Provinzial Logo
Consident.de
Banner consident.de Anzeige

Mindestlohn 2025: Zollkontrollen im Münsterland decken Verstöße auf

Schwerpunktprüfung deckt Verstöße gegen den Mindestlohn 2025 im Münsterland auf. Zoll kontrolliert und entdeckt illegale Beschäftigung.
Foto: Yvonne Huijbens

Teilen:

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde. Um zu überprüfen, ob Unternehmen diese Vorschrift einhalten, führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Münster eine groß angelegte Schwerpunktprüfung durch. Im gesamten Münsterland waren rund 40 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz, um Betriebe und Arbeitnehmer zu kontrollieren. Die Ergebnisse der Zollkontrollen im Münsterland zeigen: Verstöße gegen den Mindestlohn 2025 sind weiterhin ein ernstzunehmendes Problem.

Schwerpunktprüfung in verschiedenen Branchen

Die Kontrolleure befragten im Zuge der Maßnahme etwa 100 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Parallel dazu wurden rund 25 Unternehmen auf die Einhaltung der Mindestlohnregelungen überprüft. Die Auswahl der Betriebe erfolgte branchenübergreifend, um ein möglichst umfassendes Bild der Situation zu erhalten. Kontrolliert wurden unter anderem Unternehmen aus der Landwirtschaft, der Metallverarbeitung, dem Einzelhandel und der Gastronomie. Auch das Baugewerbe, Kurierdienste sowie Autowerkstätten standen im Fokus der Überprüfung.

Anzeige

Durch diese branchenübergreifende Kontrolle wollten die Ermittler feststellen, ob bestimmte Wirtschaftsbereiche besonders anfällig für Verstöße gegen den Mindestlohn 2025 sind. Erfahrungsgemäß sind vor allem Wirtschaftszweige betroffen, in denen geringqualifizierte oder ausländische Arbeitskräfte beschäftigt werden.

Illegale Beschäftigung im Kreis Coesfeld aufgedeckt

Besonders auffällig war ein Fall im Kreis Coesfeld. In einem Betrieb entdeckte die FKS 13 ukrainische Staatsangehörige, die ohne die erforderlichen Visa arbeiteten. Insgesamt wurden bei der Schwerpunktprüfung 15 Personen identifiziert, die illegal beschäftigt waren. Neben diesen Fällen stellte der Zoll drei Verstöße gegen die Sofortmeldepflicht zur Sozialversicherung fest. Unternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, neue Arbeitskräfte sofort bei der Sozialversicherung anzumelden. Verstöße gegen diese Regelung sind häufig ein Indiz für Schwarzarbeit oder die Umgehung von Mindestlohnzahlungen.

Banner Socken Anzeige

Die Zollbehörden kündigten an, die betroffenen Betriebe weiterhin im Blick zu behalten. Die Nachkontrollen sollen sicherstellen, dass die Unternehmen die gesetzlichen Vorschriften künftig einhalten.

Weitere Ermittlungen und Zusammenarbeit mit Behörden

Die Schwerpunktprüfung war nur der erste Schritt. In den kommenden Wochen wird der Zoll die gesammelten Geschäftsunterlagen genau auswerten. Im Fokus stehen insbesondere Lohn- und Finanzbuchhaltungen der kontrollierten Unternehmen. Zudem arbeiten die Ermittler eng mit anderen Behörden, darunter die Rentenversicherung, zusammen.

Diese Zusammenarbeit ist besonders wichtig, um weitreichende Verstöße aufzudecken, die sich nicht nur auf die Mindestlohnzahlungen beschränken. Häufig gehen Verstöße gegen den Mindestlohn 2025 mit anderen Gesetzesverstößen einher, beispielsweise mit der Nichtabführung von Sozialabgaben oder manipulierten Arbeitszeitaufzeichnungen.

Tricks zur Umgehung des Mindestlohns

Unternehmen, die den Mindestlohn 2025 nicht zahlen wollen, setzen oft gezielte Strategien ein, um ihre Verstöße zu verschleiern. Eine häufige Methode besteht darin, Arbeitskräfte als Praktikanten oder Auszubildende einzustufen, obwohl sie tatsächlich reguläre Tätigkeiten ausführen. Auch eine falsche Einstufung als Selbständige ist ein gängiger Trick, um gesetzliche Mindestlöhne zu umgehen.

Ein weiteres Problem sind unrichtige oder unvollständige Arbeitszeitaufzeichnungen. Manche Unternehmen lassen ihre Angestellten Überstunden leisten, ohne diese offiziell zu erfassen. In anderen Fällen werden Stunden gekürzt, sodass auf dem Papier der Mindestlohn gezahlt wird, in der Realität aber deutlich niedrigere Stundenlöhne entstehen.

Zollkontrollen im Münsterland: Mindestlohn-Verstöße weiter im Fokus

Die Ergebnisse der Schwerpunktprüfung zeigen, dass die Einhaltung des Mindestlohns weiterhin streng kontrolliert werden muss. Die Zollbehörden fordern Arbeitnehmer auf, Verdachtsfälle zu melden, um Verstöße aufzudecken und illegale Beschäftigung einzudämmen. Nur durch konsequente Kontrollen kann sichergestellt werden, dass alle Beschäftigten den Lohn erhalten, der ihnen gesetzlich zusteht.