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Cannabis ist legal, aber welcher Grenzwert gilt beim Autofahren? Neue Regeln nach der Legalisierung

Cannabis ist legal, aber welcher Grenzwert gilt beim Autofahren? Neue Regeln nach der Legalisierung
Foto: David Gabrić

Grenzwert für Cannabis beim Autofahren

Nach jahrelanger Debatte ist Cannabis in Deutschland seit dem 1. April 2024 teilweise legalisiert. Im Bundestag sprach sich die Mehrheit der Abgeordneten mit 404 Stimmen für eine teilweise Legalisierung von Cannabis aus. Um den möglichen Gefahren durch einen unverantwortlichen Konsum der Droge entgegenzuwirken, geht es in der aktuellen Debatte darum, unter welchen Bedingungen diese konsumiert werden darf, wenn man sich im öffentlichen Straßenverkehr bewegt. Für Autofahrer gelten weiterhin strikte Regeln, denn Kiffen und Fahren verträgt sich prinzipiell genauso wenig, wie Alkoholkonsum und Autofahren darüber sind sich alle Experten einig. Die große Frage ist nur: Wie hoch darf der THC-Wert im Blut maximal sein?

Bisher galt in Deutschland eine sehr niedrige Grenze von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Wer darüber erwischt wurde, galt als nicht fahrtüchtig mit allen rechtlichen Konsequenzen. Juristen halten diesen Wert für zu streng und plädieren für eine Anhebung. So hatte der Deutsche Anwaltverein einen Bereich von über 4 ng/ml vorgeschlagen vergleichbar mit einem Alkoholpegel von 0,5 Promille. Obwohl ein direkter Vergleich der Grenzwerte aufgrund der unterschiedlichen Wirkungsweisen beider Drogen problematisch ist, ist es aus Gründen der fairen Gleichbehandlung aller Bürger wichtig, die erlaubten Grenzwerte für den Alkoholpegel und den THC-Gehalt im Verhältnis zueinander zu betrachten.

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Schwierigkeiten bei der Festsetzung eines Cannabis-Grenzwertes

Die Bundesregierung hat sich noch nicht eindeutig auf einen neuen Grenzwert festgelegt. Eine eigens eingesetzte Grenzwertkommission schlug Ende März einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm vor, da dies mit einem Blutalkoholwert von 0,2 Promille vergleichbar sei. Die SPD hatte vorab 3,0 ng/ml ins Spiel gebracht. Zum Vergleich: In Deutschland gelten Autofahrer, die älter als 21 und aus der Probezeit raus sind, ab einem Blutalkoholwert von 0,3 Promille als relativ fahruntüchtig, ab einem Wert von 1,1 Promille als absolut fahruntüchtig.

Es ist eine heikle Abwägung: Einen zu hohen Wert lehnen Verkehrssicherheitsexperten ab, da Cannabis das Reaktionsvermögen stark einschränkt, wohingegen ein zu niedriger Wert suggerieren würde, dass Cannabis-Einfluss im Straßenverkehr ein größeres Sicherheitsrisiko bedeute als Alkoholeinfluss. Erschwerend kommt hinzu, dass sowohl die Wirkungsweise der Droge auf Konsumenten als auch die Abbaurate sehr individuell ist.

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Der ADAC mahnt deshalb zu einer strikt getrennten Betrachtung von Legalisierung und Straßenverkehr. „Mit der Sicherheit darf nicht experimentiert werden“, warnt der Autoclub. Ein „unzweifelhafter“ Grenzwert, der sich nur an den Fahrauswirkungen orientiert, sei nötig. Für Fahranfänger solle wie bisher jeder Wert über 0,0 ng/ml zu einer Strafe führen.

Fazit

Auch wenn noch Unklarheit bezüglich des neuen Grenzwertes besteht: Das Fahren unter Drogeneinfluss ist und bleibt ein Vergehen. Die Botschaft lautet: Legal kiffen ja, aber bitte zu Fuß! Andernfalls drohen Bußgelder und Führerscheinentzug beziehungsweise ein Fahrverbot. Manche Städte wie Dortmund haben bereits „Kiffer-Verbotszonen“ eingeführt, um Probleme zu vermeiden. Egal ob Cannabis oder Alkohol ­– bitte konsumiert verantwortungsvoll, maßvoll und sicher, um euch selbst und andere nicht zu gefährden.