CDU-Ratsherr Olaf Bloch bleibt Teil der Fraktion in Münster

Ein Überwachungsvideo zeigt CDU-Ratsherr Olaf Bloch beim Tausch grüner Wahlflyer gegen eigene. Die CDU distanziert sich, Bloch bittet um Entschuldigung.
Symbolbild: Foto: Daniel Lobo / CC BY 2.0 via Wikimedia Commons //upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/5/59/Everyone_Else_Wants_Junk_Mail_%286471508085%29.jpg" alt="Symbolfoto Briefkasten mit Werbung

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Münster. Der Fall um den CDU-Politiker Olaf Bloch aus Münster-Kinderhaus ist entschieden: Der neu gewählte Ratsherr bleibt Mitglied der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster. Nach übereinstimmenden Medienberichten hat die Fraktion die Mandatsannahme Blochs offiziell zur Kenntnis genommen.

Ermittlungsverfahren nach Wahlkampf-Vorfall

Hintergrund sind laufende Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen den Kommunalpolitiker. Der Fall geht auf den Kommunalwahlkampf zurück: Bloch hatte eingeräumt, in mehreren Fällen Wahlflyer der Grünen aus Briefkästen entnommen und dort eigene CDU-Werbung eingelegt zu haben. Mindestens eine dieser Aktionen war durch eine private Videoaufnahme dokumentiert worden. Die Ermittlungen sind bislang nicht abgeschlossen.

Fraktion beschließt Einschränkung der Mitarbeit

Nach den Beratungen der CDU-Fraktion steht fest: Olaf Bloch soll vorerst keine Aufgaben in Ausschüssen oder anderen Gremien übernehmen, die vom Rat besetzt werden. Der Beschluss gilt, bis das laufende Verfahren beendet ist. Rechtlich bleibt Bloch aber vollwertiges Ratsmitglied.

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Einen Ausschluss aus der Fraktion oder eine Verhinderung der Mandatsannahme sah die CDU nicht vor. Nach deutschem Kommunalrecht bestehen dafür hohe rechtliche Hürden, sodass ein freiwilliger Verzicht des Betroffenen der einzige Weg gewesen wäre, das Mandat nicht anzutreten.

Unterstützung im Wahlkreis

Trotz der laufenden Ermittlungen hatte Olaf Bloch bei der Kommunalwahl seinen Wahlkreis im Norden Münsters gewonnen. Damit behält er sein Ratsmandat, auch wenn seine Aufgaben in der Fraktionsarbeit derzeit eingeschränkt bleiben.

Wie lange diese Regelung gilt, hängt vom Fortgang der staatsanwaltlichen Ermittlungen ab. Offizielle Angaben zu einem möglichen Abschluss des Verfahrens liegen derzeit nicht vor.

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