Frühstartrente für Kinder: Kabinett bringt 10-Euro-Depot auf den Weg

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Die Frühstartrente für Kinder ist einen entscheidenden Schritt weiter. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, 12. August 2026, den Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil beschlossen. Vorgesehen sind monatlich zehn Euro aus dem Bundeshaushalt für die private Altersvorsorge von Kindern. Das Geld soll am Kapitalmarkt angelegt werden und grundsätzlich bis mindestens zum 65. Lebensjahr gebunden bleiben. Beschlossen ist bislang allerdings nur der Regierungsentwurf. Damit die Frühstartrente tatsächlich eingeführt werden kann, muss das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren noch abgeschlossen werden.

Kabinett beschließt Frühstartrente am 12. August 2026

Der konkrete neue Schritt erfolgte am Mittwoch in Berlin. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums beschloss das Bundeskabinett am 12. August den Regierungsentwurf für das Frühstartrentengesetz. Das Ministerium hatte bereits am 22. Juli einen Referentenentwurf veröffentlicht. Im Dezember 2025 hatte das Kabinett zunächst lediglich Eckpunkte vereinbart.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil begründet das Projekt mit dem Ziel, private Altersvorsorge früher und weniger abhängig vom Elternhaus beginnen zu lassen. Nach Darstellung seines Ministeriums soll jedes anspruchsberechtigte Kind eine staatliche Förderung erhalten. Die Bundesregierung versteht das Instrument ausdrücklich als Ergänzung zur gesetzlichen und betrieblichen Altersvorsorge und nicht als Ersatz für die gesetzliche Rente.

Zehn Euro monatlich ab dem sechsten Lebensjahr

Der Regierungsentwurf sieht monatlich zehn Euro aus dem Bundeshaushalt vor. Gefördert werden sollen Kinder ab Vollendung des sechsten Lebensjahres bis zur Volljährigkeit. Bei zwölf vollständigen Förderjahren summieren sich die reinen staatlichen Einzahlungen damit auf 1.440 Euro.

Anspruchsberechtigt sollen nach den aktuellen Angaben des Bundesfinanzministeriums ab dem Geburtsjahrgang 2020 Kinder mit erstem Wohnsitz in Deutschland sein. Eltern könnten für ihr Kind einen zertifizierten Standarddepot-Vertrag bei einem Anbieter eröffnen. Der Effektivkostendeckel soll für diese Produkte bei einem Prozent liegen. Abschluss- und Vertriebskosten sollen bis zur Volljährigkeit nicht anfallen.

Auch ohne Depot der Eltern soll die Förderung fließen

Ein wichtiger Bestandteil des Regierungsentwurfs ist eine Auffanglösung für Familien, die selbst keinen Vertrag abschließen. In diesem Fall soll das staatliche Geld nicht verfallen. Vorgesehen ist stattdessen eine kollektive Kapitalanlage, die von der Deutschen Bundesbank verwaltet werden soll. Die Mittel sollen dabei nach Jahrgängen gebündelt und global diversifiziert in Aktien beziehungsweise Aktienfonds investiert werden.

Ein gesonderter Antrag auf die staatliche Förderung soll nach Angaben des Bundesfinanzministeriums nicht erforderlich sein. Wird später ein eigener Altersvorsorgevertrag eröffnet, sollen angesparte Mittel aus der kollektiven Anlage übertragen werden können. Dies soll nach dem Entwurf bis zum 25. Lebensjahr möglich sein.

Frühstartrente soll rückwirkend für Jahrgang 2020 gelten

Der ursprünglich politisch angekündigte Start zum 1. Januar 2026 bedeutet nicht, dass bereits seit Januar Geld auf Kinderdepots überwiesen wird. Der Regierungsentwurf sieht vielmehr eine rückwirkende Förderung vor. Zunächst soll ausschließlich der Geburtsjahrgang 2020 einbezogen werden. Das sind die Kinder, die im Jahr 2026 sechs Jahre alt werden.

Ab 2027 soll jeweils ein weiterer Jahrgang hinzukommen, sobald dessen Kinder das sechste Lebensjahr vollenden. Das Bundesfinanzministerium will das Gesetzgebungsverfahren noch 2026 abschließen. Das Gesetz soll nach dem aktuellen Zeitplan zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Die ersten tatsächlichen Auszahlungen sollen ebenfalls 2027 erfolgen. Diese Termine sind damit weiterhin Planungen und noch keine geltende Rechtslage.

