Tote Biber in Bayern: Polizei prüft gewaltsame Tötung

Brand Mühlhausen Symbolbild
Symbolbild Feuerwehreinsatz

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Bei Tuntenhausen im Landkreis Rosenheim ermittelt die Polizei nach dem Fund mehrerer toter Biber. Die Tiere wurden im Bereich Maxlrain/Fischbach entdeckt, teils vergraben und bereits stark verwest. Nach einer ersten fachlichen Einschätzung sollen sie nicht natürlich verendet sein. Ein abschließendes Gutachten des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit steht nach Angaben aus den bisherigen Berichten noch aus.

Tote Biber bei Tuntenhausen entdeckt

Der Fall wurde der Polizeiinspektion Bad Aibling bereits Mitte April gemeldet. Zunächst ging es um zwei tote Biber im Gemeindebereich Tuntenhausen. Bei einer späteren Suche fanden Einsatzkräfte weitere Kadaver. Die Tiere wurden zur Untersuchung an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Oberschleißheim übergeben. Bis zur abschließenden Bewertung bleibt offen, wie genau die Tiere ums Leben kamen. Die Polizei geht jedoch dem Verdacht nach, dass die streng geschützten Biber gewaltsam getötet wurden.

Die Polizei nimmt Hinweise unter der Telefonnummer der Polizeiinspektion Bad Aibling entgegen. Bislang ist öffentlich nicht bekannt, wer für den Tod der Tiere verantwortlich sein könnte.

PETA setzt Belohnung für Hinweise aus

Die Tierrechtsorganisation PETA hat am Montag eine Belohnung von 1.000 Euro für Hinweise ausgelobt, die zur rechtskräftigen Verurteilung der verantwortlichen Personen führen. Die Organisation verweist dabei auf den besonderen Schutz der Tiere und ruft Zeugen dazu auf, sich bei der Polizei oder bei PETA zu melden. Diese Belohnung ist kein Ermittlungsergebnis, sondern eine eigene Maßnahme der Organisation zur Unterstützung der Aufklärung.

Warum der Fall über Bayern hinaus relevant ist

Der Biber ist in Deutschland besonders geschützt. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, wild lebende Tiere geschützter Arten zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Auch das Tierschutzgesetz sieht Strafen vor, wenn Wirbeltieren erhebliche Schmerzen oder Leiden zugefügt werden oder sie ohne vernünftigen Grund getötet werden. Der Fall aus Bayern ist deshalb nicht nur ein regionaler Vorfall, sondern berührt grundsätzliche Fragen des Artenschutzes und der Strafverfolgung bei Gewalt gegen Tiere.

Einordnung zu weiteren Fällen von Tierquälerei

In den vergangenen Wochen wurde zudem ein Fall aus Pößneck in Thüringen öffentlich diskutiert. Dort ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft gegen zwei Beschuldigte im Zusammenhang mit dem Tod einer Hündin. Nach Angaben der Behörden wurden in dem Fall bereits Ermittlungen geführt und Tierhaltungsverbote ausgesprochen. Für den aktuellen Artikel steht jedoch der bayerische Fall im Mittelpunkt, weil es dazu am 15. Juni eine neue Entwicklung durch die ausgelobte Belohnung gab.

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