
Bäckereien und Konditoreien sollen ab dem 1. Januar 2027 sonntags länger öffnen können. Das geht aus dem Beschlusspapier des Koalitionsausschusses hervor. Dort heißt es, die im Koalitionsvertrag vereinbarten längeren Sonntagsöffnungszeiten für Bäckereien, Konditoreien und Bibliotheken träten zu diesem Datum in Kraft. Damit rückt eine Reform näher, über die das Bäckerhandwerk seit Jahren mit der Politik spricht. Entscheidend ist nun die konkrete gesetzliche Umsetzung.
Bisher dürfen Beschäftigte in Bäckereien und Konditoreien an Sonn- und Feiertagen nur begrenzt mit der Herstellung, dem Austragen oder dem Ausfahren von Backwaren eingesetzt werden. Der Bundestag bestätigte im Juni, dass im Koalitionsvertrag eine Erweiterung des Ausnahmekatalogs im Arbeitszeitgesetz für das Bäckerhandwerk vorgesehen ist. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks sieht darin eine wichtige Entlastung, kritisierte aber bereits einen Referentenentwurf, der aus seiner Sicht nicht weit genug geht.
Die Reform trifft eine Branche, die wirtschaftlich groß bleibt, aber strukturell kleiner wird. Nach Angaben des Zentralverbands lag der Jahresumsatz im Bäckerhandwerk 2025 bei 18,14 Milliarden Euro. Gleichzeitig sank die Zahl der Handwerksbäckereien zum 31. Dezember 2025 auf 8.659 Betriebe mit rund 35.000 Filialen. Der Verband beziffert den privaten Brotkauf in Deutschland 2025 auf rund 1,519 Millionen Tonnen.
Für Verbraucher hat sich die Teuerung zuletzt insgesamt abgeschwächt. Das Statistische Bundesamt schätzte die Inflationsrate im Juni 2026 vorläufig auf 2,3 Prozent. Nahrungsmittel lagen demnach nur noch 0,4 Prozent über dem Vorjahresmonat, Energie verteuerte sich um 3,4 Prozent. Für Bäckereien bleiben Energie, Personal, Rohstoffe und Bürokratie dennoch wichtige Kostenfaktoren, weil Backen, Kühlen, Ausliefern und Verkauf arbeits- und energieintensiv sind.
Auch die Lohnseite verändert sich. Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit Januar 2026 bei 13,90 Euro brutto pro Stunde und steigt 2027 auf 14,60 Euro. In Teilen des Bäckerhandwerks wurden zusätzlich regionale Tarifabschlüsse vereinbart. In Baden-Württemberg steigen die Löhne und Gehälter nach NGG-Angaben in zwei Stufen um insgesamt 5,3 Prozent, zunächst ab Februar 2026 und erneut ab Januar 2027.
Für Kunden könnte die Reform bedeuten, dass frische Backwaren an Sonn- und Feiertagen länger verfügbar sind. Für Betriebe geht es nicht nur um längere Verkaufszeiten, sondern auch um planbare Produktion, Auslieferung und Personalorganisation. Ob kleinere Handwerksbäckereien davon tatsächlich profitieren, hängt von der endgültigen Ausgestaltung, den Arbeitsschutzregeln und den Kosten im Betrieb ab.
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