Eltern und Großeltern dürfen zusätzlich einzahlen

Die staatlichen zehn Euro sollen nur den Grundstock bilden. Nach dem Regierungsentwurf könnten Eltern, Großeltern oder andere Personen zusätzlich eigenes Geld in das Depot einzahlen. Die privaten Einzahlungen sollen auf insgesamt 6.840 Euro pro Jahr begrenzt werden.

Ab dem 18. Lebensjahr könnte das Depot vom dann volljährigen Besitzer selbst weitergeführt und bespart werden. Alternativ soll ein Wechsel in einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag möglich sein. Das während der Frühstartrente geförderte Kapital wäre grundsätzlich langfristig gebunden. Eine Auszahlung soll nach dem Entwurf normalerweise nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres erfolgen.

Aus 1.440 Euro könnten laut BMF 53.000 Euro werden

Besonders auffällig sind die Modellrechnungen des Bundesfinanzministeriums. Bei zwölf Jahren Förderung fließen vom Staat insgesamt 1.440 Euro ein. Das BMF rechnet damit, dass daraus aufgrund der Kapitalmarkterträge zum 18. Geburtstag bereits ein Depotwert von rund 2.200 Euro entstehen könnte. Ohne weitere Beiträge könnten daraus bis zum 65. Lebensjahr nach seiner Modellrechnung rund 53.000 Euro werden.

Diese 53.000 Euro sind keine garantierte Leistung. Das Finanzministerium legt seiner Rechnung eine durchschnittliche Wertentwicklung von sieben Prozent jährlich zugrunde. Die Werte sind nominal, berücksichtigen also keinen Kaufkraftverlust durch Inflation. Außerdem handelt es sich um Werte vor der späteren Besteuerung. Das Ministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass die tatsächliche Wertentwicklung höher oder niedriger ausfallen könne.

Bei vier Prozent Rendite fällt die Rechnung deutlich kleiner aus

Wie stark das Ergebnis von der Renditeannahme abhängt, zeigt eine einfachere Vergleichsrechnung. Würden zehn Euro monatlich zwölf Jahre lang eingezahlt und das Kapital anschließend ohne weitere Einzahlungen bis zum 65. Lebensjahr mit durchschnittlich vier Prozent pro Jahr wachsen, läge das Endvermögen modellhaft nur bei rund 12.000 Euro. Kosten, Steuern und Inflation sind auch in diesem vereinfachten Beispiel nicht berücksichtigt.

Die Rechnung verdeutlicht die große Bedeutung langfristiger Kapitalmarktrenditen. Schon wenige Prozentpunkte verändern das Ergebnis über fast sechs Jahrzehnte erheblich. Eine Prognose über die tatsächliche Rendite eines heute sechsjährigen Kindes bis zu dessen Ruhestand wäre deshalb nicht belastbar. Aktien können langfristig hohe Erträge ermöglichen, unterliegen jedoch Kursschwankungen und bieten keine garantierte Rendite.

Bundesregierung setzt auf Kapitalmarkt und Zinseszinseffekt

Die Bundesregierung verbindet mit der Frühstartrente neben dem Vermögensaufbau ein zweites Ziel. Kinder und Jugendliche sollen früher Erfahrungen mit Kapitalanlagen sammeln. Anbieter der individuellen Depots sollen Informationen über Wertentwicklung, Kosten und die Funktionsweise der Frühstartrente altersgerecht bereitstellen.

Klingbeil erklärte anlässlich des Kabinettsbeschlusses, die Altersvorsorge hänge bislang häufig vom Elternhaus ab. Mit der staatlichen Förderung wolle die Bundesregierung jedem Kind ein Startkapital verschaffen. Nach Darstellung des Finanzministeriums sollen langfristige Kapitalanlage und Wiederanlage von Erträgen den Zinseszinseffekt nutzen. Gleichzeitig arbeitet die Bundesregierung nach eigenen Angaben an einer übergreifenden Strategie für finanzielle Bildung.

Verbraucherschützer sehen Gefahr neuer Ungleichheiten

Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt die Grundidee, fordert aber erhebliche Änderungen. Finanzexpertin Dorothea Mohn erklärte in einer Stellungnahme vom 10. August, Vermögensaufbau dürfe nicht davon abhängen, wie viel Einkommen, Finanzwissen oder Initiative Eltern mitbringen. Aus Sicht des Verbandes sollte deshalb jedes Kind ein eigenes Vorsorgekonto erhalten.

Kritisch sieht der vzbv außerdem die zulässigen Produktkosten von bis zu einem Prozent. Der Verband hält sie für zu hoch. Zudem könnten freiwillige zusätzliche Einzahlungen bestehende Vermögensunterschiede bereits im Kindesalter vergrößern. Der Verband fordert außerdem unabhängige Finanzbildung. Informationen von Produktanbietern allein seien dafür aus Sicht der Verbraucherschützer nicht ausreichend.

