
Münster/Warendorf. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat entschieden, dass ein in Deutschland als IS-Unterstützer verurteilter Mann aus Tadschikistan mit sofortiger Wirkung in sein Heimatland abgeschoben werden darf. Damit ist der Weg für die zuständigen Behörden im Kreis Warendorf frei, die Abschiebung nun zu vollziehen.
Der Tadschike war zuvor wegen Unterstützung der Terrororganisation „Islamischer Staat“ zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Nach seiner Entlassung hatte er versucht, seine Abschiebung mit juristischen Mitteln zu verhindern. Sowohl im Asylverfahren als auch im ausländerrechtlichen Eilverfahren legte er Rechtsmittel ein – erfolglos.
Das OVG Münster lehnte den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster ab. Zugleich wies es die Beschwerde im Eilverfahren zurück. Die Beschlüsse (Az. 19 A 2617/25.A und 18 B 988/25) sind unanfechtbar, womit die Entscheidung endgültig ist.
In seiner Begründung stellte das Gericht fest, dass für den Mann keine beachtliche Gefahr von Folter oder Misshandlung in Tadschikistan bestehe. Grundlage dafür seien diplomatische Zusicherungen der tadschikischen Behörden, die im Rahmen des Asylverfahrens vorgelegt wurden.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hatte im Oktober 2024 ein zuvor geltendes Abschiebungsverbot aufgehoben, nachdem diese Zusicherungen eingegangen waren. Daraufhin erließ der Kreis Warendorf im Dezember 2024 eine Abschiebungsandrohung. Mit dem aktuellen OVG-Beschluss ist diese nun rechtskräftig umsetzbar.
Das Gericht betonte zudem die besondere Bedeutung der öffentlichen Sicherheit. Auch eine mögliche Trennung von Familienangehörigen in Deutschland stehe der Abschiebung nicht entgegen. Angesichts der früheren Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung überwiege das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit.
Der Betroffene hatte bereits Anfang 2025 versucht, eine Abschiebung zu verhindern, indem er in einer Polizeiwache in Oelde Schutz suchte. Für die aktuelle Entscheidung spielte dieses Verhalten jedoch keine Rolle.
Mit dem Beschluss des OVG Münster sind alle Rechtsmittel ausgeschöpft. Der Kreis Warendorf kann die Abschiebung des Mannes nun unmittelbar umsetzen. Wann genau die Maßnahme erfolgt, ist bislang nicht bekannt.