
Münster. Nach drei mutmaßlichen Raubdelikten innerhalb kurzer Zeit in der Münsteraner Innenstadt sitzt ein 25-Jähriger inzwischen in Untersuchungshaft. Nach Angaben der Polizei soll der Mann am Sonntagmorgen, 19. April, innerhalb von etwa einer Stunde drei Männer im Bereich Salzstraße und Linnebornstiege bedroht haben. Am Montag erließ ein Richter auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl gegen den Tatverdächtigen.
Die Vorwürfe wiegen schwer, weil der Mann laut Polizei bei allen drei Taten nach einem ähnlichen Muster vorging. Demnach forderte er von seinen Opfern Bargeld und setzte dabei einen Schraubendreher ein. Die Polizei spricht von drei Raubdelikten im Innenstadtbereich.
Betroffen waren nach bisherigen Erkenntnissen drei Männer im Alter von 33, 24 und 22 Jahren. Als sie der Geldforderung nicht nachkamen, soll der Tatverdächtige sie jeweils mit dem Schraubendreher bedroht und versucht haben, in ihre Richtung zu stechen. Der 33-Jährige übergab laut Polizei daraufhin einen kleinen Geldbetrag. Anschließend flüchtete der Verdächtige.
Im Fall des 24-Jährigen entwickelte sich die Situation anders. Nach Angaben der Polizei gab der Mann vor, gemeinsam mit dem Tatverdächtigen eine Bankfiliale aufzusuchen. Auf dem Weg dorthin gelang ihm jedoch die Flucht. Beim 22-Jährigen endete die Situation, als Zeugen eingriffen. Daraufhin ließ der Verdächtige von ihm ab und floh ebenfalls.
Nachdem sich die drei Betroffenen bei der Polizei gemeldet hatten, konnten Beamte den 25-Jährigen am Bremer Platz aufspüren. Ausschlaggebend war laut Polizei die Täterbeschreibung der Männer. Die Einsatzkräfte nahmen den Verdächtigen vorläufig fest.
Bei der Festnahme soll der Mann zusätzlich Widerstand geleistet haben. Nach Angaben der Polizei sperrte er sich massiv gegen die Maßnahmen und trat nach den Beamten. Auch dieser Vorwurf fließt in das Verfahren ein.
Am Montag, 20. April, wurde der Tatverdächtige einem Richter vorgeführt. Dieser folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und ordnete Untersuchungshaft an. Der 25-Jährige mit deutscher Staatsangehörigkeit befindet sich damit nun in Haft.
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