
Fettarme Lebensmittel in Deutschland sind rechtlich klar definiert. Trotzdem können Hinweise wie „fettreduziert“, „light“ oder „ohne Fett“ beim Einkauf Erwartungen wecken, die ein Produkt nicht immer erfüllt. Entscheidend ist nicht nur der auffällige Begriff auf der Verpackung, sondern der Vergleich mit der Nährwerttabelle. Denn weniger Fett bedeutet nicht automatisch, dass ein Lebensmittel insgesamt kalorienarm ist.
Nährwertangaben wie „fettarm“, „ohne Fett“, „fettreduziert“ oder „light“ dürfen in der EU nicht beliebig verwendet werden. Die Europäische Kommission verweist darauf, dass solche Angaben nur zulässig sind, wenn sie in der einschlägigen EU-Verordnung vorgesehen sind und die jeweiligen Bedingungen erfüllen. Eine Nährwertangabe liegt demnach immer dann vor, wenn ein Lebensmittel mit besonderen Eigenschaften bei Energie, Nährstoffen oder anderen Inhaltsstoffen beworben wird.
Bei festen Lebensmitteln darf „fettarm“ nur verwendet werden, wenn höchstens 3 Gramm Fett pro 100 Gramm enthalten sind. Für flüssige Lebensmittel gilt ein niedrigerer Grenzwert von 1,5 Gramm Fett pro 100 Milliliter. Bei teilentrahmter Milch liegt der Grenzwert nach EU-Angaben bei 1,8 Gramm pro 100 Milliliter. „Ohne Fett“ ist nur erlaubt, wenn ein Produkt höchstens 0,5 Gramm Fett pro 100 Gramm oder 100 Milliliter enthält. Angaben wie „x Prozent fettfrei“ sind ausdrücklich nicht zulässig.
Ein anderes Prinzip gilt bei „fettreduziert“. Diese Angabe bezieht sich nicht auf einen festen Höchstwert, sondern auf den Vergleich mit einem ähnlichen Produkt. Der Fettgehalt muss mindestens 30 Prozent niedriger sein. Das kann beim Einkauf hilfreich sein, sagt aber noch nicht, ob das Lebensmittel wirklich fettarm ist.
Gerade bei Produkten mit hohem Ausgangsfettgehalt bleibt deshalb Vorsicht geboten. Eine fettreduzierte Salami, Leberwurst, Sahne, Crème fraîche oder ein fettreduzierter Kartoffelchip kann weiterhin vergleichsweise viel Fett und Energie liefern. Die Verbraucher Initiative weist deshalb darauf hin, dass solche Produkte durch die Reduktion nicht automatisch zu fett- oder kalorienarmen Lebensmitteln werden.
Auch „light“ oder „leicht“ ist kein einheitliches Versprechen für wenig Kalorien. Nach EU-Regeln folgt diese Angabe denselben Bedingungen wie „reduziert“. Das Produkt muss also mindestens 30 Prozent weniger Energie oder einen entsprechend reduzierten Nährstoffgehalt aufweisen. Zugleich muss erkennbar sein, worauf sich die Angabe bezieht, etwa auf Fett, Zucker oder Energie.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Nährwerttabelle deshalb die wichtigste Orientierung. Dort lassen sich Fettgehalt, gesättigte Fettsäuren, Zucker, Salz und Kalorien pro 100 Gramm oder 100 Milliliter vergleichen. Besonders aussagekräftig ist der direkte Vergleich mit einem ähnlichen Produkt ohne besondere Werbeaussage.
Das gilt auch für Lebensmittel, die mit „ohne Fett“ beworben werden. Die Angabe kann korrekt sein und dennoch ein unvollständiges Bild liefern. Fruchtgummis enthalten zum Beispiel kaum Fett, können aber viel Zucker enthalten und dadurch dennoch deutlich zur Energieaufnahme beitragen. Die EU-Regeln zeigen diesen Unterschied auch an anderer Stelle: Für „zuckerarm“ gelten eigene Grenzwerte, nämlich höchstens 5 Gramm Zucker pro 100 Gramm bei festen Lebensmitteln oder 2,5 Gramm pro 100 Milliliter bei Flüssigkeiten. „Zuckerfrei“ ist nur bei höchstens 0,5 Gramm Zucker pro 100 Gramm oder 100 Milliliter erlaubt.
Hinzu kommt der Preisvergleich. Die Verbraucher Initiative weist darauf hin, dass Produkte mit „light“-Auslobung häufig teurer sein können als vergleichbare Lebensmittel mit ähnlichen Nährwerten. Als Alternativen nennt sie unter anderem Käse mit 30 Prozent Fett in der Trockenmasse, Fruchtjoghurt mit 1,5 Prozent Fett oder magere Aufschnittsorten wie gekochten Schinken und Putenbrust.
Für den Einkauf ergibt sich daraus eine einfache Regel: Verpackungsaussagen können eine erste Orientierung geben, ersetzen aber nicht den Blick auf die Nährwerte. Wer Fett und Kalorien reduzieren möchte, sollte nicht nur auf einzelne Schlagworte achten, sondern Fettgehalt, Zuckeranteil, Energiegehalt und Portionsgröße gemeinsam bewerten.
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