Versicherungswirtschaft begrüßt den frühen Einstieg

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft unterstützt das Prinzip grundsätzlich. GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen erklärte nach Vorlage des Referentenentwurfs im Juli, die Frühstartrente nutze mit Zeit und Zinseszinseffekt zwei wesentliche Faktoren langfristiger Altersvorsorge.

Gleichzeitig bezeichnete der GDV die staatlichen zehn Euro im Monat lediglich als kleines Polster. Nach Einschätzung des Verbandes würde die Wirkung deutlich größer, wenn Eltern oder Großeltern regelmäßig eigene Beiträge ergänzten. Die Versicherungswirtschaft gehört zugleich zu den Branchen, die künftig Produkte für die geförderte private Altersvorsorge anbieten könnten.

DGB hält zehn Euro für den falschen Schwerpunkt

Deutlich ablehnender fällt die Bewertung des Deutschen Gewerkschaftsbundes aus. Der DGB bezeichnete die Frühstartrente in seiner Stellungnahme vom 30. Juli als ungeeignet, um eine ausreichende Alterssicherung zu gewährleisten. Nach Auffassung des Gewerkschaftsbundes profitiere vor allem die Finanzwirtschaft von zusätzlichen langfristigen Kundenbeziehungen.

Der DGB setzt stattdessen auf eine Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung. Bereits bei früheren Diskussionen hatte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel darauf verwiesen, dass die Wirkung eines monatlichen Sparbetrags von zehn Euro für die spätere Altersversorgung begrenzt sei. Der grundsätzliche Konflikt betrifft damit auch die Frage, wie stark Deutschland künftig auf kapitalgedeckte private Vorsorge neben der umlagefinanzierten gesetzlichen Rente setzen soll.

Linke warnt vor geringer Wirkung gegen Altersarmut

Auch aus der Opposition kommt Kritik. Tamara Mazzi, haushaltspolitische Sprecherin für Arbeit und Soziales der Linksfraktion, erklärte nach Vorlage des Gesetzentwurfs im Juli, die Frühstartrente könne die strukturellen Probleme des Rentensystems nicht lösen. Besonders Kinder aus einkommensarmen Haushalten würden durch das Modell nicht automatisch vor späterer Altersarmut geschützt.

Am Tag des Kabinettsbeschlusses kritisierte auch Linken-Bundesgeschäftsführer Janis Ehling das Modell. Nach seiner Darstellung seien zehn Euro monatlich zu wenig, um Altersarmut wirksam zu verhindern. Zudem könnten finanzstärkere Familien durch zusätzliche eigene Einzahlungen wesentlich größere Vermögen aufbauen. Die Linke fordert stattdessen eine stärkere gesetzliche Rentenversicherung mit einem breiteren Kreis von Beitragszahlern.

Kosten und Verwaltung wachsen mit jedem neuen Jahrgang

Die Konstruktion der Frühstartrente bringt zudem einen langfristig zunehmenden Finanzierungsbedarf mit sich. Da jedes Jahr ein weiterer Sechsjährigen-Jahrgang hinzukommen soll, steigt die Zahl der geförderten Kinder über Jahre an. Zusätzlich müssen staatliche Stellen, Depotanbieter und die Bundesbank die Zahlungs- und Verwaltungsprozesse organisieren.

Gerade die kollektive Auffanglösung soll verhindern, dass Kinder wegen fehlender Initiative ihrer Eltern leer ausgehen. Sie macht das System aber komplexer. Auf der anderen Seite sollen standardisierte Produkte, automatische Förderung und ein Kostendeckel den Verwaltungs- und Vertriebsaufwand begrenzen. Wie effizient das System im laufenden Betrieb funktionieren würde, ließe sich erst nach einer tatsächlichen Einführung beurteilen.

Frühstartrente ist noch kein geltendes Gesetz

Mit dem Beschluss vom 12. August hat die Bundesregierung ihren konkreten Gesetzesvorschlag festgelegt. Damit ist die Frühstartrente jedoch noch nicht endgültig beschlossen. Das Vorhaben muss das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.

Nach dem gegenwärtigen Regierungsplan soll das Gesetz zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Die Förderung für den Jahrgang 2020 würde dann rückwirkend berücksichtigt. Erst danach würde der Kreis der Begünstigten Jahr für Jahr wachsen. Sicher ist bislang deshalb vor allem das politische Konzept der Bundesregierung. Ob alle Details zu Kosten, Produkten, kollektiver Anlage und Förderung unverändert Gesetz werden, entscheidet sich im parlamentarischen Verfahren.

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