Weg der verletzte Mann zuvor genommen haben soll. Auf dieser Strecke stießen die Einsatzkräfte vor einem Grundstück auf eine größere Blutspur.
Bei der weiteren Nachschau entdeckten die Polizisten an einem Wohngebäude eine eingeschlagene Fensterscheibe. Auch an der beschädigten Scheibe wurden Blutspuren festgestellt. Damit ergab sich nach Angaben der Ermittler der Verdacht, dass die Verletzung mit einem Einbruchsversuch zusammenhängen könnte.
Nach derzeitigem Ermittlungsstand soll sich der Mann verletzt haben, als er versucht habe, in das Wohnanwesen einzubrechen. Anschließend soll er geflüchtet sein. Wenig später wurde er im Bereich des Aldi-Markts von Zeugen bemerkt und der Polizei gemeldet.
Die Ermittlungen richten sich gegen einen 38 Jahre alten wohnsitzlosen Mann. Einen Klarnamen nennen Polizei und Staatsanwaltschaft nicht. Der Tatvorwurf betrifft einen versuchten Wohnungseinbruch. Weitere Angaben dazu, ob sich zur Tatzeit Personen im Wohnhaus befanden, machten die Behörden in der Mitteilung zunächst nicht.
Im Zuge der weiteren Ermittlungen stellte sich laut gemeinsamer Pressemitteilung heraus, dass der 38-Jährige erst Ende Juni aus einer Haftanstalt entlassen worden war. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Karlsruhe, Zweigstelle Pforzheim, wurde er nun erneut einem Haftrichter vorgeführt. Dieser erließ Haftbefehl gegen den Mann.
Die Ermittlungen dauern an. Für den Beschuldigten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
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