AfD Millionenspende: Klage vor Gericht gescheitert

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Die AfD Millionenspende in Höhe von 2,35 Millionen Euro ist vor Gericht gescheitert: Das Berliner Verwaltungsgericht erklärte die Spende am 7. Mai 2026 für unzulässig. Die Bundestagsverwaltung muss das Geld nicht zurückzahlen – und die Partei verliert damit einen millionenschweren Rechtsstreit, der die Frage nach Transparenz in der Parteienfinanzierung neu entfacht.

AfD Millionenspende: Darum entschied das Gericht gegen die Partei

Das Verwaltungsgericht Berlin stellte in seinem Urteil vom 7. Mai 2026 klar: Wenn der wahre Spender einer Parteispende nicht zweifelsfrei feststellbar ist, darf eine Partei diese Zuwendung gar nicht erst annehmen. Das ist der Kern des Urteils (Az. VG 2 K 41/25). Die AfD hatte gegen die Bundestagsverwaltung geklagt und die Rückzahlung von 2,35 Millionen Euro verlangt – die sie zuvor vorsorglich an den Bund überwiesen hatte. Das Gericht wies den Antrag ab. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der tatsächliche Hintermann der Plakatspende nicht zweifelsfrei identifizierbar gewesen sei und die Annahme deshalb rechtswidrig war. Das Parteiengesetz verlange in solchen Fällen eine klare Nachvollziehbarkeit der Mittelherkunft – und die war hier offenbar nicht gegeben.

AfD Millionenspende: Die Spur führt zu Henning Conle und Gerhard Dingler

Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Spende aus dem Jahr 2025 – kurz vor der Bundestagswahl. Der FPÖ-Funktionär Gerhard Dingler soll der AfD 2,35 Millionen Euro für Plakatwerbung im Wahlkampf angeboten haben. Was die Sache kompliziert macht: Die österreichische Financial Intelligence Unit informierte die Bundestagsverwaltung darüber, dass Dingler kurz zuvor selbst rund 2,6 Millionen Euro von dem Immobilien-Milliardär Henning Conle erhalten haben soll. Conle gilt als der AfD nahestehend und soll der Partei bereits früher Geld gespendet haben. Die politische Finanzlandschaft in Deutschland steht damit erneut unter Beobachtung.

Das Gericht wertete diese Konstellation als ausreichend, um die Rechtmäßigkeit der Spende grundsätzlich in Frage zu stellen. Eine Partei dürfe keine Millionenspenden annehmen, wenn nicht klar sei, wer letztlich dahinter stecke – so die Kernaussage der Richter. Der Verdacht einer sogenannten Strohmann-Konstruktion stand im Raum: Dingler als formaler Spender, Conle als mutmaßlicher Geldgeber im Hintergrund.

AfD Millionenspende und 396.000 Euro Strafe: Die finanzielle Konsequenz

Die AfD hatte im Zuge des Verfahrens bereits rund 396.000 Euro als Strafe an die Bundestagsverwaltung zahlen müssen – das gesetzlich vorgeschriebene Dreifache des angenommenen Spendenbetrags gemäß Parteiengesetz. Hinzu kommt nun der endgültige Verlust der 2,35 Millionen Euro, die die Partei vorsorglich überwiesen hatte und nicht zurückerhält. AfD-Schatzmeister Carsten Hütter äußerte sich kritisch zur aktuellen Rechtslage und soll gefordert haben, das Parteiengesetz zu präzisieren, damit Parteien über einen klar definierten Maßnahmenkatalog verfügen. Hütter soll zudem erklärt haben, Conle habe der AfD damit massiven Schaden zugefügt.

Berufung zugelassen: Wie geht es weiter?

Das Verwaltungsgericht Berlin ließ die Berufung gegen das Urteil zu. Die AfD teilte mit, sie prüfe die Möglichkeit von Rechtsmitteln. Eine abschließende gerichtliche Klärung steht damit noch aus – das letzte Wort in dieser Affäre dürfte noch nicht gesprochen sein. Politische Affären und Parteispendendebatten beschäftigen die deutschen Gerichte regelmäßig. Das Urteil stellt jedoch bereits jetzt ein deutliches Signal dar: Strohmann-Konstruktionen bei Parteispenden werden von deutschen Gerichten nicht toleriert, und Parteien tragen die Verantwortung, die Herkunft von Großspenden lückenlos zu prüfen.

Quellen: ZDFheute, Correctiv, t-online, Handelsblatt, LTO, Tagesspiegel

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