
Dortmund/Münster. Dortmund verbietet ab August das Betteln im Umkreis von fünf Metern um Außengastronomien. Auch stille Formen sind innerhalb dieser Zone künftig untersagt. In Münster gibt es keine vergleichbare Regelung. Ganz unbekannt ist die Diskussion über aufdringliches Betteln jedoch auch hier nicht.
Der Dortmunder Rat hat die neue Regel zunächst auf zwölf Monate befristet. Der Kommunale Ordnungsdienst soll die Einhaltung kontrollieren und Verstöße als Ordnungswidrigkeit verfolgen. Nach einem Jahr will die Stadt auswerten, ob sich die Situation verbessert hat. Außerhalb der Fünf-Meter-Zonen bleibt stilles Betteln weiterhin erlaubt.
Auslöser waren Beschwerden von Gastronomen und Gästen. Wirte berichteten, Kunden würden an den Außentischen teilweise wiederholt angesprochen. Einzelne Betriebe machten die Situation auch für ausbleibende Gäste verantwortlich. Das Verbot ist politisch und rechtlich umstritten. Kritiker bezweifeln, dass Armut mit Abstandsregeln gelöst werden kann, und erwarten vor allem eine Verlagerung des Bettelns.
Eine mit Dortmund vergleichbare, von Gastronomen getragene Kampagne ist in Münster bislang nicht öffentlich dokumentiert. Hinweise auf Konflikte gibt es dennoch.
Bereits 2018 erreichte die Stadt eine Bürgeranregung, in der ein Vorgehen gegen aggressives Betteln vor und insbesondere im Hauptbahnhof verlangt wurde. Die Eingabe wurde an die Verwaltung weitergeleitet. Eine breite politische Debatte oder eine Verschärfung der Regeln folgte daraus nicht.
Auch 2025 wurde Betteln im Umfeld des Hauptbahnhofs öffentlich diskutiert. Ein WDR-Bericht beschrieb Gedränge, Pöbeleien und Betteln als Teile einer größeren Problemlage rund um den Bahnhof. Im Mittelpunkt standen dabei zugleich die Drogen- und Wohnungslosenszene, Kriminalität und das unterschiedliche Sicherheitsgefühl von Reisenden.
Besonders konkret wurden die Vorwürfe während der Weihnachtsmärkte im Dezember 2025. Der Marktmeister des Rathausinnenhofs und mehrere Beschicker berichteten von mehr Bettlern und einem zunehmend fordernden Auftreten. Ein Händler schätzte, es seien mindestens doppelt so viele wie im Vorjahr gewesen.
Die Einschätzung der Stadt fiel damals zurückhaltender aus. Der Verwaltung lagen nach eigener Aussage keine Erkenntnisse über aggressives Betteln in der Innenstadt vor. Der Kommunale Ordnungsdienst wurde nach den Berichten jedoch informiert. Auch das Haus der Wohnungslosenhilfe wollte die Hinweise prüfen.
Die Stadt Münster verfügt schon heute über eine rechtliche Grundlage zum Eingreifen. Nach der Straßen-, Anlagen- und Aaseeordnung ist Verhalten verboten, durch das andere Menschen mehr als nur geringfügig behindert oder belästigt werden. Als Beispiel nennt die Vorschrift ausdrücklich aggressives Betteln.
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