Tankstellen brechen 12-Uhr-Regel: Erste Firmen müssen zahlen

Tankstellen brechen 12-Uhr-Regel: Erste Firmen müssen zahlen
Foto: sippakorn yamkasikorn

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Die ersten Bußgelder bei Verstößen gegen die 12-Uhr-Regel werden vorbereitet, während Niedersachsen bereits Tausende Verwarngelder verschickt hat. Seit dem 1. April 2026 dürfen Tankstellen die Preise für Benzin und Diesel grundsätzlich nur einmal täglich und um 12 Uhr erhöhen. Preissenkungen sind weiterhin jederzeit möglich. Wer die Vorgabe missachtet, muss theoretisch mit bis zu 100.000 Euro Geldbuße rechnen. In der Praxis fällt die Sanktion bislang deutlich niedriger aus. In Nordrhein-Westfalen wurden mögliche Verstöße dagegen noch nicht einmal an eine zuständige Vollzugsbehörde übermittelt.

Tankstellen-Verstöße in Niedersachsen kosten zunächst 55 Euro

Niedersachsen geht als erstes Bundesland konkret gegen unerlaubte Preiserhöhungen vor. Für den April verschickte das Wirtschaftsministerium rund 1.900 Verwarnungen wegen Abweichungen von der 12-Uhr-Regel. Betroffen sind etwa 250 Tankstellen. Pro festgestelltem Fall wurden zunächst 55 Euro verlangt. Die Schreiben richten sich nicht automatisch an die Pächter vor Ort, sondern an die Unternehmen, die tatsächlich über die Kraftstoffpreise entscheiden. Ein Mineralölunternehmen erhielt nach Angaben des Ministeriums beispielsweise 30 Verwarnbescheide. An einer einzelnen Tankstelle wurden 28 mögliche Verstöße festgestellt.

Beim Start der neuen Regel zeigte sich Niedersachsen zunächst zurückhaltend. Abweichungen am 1. und 2. April wurden ebenso wenig verfolgt wie Preisänderungen zwischen 11.59 und 12.30 Uhr. Damit sollten technische Probleme und notwendige Umstellungen der Kassensysteme berücksichtigt werden. Für Verstöße im Mai kündigte das Land jedoch reguläre Bußgeldverfahren an. Bei weiteren Verstößen könnten die Beträge schrittweise steigen. Die bislang verlangten 55 Euro sind deshalb kein bundesweit geltender Bußgeldsatz, sondern ein vergleichsweise niedriger Einstieg Niedersachsens.

Bis zu 100.000 Euro für Verstöße gegen die 12-Uhr-Regel

Der gesetzliche Rahmen für Bußgelder bei Verstößen gegen die 12-Uhr-Regel reicht bis zu 100.000 Euro. Das bedeutet jedoch nicht, dass jede verspätete oder verfrühte Preiserhöhung automatisch diese Summe kostet. Zunächst müssen die Landesbehörden prüfen, ob tatsächlich eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Dabei können etwa technische Verzögerungen, Datenübertragungsprobleme oder die Umstellung von Kassensystemen eine Rolle spielen. Eine von der Markttransparenzstelle registrierte Abweichung ist daher zunächst nur ein Verdachtsfall.

Die rund 15.000 Tankstellen in Deutschland müssen Preisänderungen für Super E5, Super E10 und Diesel innerhalb von fünf Minuten an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe melden. Dadurch kann das Bundeskartellamt erkennen, wann Preise angehoben wurden. Die eigentliche rechtliche Bewertung und mögliche Ahndung liegen derzeit jedoch bei den zuständigen Behörden der Bundesländer.

Schleswig-Holstein prüft rund 21.000 mögliche Verstöße

Wie aufwendig die Prüfung werden kann, zeigt Schleswig-Holstein. Dort wurden für die Monate April bis Juni etwa 21.000 mögliche Verstöße registriert. Jede Kraftstoffsorte wird dabei einzeln bewertet. Werden E5, E10 und Diesel außerhalb des erlaubten Zeitpunkts gleichzeitig verteuert, können daraus drei getrennte Fälle entstehen. Ob am Ende tatsächlich 21.000 Ordnungswidrigkeiten vorliegen, steht noch nicht fest. Erst nach der Einzelfallprüfung sollen mögliche Verfahren eingeleitet werden.

Auch die Hamburger Kartellbehörde wertet umfangreiche Datensätze aus. Nach Angaben der Wirtschaftsbehörde sind besonders viele Abweichungen rund um 12 Uhr festgestellt worden. Die meisten auffälligen Änderungen lagen zwischen 11.50 und 12.10 Uhr. Die Behörde weist darauf hin, dass technische Abläufe zu solchen Zeitverschiebungen führen können und die Daten deshalb nicht automatisch einen Rechtsverstoß belegen.

In NRW fehlen bislang konkrete Bußgeldverfahren

In Nordrhein-Westfalen ist der Vollzug der 12-Uhr-Regel an Tankstellen bislang nicht abschließend organisiert. Aus einem Bericht der Landesregierung für die Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 8. Juli geht hervor, dass die zuständigen Vollzugsbehörden zu diesem Zeitpunkt noch nicht festgelegt waren. Deshalb hatte die Markttransparenzstelle noch keine festgestellten Abweichungen für NRW übermittelt.

Die Landesregierung hält eine zentrale Zuständigkeit des Bundes für sinnvoller. Sie warnt vor zusätzlicher Bürokratie und einer unterschiedlichen Rechtsanwendung in den Ländern. Aus ihrer Sicht sollte die Markttransparenzstelle beim Bundeskartellamt die Verfahren übernehmen, weil dort die Preisdaten ohnehin erfasst und Abweichungen automatisiert festgestellt werden. Bis es eine solche bundesweite Lösung gibt, bleibt offen, wann erste mögliche Bußgelder in NRW ausgesprochen werden.

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