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Anklage gegen Waffenhändler aus dem Münsterland wegen fahrlässiger Tötung

Ein Waffenhändler aus dem Münsterland steht wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht. Die Waffe, die zum Tod einer Frau führte, stammte aus seinem Besitz.
Foto: Danny H.

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Ein Waffenhändler aus dem Münsterland steht wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, mitverantwortlich für den Tod einer 24-jährigen Frau aus dem Kreis Steinfurt zu sein. Die Frau wurde während eines Urlaubs in Norwegen von ihrem Freund erschossen. Die Pistole, die bei der Tat verwendet wurde, stammte aus dem Besitz des Waffenhändlers.

Tod in Norwegen: Waffenhändler aus dem Münsterland unter Verdacht

Der Vorfall ereignete sich während eines Skandinavien-Urlaubs im Oktober 2023. Die Ermittler gehen davon aus, dass der Freund der Frau die Tatwaffe, eine Pistole, im März 2023 bei dem Waffenhändler aus dem Münsterland erworben hat. Obwohl der Freund keine waffenrechtliche Erlaubnis zur Nutzung außerhalb von Schießbahnen besaß, gelangte die Waffe in seine Hände. Wie genau der Freund an die Pistole kam, ist bisher unklar. Die Ermittler vermuten jedoch, dass der Waffenhändler gegen die gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungspflichten verstoßen hat.

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Fahrlässigkeit des Waffenhändlers als Ursache

Laut der Anklage gegen den Waffenhändler aus dem Münsterland hätte dieser die Tatwaffe nicht korrekt aufbewahrt, was letztlich zum Tod der Frau führte. Die Pistole war bis zuletzt auf den Händler registriert und wurde vermutlich in dessen Besitz aufbewahrt. Erst bei einer Überprüfung im Oktober 2023 bemerkte der Waffenhändler das Verschwinden der Waffe. Zu diesem Zeitpunkt war die junge Frau bereits tot, und die Ermittlungen hatten sich bereits auf ihren Freund konzentriert, der im März 2024 in Untersuchungshaft Suizid beging.

Waffe führt Ermittler auf die Spur des Täters

Nachdem die Leiche der Frau an einem See 300 Kilometer nördlich von Oslo entdeckt wurde, geriet der Freund des Opfers in den Fokus der Ermittler. Eine Durchsuchung seiner Unterkunft brachte nicht nur die Tatwaffe, sondern auch das Handy, den Geldbeutel und weitere Gegenstände des Opfers ans Licht. Die Ermittler sehen in der fehlenden Sorgfalt des Waffenhändlers eine direkte Verbindung zum Tod der 24-Jährigen und haben ihn wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.

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Verstoß gegen Aufbewahrungspflichten

Die Frage, wie die Waffe aus dem Besitz des Waffenhändlers aus dem Münsterland in die Hände des Täters gelangte, bleibt weiterhin offen. Die Ermittler vermuten jedoch, dass der Waffenhändler gegen die Aufbewahrungspflichten für Schusswaffen verstoßen hat, was ihm nun zum Verhängnis wird. Bisher hat sich der Angeklagte zu den Vorwürfen nicht geäußert.