Trockenheit im Münsterland erhöht Brandgefahr: Diese Regeln gelten jetzt

Trockenheit erhöht die Brandgefahr im Münsterland. Schon Funken, Zigaretten oder heiße Fahrzeugteile können Feuer auslösen.
Simbolbild, Ylvers auf Pixabay

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Anhaltende Trockenheit und hohe Temperaturen erhöhen auch im Münsterland die Gefahr von Wald-, Feld- und Böschungsbränden. Auch wenn der Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes am 2. August 2026 für Münster und große Teile der Region überwiegend die mittlere Gefahrenstufe 3 auswies, können trockene Gräser, Laub und Unterholz bereits durch kleine Funken, heiße Fahrzeugteile oder achtlos weggeworfene Zigaretten in Brand geraten. Behörden und Feuerwehren rufen deshalb zu besonderer Vorsicht auf.

In den vergangenen Wochen kam es in der Region bereits zu mehreren Vegetationsbränden. Dazu gehörten ein Bodenfeuer im Tiergarten Wolbeck, ein Böschungsbrand an der Autobahn 1 bei Münster sowie verschiedene Brände auf Feldern und Äckern. Der Kreis Coesfeld warnt, dass das Risiko bei ausbleibendem Regen und fortdauernder Hitze weiter steigen kann.

Waldbrandgefahr im Münsterland bleibt erhöht

Der Waldbrandgefahrenindex reicht von Stufe 1 bis Stufe 5 und beschreibt, wie leicht Feuer entstehen und sich ausbreiten können. Eine zuvor genannte Stufe 5 ließ sich für das Münsterland am 2. August nicht bestätigen. Dennoch kann auch bei Stufe 3 trockene Vegetation schnell Feuer fangen. Das zeigte der Brand im Tiergarten Wolbeck am 13. Juli: Dort schwelte der Waldboden auf rund 500 Quadratmetern. Etwa 65 Einsatzkräfte waren im Einsatz, zudem nutzte die Feuerwehr eine Drohne, um den Brandherd im dichten Unterholz zu finden.

Grillverbot im Schlossgarten

Die Universität Münster hat das Grillen und sämtliche offenen Feuer im Schlossgarten bis auf Weiteres verboten. Als Gründe nennt sie neben der Trockenheit den wertvollen Baumbestand, die Nähe zum Botanischen Garten und wiederholt zurückgelassene Einweggrills. In Nordrhein-Westfalen sind Feuer und Grillen im Wald sowie in einem Abstand von weniger als 100 Metern zum Waldrand grundsätzlich verboten. Das Rauchen im Wald ist vom 1. März bis zum 31. Oktober untersagt.

Diese Regeln sollen Brände verhindern

Autos dürfen nicht auf trockenen Wiesen oder hohen Grasflächen abgestellt werden, da heiße Fahrzeugteile Brände auslösen können. Zigaretten, Streichhölzer und andere glimmende Gegenstände dürfen nicht in die Natur oder aus Fahrzeugen geworfen werden. Grillkohle und Asche sollten erst entsorgt werden, wenn sie vollständig erkaltet sind. Auch Arbeiten mit Funkenflug sind nur unter sicheren Bedingungen vertretbar.

Wer Rauch oder Flammen entdeckt, sollte den Gefahrenbereich verlassen und sofort die 112 alarmieren. Wichtig sind ein möglichst genauer Standort, die ungefähre Größe des Feuers und Hinweise auf gefährdete Menschen oder Gebäude. Eigene Löschversuche kommen nur bei kleinen Entstehungsbränden infrage und ausschließlich dann, wenn keine Gefahr für die eigene Gesundheit besteht.

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