Verwaltungsgericht Münster: Zwei Richterinnen übernehmen neue Führungsaufgaben

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Foto: Edward Lich

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Münster. Am Verwaltungsgericht Münster gibt es zwei personelle Veränderungen: Sylvia Schröder-Lotholz und Sarah Peick sind neue Vorsitzende Richterinnen. Beide übernehmen den Vorsitz eigener Kammern und damit Verantwortung in wichtigen Bereichen der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Sylvia Schröder-Lotholz leitet die 9. Kammer

Sylvia Schröder-Lotholz wechselt vom Oberverwaltungsgericht NRW an das Verwaltungsgericht Münster. Dort übernimmt sie den Vorsitz der 9. Kammer. Diese ist unter anderem für Hochschulzulassungsrecht, Wirtschaftsrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht und Gesundheitsrecht zuständig.

Die 1967 in Dortmund geborene Richterin bringt damit Erfahrung aus der nächsthöheren Instanz der nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichtsbarkeit mit nach Münster.

Sarah Peick übernimmt die 11. Kammer

Sarah Peick steht künftig an der Spitze der 11. Kammer. Diese ist auf Asylrecht spezialisiert, unter anderem mit Verfahren zu Afghanistan, Iran und Sri Lanka.

Peick wurde 1989 im Kreis Coesfeld geboren. Sie studierte Rechtswissenschaften in Münster und absolvierte ihr Referendariat am Landgericht Münster. Ihre richterliche Laufbahn begann sie 2016 am Verwaltungsgericht Münster. 2019 wurde sie zur Richterin auf Lebenszeit ernannt.

Entscheidungen mit direkter Bedeutung

Das Verwaltungsgericht Münster entscheidet über Streitigkeiten zwischen Bürgern, Unternehmen oder Institutionen und staatlichen Stellen. Dabei geht es nicht um Strafverfahren, sondern um die Kontrolle behördlicher Entscheidungen.

Die beiden neuen Vorsitzenden übernehmen Aufgaben in Bereichen, die für viele Betroffene große Bedeutung haben können. Während die 9. Kammer unter anderem Fragen aus Hochschule, Wirtschaft und Gesundheit behandelt, geht es in der 11. Kammer um asylrechtliche Verfahren.

Aus der Mitteilung des Gerichts ergeben sich keine Hinweise auf einen besonderen Streit oder eine Kontroverse. Es handelt sich um eine reguläre Personalie innerhalb der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

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