
Die Commerzbank-Übernahme durch UniCredit bekommt kurz vor Ablauf der regulären Annahmefrist eine neue juristische Dimension. Der Gesamtbetriebsrat der Frankfurter Bank hat am Freitag beschlossen, seinen Vorsitzenden Sascha Uebel mit einer Strafanzeige wegen des Verdachts der Marktmanipulation und Irreführung nach dem Wertpapierhandelsgesetz zu beauftragen. Öffentlich belegt ist damit zunächst der Beschluss des Gremiums. Eine Bestätigung, dass die Anzeige bereits bei einer konkreten Ermittlungsbehörde eingegangen ist, lag bis Samstag nicht öffentlich vor. Im Mittelpunkt stehen die von UniCredit gemeldeten Annahmequoten für das Tauschangebot.
Der Vorwurf richtet sich nicht gegen die Existenz des Übernahmeangebots, sondern gegen die Wirkung der gemeldeten Andienungen am Kapitalmarkt. Nach Darstellung der Arbeitnehmerseite könne der Eindruck entstehen, die Unterstützung unabhängiger Aktionäre für das UniCredit-Übernahmeangebot sei deutlich größer, als sie tatsächlich sei. Die Commerzbank selbst hatte bereits zuvor Zweifel an der Zusammensetzung der angedienten Aktien geäußert. Nach den von ihr ausgewerteten Verwahrstellen-Daten habe sie bislang keinen institutionellen Investor identifiziert, der Aktien in das Angebot eingebracht habe. Auch der Anteil privater Anleger soll mit rund 0,05 Prozent nahezu unverändert niedrig geblieben sein.
Die Annahmequote UniCredit ist in den vergangenen Tagen deutlich gestiegen. Am 26. Mai lag sie laut den veröffentlichten Mitteilungen noch bei 1,06 Prozent. Am 2. Juni wurden 7,58 Prozent gemeldet. Zum 10. Juni stieg der Wert auf 10,95 Prozent, einen Tag später auf 11,22 Prozent. Am 12. Juni meldete UniCredit schließlich 133,75 Millionen angediente Commerzbank-Aktien. Das entspricht 11,86 Prozent des Grundkapitals und der Stimmrechte. Zusammen mit dem direkt gehaltenen Anteil von 26,77 Prozent ergäbe sich rechnerisch eine Position von mehr als 38 Prozent, falls die angedienten Aktien im Zuge des Angebots tatsächlich übertragen werden.
Die BaFin-Prüfung steht im Zentrum des Streits, weil es um die Transparenz der gemeldeten Beteiligungsposition geht. Öffentlich gesichert ist, dass Commerzbank der Finanzaufsicht eigene Daten und Auswertungen zur Verfügung stellt. Zu klären ist aus Sicht der Bank, ob die gemeldeten Annahmequoten ohne zusätzliche Erläuterungen ein zutreffendes Bild der tatsächlichen Aktionärsunterstützung vermitteln. Dabei geht es auch um mögliche Verbindungen zwischen andienenden Banken, Derivate-Gegenparteien von UniCredit und auffälliger Wertpapierleihe. Eine abschließende BaFin-Bewertung oder eine aufsichtsrechtliche Entscheidung zu den aktuellen Vorwürfen ist bislang nicht veröffentlicht.
Ein zentraler Punkt ist die Kursdifferenz zwischen Commerzbank-Aktie und Tauschangebot. UniCredit bietet 0,485 neue eigene Aktien für jede angediente Commerzbank-Aktie. Die Commerzbank argumentiert, dass ihre Aktie während der Annahmefrist über dem rechnerischen Wert der Offerte gehandelt wurde. Am 9. Juni lag der Kurs nach Darstellung der Bank rund sechs Prozent oder etwa 2,30 Euro je Aktie über dem impliziten Angebotspreis. Genau daraus leitet die Commerzbank ihre Frage ab, warum Investoren wirtschaftlich ein Angebot annehmen sollten, das unter dem Börsenkurs liegt. UniCredit weist die Vorwürfe zurück und sieht ihre Veröffentlichungen als regelkonform an.
Politisch bleibt die Commerzbank-Übernahme heikel. Der Bund hält weiterhin eine bedeutende Beteiligung an der Commerzbank und unterstützt die Eigenständigkeit des Instituts. Das Bundesfinanzministerium hatte seine ablehnende Haltung zu einer feindlichen Übernahme mit der systemrelevanten Bedeutung der Bank begründet. Damit steht UniCredit nicht nur dem Widerstand von Vorstand, Aufsichtsrat und Arbeitnehmervertretern gegenüber, sondern auch einer klar skeptischen politischen Linie in Berlin. Rechtlich entscheidet diese politische Haltung nicht allein über den Ausgang, sie erhöht aber den Druck auf alle Beteiligten im Verfahren.
Die reguläre Annahmefrist läuft am 16. Juni um Mitternacht aus. Nach den Angebotsunterlagen kann sich daran eine weitere Annahmefrist anschließen, die voraussichtlich bis zum 3. Juli läuft. Das Ergebnis des Angebots wird damit nicht allein durch die aktuell gemeldete Quote entschieden. Zusätzlich bleiben regulatorische Genehmigungen erforderlich. UniCredit selbst hat in den Angebotsunterlagen darauf verwiesen, dass ein Vollzug erst 2027 erwartet wird. Kurzfristig dürfte vor allem entscheidend sein, ob die BaFin zu den gemeldeten Andienungen zusätzlichen Klärungsbedarf sieht. Ein öffentlich belegter Stopp des Angebots wegen der aktuellen Vorwürfe liegt bislang nicht vor.
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