Zoll kontrolliert Paketdienste im Münsterland und stellt mehrere Verdachtsfälle fest

Zoll kontrolliert Paketdienste im Münsterland und stellt mehrere Verdachtsfälle fest
Symbolbild: GZD, CC BY-SA 4.0 , via Wikimedia Commons

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Der Zoll hat im Münsterland Kurier-, Express- und Paketdienstleister kontrolliert. Bei der bundesweiten Schwerpunktprüfung stieß das Hauptzollamt Münster nach eigenen Angaben auf mehrere mögliche Verstöße, darunter Verdacht auf Mindestlohnverstöße, Scheinselbstständigkeit, illegale Beschäftigung und Leistungsmissbrauch.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit war seit den frühen Morgenstunden im Einsatz. Insgesamt wurden 16 Unternehmen überprüft. Die Kontrollen fanden sowohl an Firmensitzen als auch bei Lieferfahrzeugen auf Straßen im Münsterland statt.

Hauptzollamt Münster kontrolliert 16 Unternehmen

Bei der Schwerpunktprüfung im Münsterland befragten Zöllnerinnen und Zöllner insgesamt 81 Personen zu ihrem Beschäftigungsverhältnis. Im Mittelpunkt standen Fragen nach ordnungsgemäßer Anmeldung, legaler Beschäftigung, Mindestlohn und möglicher Schwarzarbeit. Nach Angaben des Hauptzollamts Münster ergaben sich dabei in mehreren Fällen Hinweise darauf, dass der gesetzliche Mindestlohn möglicherweise nicht gezahlt wurde.

Außerdem prüfte der Zoll, ob Beschäftigte rechtzeitig zur Sozialversicherung gemeldet waren. Gerade im Transportgewerbe gelten dafür besondere Pflichten. Arbeitgeber müssen Beschäftigte in bestimmten Branchen bereits vor der ersten Arbeitsaufnahme bei der Rentenversicherung anmelden. Laut Hauptzollamt fehlten solche Sofortmeldungen bei mehreren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Deshalb werden die Fälle nun weiter ausgewertet.

Die Kontrollen betreffen eine Branche, die stark von Zeitdruck, Subunternehmen und flexiblen Arbeitsmodellen geprägt ist. Gerade Paketdienste und Kurierdienste stehen deshalb regelmäßig im Fokus der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Denn dort können Verstöße gegen Arbeitsrecht, Sozialversicherungspflichten oder Mindestlohnvorgaben besonders schwer zu erkennen sein, wenn Arbeitsverhältnisse über mehrere Ebenen organisiert sind.

Verdacht auf Scheinselbstständigkeit und illegalen Aufenthalt

Neben möglichen Mindestlohnverstößen stellte das Hauptzollamt Münster auch einen Verdachtsfall von Scheinselbstständigkeit fest. Nach Einschätzung des Zolls besteht der Verdacht, dass ein Arbeitgeber durch eine falsche Darstellung des Beschäftigungsverhältnisses Sozialversicherungsbeiträge vermeiden wollte. Ob sich dieser Verdacht bestätigt, soll die weitere Auswertung der Unterlagen zeigen.

Ein weiterer Fall betrifft einen Arbeitnehmer, der sich nach Angaben des Hauptzollamts illegal in Deutschland aufhielt. Dieser Sachverhalt wurde an das zuständige Ausländeramt übergeben. Außerdem ergab sich bei einem Fahrer der Verdacht auf Leistungsmissbrauch. Er hatte nach eigenen Angaben seine Arbeitsaufnahme nicht dem Jobcenter gemeldet und bezog weiterhin Bürgergeld in voller Höhe.

Damit ist die Kontrolle noch nicht abgeschlossen. Der Zoll wird die gesicherten Unterlagen in den kommenden Wochen prüfen. Erst danach steht fest, welche Verdachtsfälle sich erhärten und ob weitere Ermittlungen oder Prüfungen folgen. Für das Hauptzollamt Münster war die Aktion Teil einer bundesweiten Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Kurier-, Express- und Paketdienstbereich.

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