
Münster. Die Grundsteuer Münster steht erneut im Zentrum der politischen Diskussion. Derzeit bereitet die Stadt eine Änderung der Steuersatzung vor. Hintergrund ist ein Gerichtsurteil, das die bisherige Praxis unterschiedlicher Hebesätze für Wohn- und Gewerbegrundstücke rechtlich infrage stellt.
Sollte der Rat zustimmen, würde in Münster künftig wieder ein einheitlicher Hebesatz für die Grundsteuer B gelten. Für viele Eigentümer und Mieter könnte das spürbare Folgen haben, da sich die Wohnnebenkosten erhöhen könnten. Die Entscheidung über die neue Regelung soll Ende März im Rat getroffen werden.
Die aktuelle Debatte um die Grundsteuer B in Münster hängt eng mit der bundesweiten Reform der Grundsteuer zusammen. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts musste das Bewertungssystem für Grundstücke neu organisiert werden. In Nordrhein-Westfalen erhielten Kommunen anschließend die Möglichkeit, unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke festzulegen.
Münster nutzte diese Option. Wohngrundstücke wurden mit einem niedrigeren Hebesatz belastet, während für Gewerbeimmobilien ein deutlich höherer Satz galt. Ziel war es, die Wohnkosten zu entlasten und gleichzeitig die Einnahmen der Stadt stabil zu halten. Die Grundsteuer gehört zu den wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen und spielt eine zentrale Rolle für die Finanzierung öffentlicher Aufgaben.
Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hat dieses Modell jedoch erheblich unter Druck gesetzt. Das Gericht äußerte Zweifel daran, ob eine steuerliche Differenzierung zwischen Wohn- und Geschäftsgrundstücken rechtlich zulässig ist, wenn sie vor allem fiskalischen Zwecken dient. Mehrere Kommunen in Nordrhein-Westfalen prüfen deshalb ihre bisherigen Regelungen oder bereiten Anpassungen vor.
Auch in Münster reagiert die Verwaltung auf diese Entwicklung. Mit einer neuen Satzung soll verhindert werden, dass mögliche Klagen gegen die bisherigen Hebesätze zu Einnahmeausfällen führen.
Nach derzeit diskutierten Planungen soll die Grundsteuer in Münster künftig wieder mit einem einheitlichen Hebesatz berechnet werden. Dieser könnte nach Informationen aus politischen Beratungen bei rund 492 Prozent liegen.
Bislang galt in Münster ein differenziertes System. Für Wohngrundstücke lag der Hebesatz bei 410 Prozent, während für unbebaute Grundstücke und gewerblich genutzte Immobilien ein Satz von 620 Prozent festgesetzt war. Die Rückkehr zu einem einheitlichen Hebesatz würde diese Differenz aufheben.
Für viele Eigentümer von Wohnimmobilien dürfte das eine höhere Steuerlast bedeuten. Da die Grundsteuer bei Mietwohnungen in der Regel über die Nebenkosten auf die Bewohner umgelegt wird, können auch Mieter indirekt betroffen sein.
Beispielrechnungen aus politischen Gesprächen deuten darauf hin, dass die jährliche Grundsteuer für typische Wohnhäuser in Münster um mehrere Dutzend Euro steigen könnte. Bei einem Einfamilienhaus aus den 1970er-Jahren mit rund 480 Quadratmetern Grundstück wird demnach eine Mehrbelastung von etwa 100 Euro pro Jahr diskutiert. Auch bei Reihenhäusern könnten Steigerungen im Bereich von rund 80 bis 90 Euro entstehen. Die tatsächliche Höhe hängt jedoch immer vom individuellen Grundsteuer-Messbetrag ab, der vom Finanzamt festgelegt wird.
Ein Blick auf andere Städte zeigt, dass die Hebesätze für die Grundsteuer B in Nordrhein-Westfalen teils deutlich auseinandergehen. Während Münster bisher mit 410 Prozent für Wohngrundstücke arbeitete, liegen die Werte in vielen großen Städten erheblich höher.
Im Ruhrgebiet etwa erreichen die Hebesätze ein ganz anderes Niveau. In Essen lag der Satz zuletzt bei rund 655 Prozent für Wohngrundstücke und deutlich über 1200 Prozent für gewerblich genutzte Grundstücke. Auch in Gelsenkirchen und Bochum wurden differenzierte Hebesätze mit ähnlich hohen Werten beschlossen.
Andere Großstädte verfolgen wiederum andere Strategien. Düsseldorf setzt weiterhin auf einen einheitlichen Hebesatz und liegt mit rund 374 Prozent deutlich unter den Werten vieler Ruhrgebietskommunen. Köln hat im Zuge der Reform ebenfalls Anpassungen vorgenommen und bewegt sich inzwischen im Bereich von rund 550 Prozent.
Vor diesem Hintergrund galt Münster bisher als Kommune im mittleren Bereich der Grundsteuerbelastung. Die geplante Anpassung auf rund 492 Prozent würde die Stadt weiterhin im landesweiten Vergleich im Mittelfeld halten, würde aber gegenüber dem bisherigen Wohn-Hebesatz eine deutliche Steigerung darstellen.
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