
Im Zoo Dortmund ist die fast 16 Jahre alte Pferdeantilope Latifa getötet und anschließend verfüttert worden. Nach Angaben des Zoos musste das Tier wegen seines schlechten Gesundheitszustands von seinem Leiden erlöst werden. Laut Berichten wurde ein Jäger hinzugezogen, der einen gezielten Schuss abgab. Später wurde das Fleisch weiter verfüttert.
Der Zoo Dortmund Latifa Fall betrifft damit nach den bisher vorliegenden Angaben keine Tötung aus Platzgründen. Im Mittelpunkt steht vielmehr der Gesundheitszustand einer alten Antilope, die nach Zoo-Darstellung zuletzt deutlich abgebaut hatte. Ein exaktes Todesdatum veröffentlichte der Zoo zunächst nicht belastbar. In den offiziellen Beiträgen ist von dieser Woche die Rede.
Latifa wurde nach Zoo-Angaben am 20. Dezember 2010 im Parco Natura Viva in Italien geboren. Seit dem 22. Juni 2012 lebte sie im Zoo Dortmund. Mit fast 16 Jahren hatte sie nach Darstellung des Zoos ein hohes Alter erreicht. Der Zoo verweist darauf, dass wildlebende Pferdeantilopen in der Regel etwa zwölf bis 15 Jahre alt werden.
Die Pferdeantilope gehörte damit über viele Jahre zum Tierbestand des Dortmunder Zoos. Nach einem Bericht zog Latifa im Zoo Dortmund insgesamt drei Jungtiere groß. Belegt ist zudem aus Zoo-Beiträgen, dass ihre Tochter Luela 2015 geboren wurde und weiter im Bestand erwähnt wird.
Nach den veröffentlichten Zoo-Angaben fraß Latifa immer weniger und baute seit Ende des vergangenen Jahres deutlich ab. Eine tierärztliche Untersuchung zeigte demnach abgenutzte Zähne. Diese allein wurden jedoch nicht als alleiniger Grund für die Entscheidung dargestellt. Entscheidend war offenbar der Gesamtzustand des Tieres.
Als Latifa schließlich kaum noch selbstständig aufstehen konnte, entschieden sich die Verantwortlichen nach der bisherigen Berichterstattung für die Erlösung des Tieres. Der Zoo selbst beschreibt die Entscheidung als Abschied von einer alten Pferdeantilope, die nicht weiter leiden sollte. Wer formal die letzte Entscheidung traf, blieb zunächst unklar. Genannt werden in der Berichterstattung Tierpfleger und Tierärzte.
Die Tötung erfolgte nach den vorliegenden Angaben nicht durch eine Betäubungsspritze, sondern durch einen gezielten Schuss. Nach zoonahen Angaben wurde dafür ein Jäger hinzugezogen. Der Grund dürfte in der praktischen Situation gelegen haben: Bei großen Huftieren kann ein schneller Schuss unter bestimmten Bedingungen als Methode gewählt werden, wenn dadurch ein Tier ohne längeres Leiden getötet werden soll.
Das Tierschutzrecht verlangt, dass Wirbeltiere nur von Personen getötet werden dürfen, die über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Paragraf 4 Tierschutzgesetz nennt diese Sachkunde ausdrücklich. Zugleich gilt: Ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund zu töten, ist nach Paragraf 17 Tierschutzgesetz strafbar.
Nach Angaben aus dem Zoo-Umfeld wurde Latifas Körper anschließend an andere Zootiere verfüttert. Der Zoo Dortmund erklärt grundsätzlich, dass Tiere nur dann verfüttert werden dürfen, wenn der Körper frei von Medikamentenrückständen ist. In einem früheren offiziellen Beitrag hatte Zoodirektor Frank Brandstätter betont, dass der Zoo streng kontrolliertes Fleisch an seine Tiere verfüttert.
In zoologischen Einrichtungen wird die Verfütterung verstorbener oder getöteter Tiere fachlich mitunter als Teil eines Futterkreislaufs begründet. Ein Fachbeitrag zum Populationsmanagement hält fest, dass die tierschutzgerechte Tötung von Tieren zum Verfüttern in Deutschland als vernünftiger Grund angesehen werden kann. Außerdem kann die zuständige Behörde die Verfütterung von Zootieren an Zootiere gestatten, wenn hygienische und gesundheitliche Anforderungen eingehalten werden.
Eine belastbare Stellungnahme eines großen Tierschutzverbands speziell zum Fall Latifa ließ sich zunächst nicht verifizieren. Der Tierschutzaspekt bleibt dennoch wichtig, weil die Tötung von Zootieren regelmäßig ethische Debatten auslöst. Mehrere Tierschutzorganisationen kritisierten Anfang 2025 grundsätzlich die Tötung vermeintlich überzähliger Zootiere und warfen Zoos vor, Tiere in Kategorien wie lebenswert und wertlos einzuteilen.
Der Dortmunder Fall ist nach der bisherigen Faktenlage anders gelagert als reine Bestandsreduzierung. Der Zoo verweist auf Alter, Gesundheitszustand und Leiden des Tieres. Gerade deshalb kommt es auf die genaue Abwägung an: Eine Tötung zur Leidensbeendigung kann tierschutzrechtlich anders zu bewerten sein als eine Tötung gesunder Tiere aus Managementgründen. Unklar blieb zunächst, ob es zu dem konkreten Fall eine Prüfung oder Reaktion der zuständigen Veterinärbehörde gab.
Juristisch steht bei jeder Tiertötung die Frage nach dem vernünftigen Grund im Mittelpunkt. Bei einem alten, schwer leidenden Tier kann die Leidensbeendigung ein solcher Grund sein, sofern die tierärztliche Einschätzung tragfähig ist und die Tötung fachgerecht erfolgt. Bei Zootieren kommen zusätzlich Fragen des Bestandsmanagements, der Fütterung und der hygienischen Zulässigkeit hinzu.
Für Latifa ist nach den bisher belegbaren Informationen entscheidend, dass der Zoo nicht Platzmangel als Grund nannte, sondern einen fortschreitend schlechten Gesundheitszustand. Nicht belastbar belegt ist bislang der genaue Zeitpunkt der Tötung. Ebenfalls offen blieb zunächst, welche Behörde eingebunden war und ob es eine formelle externe Bewertung gab.
Texte werden mit Unterstützung von KI-Tools erstellt und vor Veröffentlichung redaktionell geprüft. Mehr dazu