BYD setzt bei Fahrassistenz auf neue Schadenszusage

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Quelle: Pixabay, sergeitokmakov

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Der chinesische Elektroautobauer BYD geht bei seinen Fahrassistenzsystemen einen ungewöhnlichen Schritt. Für bestimmte Fahrzeuge mit dem System „God’s Eye“ führt das Unternehmen in China eine einjährige Schadensabdeckung ein. Sie gilt für die City-Navigation-Funktion, also für assistiertes Fahren im städtischen Verkehr. Nach Angaben des Unternehmens sollen direkte wirtschaftliche Schäden abgedeckt werden, wenn es bei regelkonformer Nutzung der Funktion zu einem Verkehrsunfall kommt, für den das eigene Fahrzeug verantwortlich ist.

Die Zusage umfasst nach BYD-Angaben unter anderem Reparaturkosten am eigenen Fahrzeug, Schäden am Eigentum Dritter und Personenschäden. Die Regelung gilt nicht allgemein für jedes Fahrassistenzsystem und nicht weltweit, sondern zunächst für den chinesischen Markt und für die dafür vorgesehenen Modelle und Nutzergruppen. Neue Nutzer von Fahrzeugen mit „God’s Eye A“ und „God’s Eye B“ sollen die Abdeckung ab Fahrzeugübergabe erhalten. Bestandskunden sollen sie nach einem Update auf „God’s Eye 5.0“ nutzen können.

BYD knüpft die Zusage an klare Bedingungen

Die neue Regelung ist keine allgemeine Haftungsübernahme für sämtliche Verkehrssituationen. Entscheidend ist nach den bislang bekannten Angaben, dass die City-Navigation-Funktion ordnungsgemäß genutzt wird. Außerdem muss es sich um einen Unfall handeln, bei dem das eigene Fahrzeug rechtlich für die Schäden einzustehen hat.

Damit bleibt die Zusage enger gefasst, als manche Kurzformeln vermuten lassen. Es geht nicht um eine vollständige Verlagerung jeder Verantwortung vom Fahrer auf den Hersteller. Vielmehr verspricht BYD eine direkte Schadensabdeckung in einem bestimmten Nutzungsszenario. Unklar blieb zunächst, wie Streitfälle im Detail geprüft werden und welche Nachweise im Einzelfall erforderlich sind.

Für Käufer kann die Regelung dennoch eine wichtige Rolle spielen. Wer ein Assistenzsystem im dichten Stadtverkehr nutzt, muss dem System technisch vertrauen. Eine finanzielle Absicherung kann diese Hemmschwelle senken. Genau an diesem Punkt setzt BYD an.

God’s Eye soll in mehr Fahrzeugklassen verfügbar werden

BYD verbindet die Zusage mit einer breiteren Strategie für automatisierte und assistierte Fahrfunktionen. Das Unternehmen will sein Assistenzsystem „God’s Eye“ stärker in den Massenmarkt bringen. Nach Angaben von BYD sollen künftig alle Baureihen mit „God’s Eye B“ ausrüstbar werden. Für bestimmte Modelle nannte das Unternehmen in China einen Optionspreis von 12.000 Yuan.

Parallel präsentierte BYD einen selbst entwickelten 4-Nanometer-Chip für Fahrassistenz und automatisiertes Fahren. Der Konzern stellt die Technik als Grundlage für weitere Funktionen dar. Damit verschärft sich der Wettbewerb auf dem chinesischen Automarkt. Neben BYD treiben auch Hersteller wie Xpeng, Nio und Li Auto ihre Assistenzsysteme voran.

Warum die Haftungsfrage international wichtig ist

Die neue BYD-Zusage berührt eine der wichtigsten Fragen beim assistierten und automatisierten Fahren: Wer trägt die Verantwortung, wenn ein System aktiv ist und ein Unfall passiert? Bei klassischen Level-2-Assistenzsystemen bleibt der Fahrer grundsätzlich in der Pflicht, die Umgebung zu überwachen und jederzeit eingreifen zu können.

Anders ist die Lage bei zertifizierten Level-3-Systemen. Dort darf das Fahrzeug in klar abgegrenzten Situationen die Fahraufgabe übernehmen, während der Fahrer erst nach Aufforderung wieder eingreifen muss. Mercedes-Benz hat mit Drive Pilot ein solches System in bestimmten Märkten eingeführt. Deshalb ist die Aussage, BYD sei weltweit der erste Hersteller mit irgendeiner Form von Haftungsübernahme, zu pauschal.

Die Besonderheit bei BYD liegt in einem anderen Punkt. Der Konzern verknüpft eine breite Fahrassistenzstrategie im chinesischen Markt mit einer konkreten Schadenszusage für City Navigation. Das ist für ein Level-2-nahes Assistenzumfeld ungewöhnlich und könnte den Druck auf andere Hersteller erhöhen, ihre Verantwortung bei Assistenzfunktionen klarer zu definieren.

Keine Ausweitung nach Europa bestätigt

Für Europa oder Deutschland war eine vergleichbare BYD-Regelung zunächst nicht offiziell bestätigt. Das ist relevant, weil Haftung, Zulassung und Versicherungsfragen stark vom jeweiligen Rechtsrahmen abhängen. Eine in China eingeführte Zusage lässt sich daher nicht automatisch auf andere Märkte übertragen.

Auch die technische Einordnung bleibt wichtig. „God’s Eye“ ist kein pauschaler Ersatz für einen menschlichen Fahrer. Die konkrete Verantwortung hängt davon ab, welche Funktion aktiv ist, in welchem Modus das Fahrzeug fährt und welche Vorgaben der Hersteller für die Nutzung macht.

BYD verschiebt die Debatte über Fahrassistenz

Mit der einjährigen Schadensabdeckung macht BYD aus einer technischen Funktion auch ein Vertrauensversprechen. Der Konzern will Nutzer offenbar dazu bewegen, City Navigation häufiger einzusetzen. Das kann die Verbreitung solcher Systeme beschleunigen, wirft aber zugleich neue Fragen auf.

Entscheidend wird sein, wie transparent BYD die Bedingungen formuliert und wie die Abdeckung in konkreten Schadenfällen umgesetzt wird. Für die Autobranche setzt BYD dennoch ein Signal. Der Wettbewerb um Assistenzsysteme wird nicht nur über Sensoren, Chips und Software entschieden, sondern auch darüber, wie Hersteller Vertrauen schaffen und welche Verantwortung sie bei der Nutzung ihrer Systeme übernehmen.

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