Bayer wartet auf die Rechtsfrage, die den Glyphosat-Komplex neu ordnen könnte

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Quelle: Pixabay, sergeitokmakov

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Die Bayer Aktie steht im Juni erneut unter dem Einfluss eines alten Problems, das für den Konzern noch immer enorme finanzielle Bedeutung hat. Der Supreme Court der USA verhandelt im Fall Monsanto gegen Durnell über eine Grundsatzfrage im Glyphosat-Streit. Im Kern geht es darum, ob das bundesweite US-Pestizidrecht Warnhinweis-Klagen nach einzelstaatlichem Recht ausschließt, wenn die Umweltbehörde EPA einen Krebswarnhinweis nicht verlangt hat. Für Bayer geht es damit nicht nur um einen einzelnen Kläger, sondern um die rechtliche Grundlage eines großen Teils der Roundup-Klagen in den USA.

Durnell-Fall könnte viele Roundup-Klagen beeinflussen

Der Fall geht auf ein Urteil aus Missouri zurück. John Durnell hatte geltend gemacht, nach langjähriger Nutzung von Roundup an einem Non-Hodgkin-Lymphom erkrankt zu sein. Eine Jury sprach ihm 2023 Schadenersatz zu, ein Berufungsgericht bestätigte das Urteil 2025. Bayer und die Tochter Monsanto bestreiten weiterhin, dass Glyphosat bei sachgemäßer Anwendung krebserregend sei. Der Supreme Court hat den Fall angenommen, weil die Frage der sogenannten Preemption, also des Vorrangs von Bundesrecht, über den Einzelfall hinausreicht. Eine Entscheidung wird bis Ende Juni erwartet. Ein Urteil lag am 13. Juni öffentlich noch nicht vor.

Warum die Bayer Aktie so stark auf das Verfahren schaut

Für Anleger ist die Rechtsfrage deshalb entscheidend, weil ein Erfolg Bayers zahlreiche Klagen schwächen könnte. Betroffen wären vor allem Ansprüche, die auf fehlende oder unzureichende Krebswarnungen auf dem Etikett gestützt werden. Das würde nicht automatisch jedes Verfahren beenden, könnte aber die Verhandlungsposition des Konzerns deutlich verbessern. Eine Niederlage hätte den gegenteiligen Effekt. Dann bliebe der Druck aus laufenden Verfahren, Vergleichen und möglichen neuen Klagen bestehen. Die Bayer Aktie reagierte zuletzt entsprechend nervös. Nach zwischenzeitlicher Schwäche erholte sich der Kurs zwar wieder, blieb aber klar unter den Hochs aus dem Februar.

Vergleich in Missouri soll Milliardenrisiko begrenzen

Parallel zum Supreme-Court-Verfahren setzt Bayer auf einen Sammelvergleich in Missouri. Das Volumen liegt bei bis zu 7,25 Milliarden US-Dollar. Der Vergleich soll aktuelle und künftige Ansprüche wegen Non-Hodgkin-Lymphomen nach Roundup-Exposition erfassen. Die vorläufige Genehmigung wurde im März erteilt. Betroffene konnten bis zum 4. Juni widersprechen oder aussteigen. Bayer hat sich vorbehalten, den Vergleich zu beenden, falls zu viele Kläger nicht mitmachen. Eine endgültige gerichtliche Billigung steht noch aus. Selbst bei Zustimmung kann sich die Umsetzung durch mögliche Rechtsmittel weiter hinziehen.

Rückstellungen zeigen die Größe des Problems

Die finanziellen Folgen sind bereits in der Bilanz sichtbar. Bayer erhöhte die gesamten Rückstellungen und Verbindlichkeiten für Rechtsstreitigkeiten im Februar von 7,8 Milliarden Euro auf 11,8 Milliarden Euro. Davon entfielen 9,6 Milliarden Euro auf Glyphosat. Für 2026 stellte der Konzern Zahlungen aus Rechtsstreitigkeiten von etwa fünf Milliarden Euro in Aussicht. Im ersten Quartal belasteten höhere Zahlungen zur Beilegung von Rechtsverfahren den operativen Cashflow deutlich. Ein Teil davon floss bereits in einen Treuhandfonds für den geplanten Glyphosat-Vergleich.

Analysten bleiben gespalten

Die Analysten sehen Bayer nicht einheitlich. Mehrere Häuser verweisen auf das mögliche Entlastungspotenzial eines positiven Supreme-Court-Urteils. Zugleich bleibt das Risiko hoch, weil der Ausgang des Verfahrens offen ist und der Vergleich in Missouri noch nicht endgültig steht. Berenberg stufte die Aktie zuletzt weiter mit Hold ein und hob das Kursziel leicht auf 40,50 Euro an. Die Wahrscheinlichkeit einer für Bayer positiven Entscheidung wurde dort mit 60 Prozent angegeben, zugleich aber als nur knapp besser als ein Münzwurf eingeordnet. Andere Analysten sehen höhere Kursziele, gewichten aber ebenfalls das juristische Risiko stark.

Druck kommt auch aus Brasilien

Der Glyphosat-Komplex ist nicht auf die USA beschränkt. In Brasilien haben Arbeitsstaatsanwälte eine Klage eingereicht, mit der sie ein Verbot der Registrierung, Herstellung, Einfuhr, Ausfuhr, des Verkaufs und der Nutzung glyphosathaltiger Produkte erreichen wollen. Das Verfahren richtet sich nicht unmittelbar gegen Bayer, hätte bei Erfolg aber Bedeutung für einen wichtigen Agrarmarkt. Die brasilianische Gesundheitsbehörde Anvisa hatte Glyphosat 2020 nach einer Neubewertung weiter zugelassen, allerdings mit Einschränkungen. Für Bayer zeigt der Vorgang, dass Glyphosat auch außerhalb der US-Schadenersatzverfahren regulatorisch umkämpft bleibt.

Entscheidung mit Signalwirkung für Konzern und Agrarbranche

Der Supreme Court entscheidet nicht über die wissenschaftliche Bewertung von Glyphosat, sondern über die rechtliche Reichweite bundesweiter Etikettenvorgaben. Genau darin liegt die Bedeutung. Für Bayer wäre ein Erfolg ein zentraler Schritt, um den seit der Monsanto-Übernahme belastenden Rechtskomplex einzugrenzen. Für Kläger und Verbraucherschützer geht es dagegen um die Frage, ob einzelstaatliche Schadenersatzklagen möglich bleiben, wenn Bundesbehörden keinen zusätzlichen Warnhinweis verlangen. Die Bayer Aktie dürfte deshalb bis zur Entscheidung anfällig für starke Kursbewegungen bleiben. Ein belastbarer Wendepunkt entsteht erst, wenn das Urteil vorliegt und klar ist, wie weit seine Wirkung tatsächlich reicht.

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