Dobrindt rechnet mit erstem Return-Hub-Abkommen bis Jahresende

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Dobrindt nennt Ende 2026 als Ziel

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt erwartet bis Jahresende eine erste Vereinbarung mit einem Nicht-EU-Staat über sogenannte Return Hubs. Laut dpa sagte der CSU-Politiker im ZDF-Morgenmagazin, er gehe davon aus, dass es bis Ende 2026 eine Vereinbarung gebe, die dann umgesetzt werden könne. Zugleich machte Dobrindt deutlich, dass ein solches Rückführzentrum nach einem Abkommen nicht sofort starten würde. Der Aufbau dauere ebenfalls noch. Damit bleibt der Zeitplan politisch konkret, praktisch aber weiterhin offen.

Was Return Hubs konkret bedeuten

Return Hubs sind Rückführungszentren außerhalb der Europäischen Union. Sie sollen Menschen aufnehmen, die in der EU kein Aufenthaltsrecht haben oder ausreisepflichtig sind, aber nicht direkt in ihr Herkunftsland zurückgeführt werden können. Das betrifft nach der bisherigen politischen Begründung vor allem Fälle, in denen Herkunftsstaaten nicht kooperieren oder Rückführungen aus tatsächlichen oder diplomatischen Gründen scheitern. Von den Zentren aus soll eine spätere Rückkehr in das Herkunftsland oder in einen anderen aufnahmebereiten Drittstaat organisiert werden.

Welche Staaten bisher genannt werden

Welche Drittstaaten Deutschland konkret anspricht, sagte Dobrindt laut dpa nicht. Deutschland verhandelt nach seinen Angaben gemeinsam mit einer Gruppe europäischer Staaten. Nach früheren Reuters-Angaben gehören zu dieser Gruppe Deutschland, die Niederlande, Dänemark, Österreich und Griechenland. In früheren Berichten wurden außerdem Staaten wie Ruanda, Mauretanien, Usbekistan, Äthiopien und Libyen genannt. Diese Namen sind jedoch nicht als konkrete deutsche Abkommen bestätigt.

EU-Recht schafft neuen Rahmen

Die EU hat mit der geplanten Rückführungsverordnung den rechtlichen Rahmen für solche Modelle geöffnet. Laut EU-Rat sollen Mitgliedstaaten Rückführungszentren in Drittstaaten einrichten können, wenn dort Menschen ohne Aufenthaltsrecht aufgenommen werden. Voraussetzung ist ein Abkommen oder eine Vereinbarung mit dem jeweiligen Drittstaat. Dieser Staat muss internationale Menschenrechtsstandards und das völkerrechtliche Prinzip der Nichtzurückweisung einhalten. Unbegleitete Minderjährige sind nach der europäischen Einigung von solchen Vereinbarungen ausgenommen.

Warum Rückführungen oft scheitern

Rückführungen abgelehnter Asylbewerber scheitern in der Praxis häufig daran, dass Herkunftsstaaten ihre Staatsangehörigen nicht zurücknehmen, Identitäten ungeklärt bleiben oder Reisedokumente fehlen. Das BAMF beschreibt für Deutschland grundsätzlich, dass nach einer endgültigen Ablehnung entweder ein Aufenthaltsrecht oder die Ausreisepflicht folgt. Kommen abgelehnte Antragsteller der Ausreiseaufforderung nicht nach, können weitere aufenthaltsrechtliche Folgen eintreten. Zuständig für die praktische Umsetzung sind in vielen Fällen die Ausländerbehörden.

Kritik richtet sich auf Grundrechte

Kritik kommt vor allem von Menschenrechtsorganisationen und aus Teilen des politischen Spektrums. Das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR fordert strengere Schutzvorkehrungen und warnt, Rückführungen dürften nur nach einem fairen Verfahren und unter Beachtung des Schutzes vor Zurückweisung erfolgen. Amnesty International und weitere Organisationen sehen die Gefahr, dass Europa Verantwortung an Drittstaaten auslagert und Betroffene in Zentren außerhalb der EU schlechteren Rechtsschutz erhalten könnten. Diese Einwände richten sich vor allem gegen Haftbedingungen, gerichtliche Kontrolle und die tatsächliche Überprüfbarkeit menschenrechtlicher Standards.

Internationale Vorbilder bleiben umstritten

International wird das Modell auch mit bisherigen Drittstaatenlösungen verglichen. Italien hat ein Abkommen mit Albanien geschlossen, das rechtlich umstritten war und zeitweise durch Gerichtsentscheidungen gebremst wurde. Großbritannien scheiterte zuvor mit seinem Ruanda-Modell an erheblichen rechtlichen Hürden. Für Deutschland ist deshalb entscheidend, ob ein künftiges Abkommen nicht nur politisch geschlossen, sondern auch rechtssicher umgesetzt werden kann. Dobrindts heutige Aussage markiert damit keinen Start eines Rückführungszentrums, sondern einen erwarteten nächsten Verhandlungsschritt.

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