
Die stellvertretende CSU-Vorsitzende Angelika Niebler steht im Zentrum eines brisanten Betrugsverfahrens auf europäischer Ebene. Die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) wollte prüfen, ob die langjährige Europaabgeordnete EU-Gelder zweckentfremdet hat – doch der Rechtsausschuss des Europaparlaments stimmte am Dienstag mit Mehrheit gegen die Aufhebung ihrer parlamentarischen Immunität. Die Entscheidung zur Angelika Niebler Immunität liegt nun beim Plenum des gesamten Parlaments.
In einer nicht öffentlichen Sitzung hat der Rechtsausschuss des Europaparlaments den Antrag der Europäischen Staatsanwaltschaft abgelehnt. Die EUStA hatte beantragt, Nieblers parlamentarischen Schutz aufzuheben, um eigene Ermittlungen wegen Betrugsverdachts einleiten zu können. Eine Mehrheit der Ausschussmitglieder votierte gegen diesen Schritt. Sollte das Plenum der Empfehlung des Rechtsausschusses folgen, könnten vorerst keine weiteren offiziellen Untersuchungen gegen die CSU-Politikerin eingeleitet werden.
Der Vorgang ist politisch brisant: Angelika Niebler ist nicht nur seit 1999 Mitglied des Europaparlaments, sondern auch Ko-Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe in Straßburg und Brüssel sowie stellvertretende CSU-Bundesvorsitzende. Sie gehört damit zu den einflussreichsten deutschen Politikerinnen auf europäischer Ebene.
Die Europäische Staatsanwaltschaft wirft Niebler vor, jahrelang vom Europaparlament bezahlte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Aufgaben eingesetzt zu haben, die in keinem direkten Bezug zu ihrer Abgeordnetentätigkeit standen. Konkret soll es um Fahrten von ihrem Wohnort nahe München nach Brüssel und Straßburg gehen, bei denen Assistenten auf Kosten der EU tätig gewesen sein sollen – obwohl diese Einsätze angeblich nicht ausschließlich parlamentarischen Zwecken dienten.
Niebler selbst bezeichnet die Vorwürfe als falsch. Die Münchner Politikerin hatte sich bereits im November 2025 öffentlich für eine lückenlose Aufklärung ausgesprochen. Hinter den Kulissen soll sie allerdings die Glaubwürdigkeit der Hauptzeugin in Frage gestellt haben, um die Immunitätsaufhebung zu verhindern. Bei der Hauptzeugin soll es sich um eine frühere Mitarbeiterin handeln, die bei der Europawahl 2024 kandidiert hatte, jedoch aufgrund ihres Listenplatzes nicht ins Parlament einzog.
Politische Kritik kam umgehend. Linken-Fraktionschef Martin Schirdewan soll Niebler aufgefordert haben, Ermittlungen zu ermöglichen und sich nicht hinter ihrem parlamentarischen Schutz zu verstecken. Die Vorwürfe der Europäischen Staatsanwaltschaft seien ernst zu nehmen und eine vollständige Untersuchung notwendig.
Im europäischen Rechtssystem genießen Mitglieder des Europaparlaments besonderen Schutz. Parlamentarische Immunität bewahrt Abgeordnete grundsätzlich vor Strafverfolgung, solange das Parlament diese nicht ausdrücklich aufhebt. Das Verfahren sieht vor, dass zunächst der Rechtsausschuss eine Empfehlung ausspricht, über die anschließend das gesamte Plenum abstimmt.
Im Fall Niebler hat der Rechtsausschuss nun empfohlen, die Immunität zu erhalten. Die endgültige Entscheidung liegt damit beim Plenum. Wenn die Mehrheit der Europaabgeordneten der Ausschussempfehlung folgt, kann die EUStA in dieser Angelegenheit vorerst keine Ermittlungen aufnehmen. Streit im Europaparlament über den Umgang mit Betrugsvorwürfen ist dabei kein neues Phänomen – immer wieder stehen Immunität und Ermittlungsinteresse in einem Spannungsverhältnis.
Die kommenden Wochen werden zeigen, ob das Europaparlament als Ganzes der Empfehlung seines Rechtsausschusses folgt. Für die EUStA wäre eine bestätigte Ablehnung ein erheblicher Rückschlag, da ohne Immunitätsaufhebung formelle Ermittlungen gegen ein aktives Parlamentsmitglied nicht möglich sind.
Der Fall steht exemplarisch für die Frage, wie transparent europäische Institutionen mit Betrugsvorwürfen gegen eigene Mitglieder umgehen. Nach der Europawahl 2024 ist das Parlament neu zusammengesetzt – und muss nun in einem der ersten prominenten Immunitätsfälle zeigen, wie es mit dem Spannungsfeld zwischen Abgeordnetenschutz und Strafverfolgungsinteresse umgeht.
Quellen: t-online.de, Tagesspiegel, Rhein-Zeitung, Volksstimme, Bayerische Staatszeitung
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