
Die Polizei im Rhein-Kreis Neuss bittet die Bevölkerung um Hinweise zur Identität eines verstorbenen Mannes. Nach Angaben der Kreispolizeibehörde wurde der Unbekannte bereits am Samstag, 31. Januar 2026, gegen 21.30 Uhr auf freier Strecke im Gleisbereich zwischen den Haltestellen Neuss-Süd und Neuss-Norf von einem Regionalexpress erfasst und tödlich verletzt.
Die Identität des Mannes konnte nach Angaben der Polizei trotz umfangreicher Maßnahmen bislang nicht geklärt werden. Deshalb wurde nun eine Öffentlichkeitsfahndung eingeleitet. Im Fahndungsportal der Polizei Nordrhein-Westfalen ist ein Foto des Verstorbenen veröffentlicht worden. Die Polizei weist darauf hin, dass der Fahndungslink nur abrufbar bleibt, solange die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.
Nach den bisher veröffentlichten Angaben war der Verstorbene männlich, schätzungsweise 20 bis 40 Jahre alt und hatte dunkelbraune Haare. Weitere personenbezogene Angaben wurden in der Polizeimeldung zunächst nicht genannt.
Unklar blieb zunächst, warum die Identität des Mannes auch Monate nach dem tödlichen Vorfall nicht festgestellt werden konnte. Die Polizei teilte mit, dass sich im Rahmen der Ermittlungen keine Hinweise auf ein strafrechtliches Verhalten Dritter ergeben hätten. Offiziell bestätigt war zunächst nur, dass der Mann durch den Zusammenstoß mit einem Regionalexpress tödlich verletzt wurde.
Die Ermittler bitten Personen, die Hinweise zur Identität des Verstorbenen geben können, sich beim Kriminalkommissariat 11 zu melden. Hinweise nimmt die Polizei unter der Telefonnummer 02131 300-0 entgegen. Außerdem können Informationen per E-Mail an die Polizei übermittelt werden.
Für die Ermittlungen können auch scheinbar kleine Hinweise von Bedeutung sein. Dazu zählen etwa Angaben zu vermissten Personen, früheren Aufenthaltsorten, möglichen Kontaktpersonen oder Wiedererkennungsmerkmalen, sofern diese zur Identifizierung beitragen können.
Öffentliche Fahndungen mit Bildern Verstorbener sind ein besonders sensibler Schritt. Sie greifen in Persönlichkeitsrechte ein und werden deshalb nur unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen veröffentlicht. Die Polizei NRW weist in diesem Fall ausdrücklich darauf hin, dass der Fahndungseintrag wieder gelöscht wird, sobald diese Voraussetzungen nicht mehr bestehen.
Der Fall zeigt, warum solche Aufrufe überregional relevant sein können. Unbekannte Tote lassen sich nicht immer im direkten Umfeld des Auffindeortes identifizieren. Hinweise können auch aus anderen Städten, Bundesländern oder aus dem persönlichen Umfeld vermisster Personen kommen.
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