
Der Bürgerentscheid Bad Brambach über eine mögliche Eingemeindung nach Bad Elster ist am Sonntagabend vorläufig gescheitert. Nach Angaben der Gemeinde Bad Brambach stimmten 437 Bürgerinnen und Bürger mit Ja, 555 mit Nein. Die Wahlbeteiligung lag bei 73,27 Prozent. Damit erreichten die Befürworter zwar mehr als die rechnerisch nötigen 343 Stimmen für das Zustimmungsquorum, sie verfehlten aber die entscheidende Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
Auch in Bad Elster fiel das Votum gegen den Zusammenschluss aus. Dort weist das vorläufige Endergebnis 554 Stimmen für die Eingemeindung und 900 Stimmen dagegen aus. Von 2.942 Abstimmungsberechtigten gaben 1.459 ihre Stimme ab. Fünf Stimmen waren ungültig, 1.454 gültig. Die Wahlbeteiligung lag in Bad Elster bei 49,6 Prozent.
Abgestimmt wurde über den Entwurf der Vereinbarung zur Eingliederung der Gemeinde Bad Brambach in die Stadt Bad Elster. Die offizielle Frage lautete: Sind Sie mit dem Entwurf der Vereinbarung über die Eingliederung der Gemeinde Bad Brambach in die Stadt Bad Elster einverstanden? Die Stimmberechtigten konnten am Sonntag mit Ja oder Nein antworten.
Der Bürgerentscheid fand in beiden Kommunen statt. Damit war nicht nur die Entscheidung der Bad Brambacher Bevölkerung erforderlich. Auch Bad Elster musste dem Vorhaben zustimmen. Vorgesehen war, dass die Eingliederung nur bei einem positiven Votum in beiden Orten weiterverfolgt werden kann. Nach den vorläufigen Ergebnissen ist diese Voraussetzung nicht erfüllt.
Der Prozess hatte seinen Ausgangspunkt in Gesprächen über die Zukunft der Gemeinde Bad Brambach. Nach Angaben der Stadt Bad Elster war Bad Brambach im Januar 2025 auf Bad Elster zugekommen, um über eine mögliche freiwillige Eingemeindung zu sprechen. Hintergrund waren demnach erhebliche finanzielle Herausforderungen, die Bad Brambach zunehmend die eigenständige Handlungsfähigkeit erschwerten.
Anschließend wurde eine gemeinsame Arbeitsgruppe gebildet. Ihr gehörten Vertreter des Gemeinderates Bad Brambach, des Stadtrates Bad Elster, der Amtsverweser von Bad Brambach, der Bürgermeister der Stadt Bad Elster sowie Mitarbeitende beider Verwaltungen an. Diese Arbeitsgruppe erarbeitete die Eingliederungsvereinbarung. Der Entwurf wurde rechtlich durch die Kommunalaufsicht beim Landratsamt Vogtlandkreis geprüft und im April durch beide kommunalen Gremien bestätigt.
Die Befürworter der Eingemeindung verwiesen vor allem auf die finanzielle Stabilisierung und auf leistungsfähigere Verwaltungsstrukturen. In den Informationsunterlagen wurde dargestellt, dass Bad Brambach Bedarfszuweisungen zur Haushaltskonsolidierung in Höhe von rund 750.000 Euro für den Zeitraum 2026 bis 2030 erhalten sollte. Zusätzlich stellte der Freistaat Sachsen für den Fall einer vollzogenen Eingliederung eine Bedarfszuweisung von rund 6,5 Millionen Euro in Aussicht.
Diese Mittel sollten dem Abbau des Investitionsrückstaus in Bad Brambach dienen. Zusammen mit Fördermitteln und einer möglichen Kreditaufnahme war in den Unterlagen von einem Investitionsvolumen von bis zu 14 Millionen Euro die Rede. Außerdem wurde ein jährliches Konsolidierungspotenzial von mindestens 300.000 Euro genannt. Erwartet wurden unter anderem höhere Schlüsselzuweisungen sowie Einsparungen bei Personal und Sachkosten.
Die Debatte drehte sich nicht nur um die finanzielle Entlastung. In den Einwohnerversammlungen spielten auch Unsicherheiten und konkrete Folgen der Eingemeindung eine Rolle. Diskutiert wurde etwa, wie sicher die zugesagten Bedarfszuweisungen sind, wofür die Mittel eingesetzt werden dürfen und welche Folgen eine Missachtung von Zweckbindungen hätte. Auch Fragen zu Adressen, Staatsbädern, Wohnungsbestand, Feuerwehr, Schulen und Kindertagesstätten wurden aufgegriffen.
Ein zentraler Punkt war die kommunale Eigenständigkeit. Bei einer Eingliederung wäre Bad Brambach Teil der Stadt Bad Elster geworden. Die Vereinbarung sah zwar vor, dass bestehende Ortschaftsstrukturen erhalten bleiben und zusätzlich eine neue Ortschaft Bad Brambach gebildet wird. Dennoch hätte die bisherige Gemeinde ihre Selbstständigkeit verloren. Sechs Mitglieder des Gemeinderates Bad Brambach sollten bis zur nächsten regulären Kommunalwahl 2029 in den Stadtrat Bad Elster wechseln.
Bei einem erfolgreichen Bürgerentscheid hätte die Eingliederungsvereinbarung unterzeichnet werden und zum 1. Oktober 2026 in Kraft treten können. Die neue Stadt Bad Elster hätte dann aus den Ortschaften Mühlhausen, Sohl, Bad Brambach, Schönberg und Raun bestanden. Bad Elster wäre Rechtsnachfolgerin geworden. Die Beschäftigten der Gemeinde Bad Brambach sollten übernommen werden, während die Amtszeit des Amtsverwesers zum 30. September 2026 geendet hätte.
Vorgesehen waren außerdem ein Bürgerbüro als örtliche Anlaufstelle in Bad Brambach sowie eine Außenstelle des Bauhofs. Einrichtungen wie Kindertagesstätte, Freibad, Heimatmuseum sowie Sport- und Freizeitanlagen sollten abhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit weitergeführt werden. Auch der Erhalt der Grundschule und eines Musikschulangebotes in Bad Brambach war als Ziel benannt.
Mit dem vorläufigen Nein in beiden Orten ist die geplante Eingemeindung politisch nicht angenommen. Für Bad Brambach bedeutet das, dass die bisherige Gemeindestruktur zunächst bestehen bleibt. In den Informationsunterlagen war für den Fall eines negativen Votums ausdrücklich festgehalten worden: keine Eingemeindung. Außerdem wurde als Folge genannt, dass Bürgermeisterwahlen für Bad Brambach anzusetzen wären.
Unklar blieb zunächst, ob die kommunalen Gremien nach dem vorläufigen Ergebnis noch weitere formale Beschlüsse fassen müssen und wann das endgültige Ergebnis amtlich festgestellt wird. Klar ist aber: Das Votum der Bürgerentscheid Bad Brambach hat den geplanten Zusammenschluss mit Bad Elster am Sonntagabend gestoppt.
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