
NRW/Münster. Die anhaltende Hitze verändert kurzfristig den Schulalltag in Nordrhein-Westfalen. Das Schulministerium hat den Schulen neue Handlungsmöglichkeiten für die Sekundarstufe II eingeräumt. Damit können nun auch ältere Schülerinnen und Schüler unter bestimmten Voraussetzungen entlastet werden. Ein pauschales Hitzefrei NRW für alle Oberstufenschüler gibt es aber nicht.
Das Schulministerium hat den Schulaufsichten am Mittwoch einen Erlass übermittelt, der bis zum 31. Juli 2026 gilt. Hintergrund sind die anhaltend hohen Temperaturen, die viele Schulen vor organisatorische Probleme stellen. Bisher waren Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II grundsätzlich von den Hitzefrei-Regelungen ausgenommen. Der zugrunde liegende Erlass wird nach Angaben des Ministeriums derzeit überprüft. Bis dahin erhalten Schulleitungen zusätzliche Möglichkeiten, um den Unterricht bei großer Wärme anzupassen.
Konkret dürfen Schulen für die Sekundarstufe II Kurzunterricht vorsehen, sofern keine wichtigen schulischen Gründe entgegenstehen. Unterrichtsstunden können etwa auf 30 Minuten verkürzt werden, während der reguläre Stundenplan grundsätzlich erhalten bleibt. Zusätzlich ist es zulässig, Oberstufenschülerinnen und Oberstufenschülern am Nachmittag Hitzefrei zu erteilen, besonders dann, wenn das Unterrichtsende durch Kurzstunden bereits vorgezogen wurde. Auch für Fachklassen des dualen Systems kann Kurzunterricht angeordnet werden, wobei die Vorgaben des Berufsbildungsgesetzes zu beachten sind.
Für Schulen in NRW bleibt entscheidend: Hitzefrei ist keine automatische Folge hoher Außentemperaturen. Maßgeblich ist die Situation in den Unterrichtsräumen. Als Richtwert gilt eine Raumtemperatur von mehr als 27 Grad Celsius. Unter 25 Grad Celsius darf Hitzefrei nicht erteilt werden. Bei Grundschulen sowie in den Klassen 5 und 6 müssen Eltern einbezogen werden, bevor Kinder früher nach Hause gehen. Auch Ganztagsangebote und Schülerbeförderung müssen berücksichtigt werden.
Unabhängig von der neuen Regelung müssen Schulen Schülerinnen und Schüler vom Unterricht befreien, wenn im Einzelfall gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Hitze drohen. Dazu zählen etwa Kreislaufbeschwerden oder Hitzestau. Außerdem sollen Schulen bei hohen Temperaturen auf die verminderte Leistungsfähigkeit Rücksicht nehmen. Klassenarbeiten sollen nach Möglichkeit nicht geschrieben werden. Für Münster und ganz NRW bedeutet der Erlass vor allem mehr Flexibilität: Schulen können schneller auf aufgeheizte Gebäude reagieren, ohne den Unterricht vollständig ausfallen zu lassen.
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