
Der Deutsche Bundestag hat am 8. Mai 2026 ein wegweisendes Gesetz verabschiedet: Täter häuslicher Gewalt können künftig von Familiengerichten zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichtet werden. Für den Beschluss stimmten die Koalitionsfraktionen Union und SPD sowie die AfD und die Grünen. Die Linke enthielt sich der Stimme. Das neue Gewaltschutzgesetz soll Opfern besser helfen und Annäherungsverbote endlich effektiv durchsetzen.
Das beschlossene Gesetz sieht ein System nach dem spanischen Modell vor. Konkret bedeutet das: Trägt der Täter die Fußfessel, können Opfer freiwillig ein Empfangsgerät mit sich führen. Nähert sich der Täter dem Opfer unerlaubt, schlägt das Empfangsgerät sofort Alarm. So erhalten Betroffene wertvolle Sekunden oder Minuten Vorwarnzeit, um sich in Sicherheit zu bringen oder die Polizei zu alarmieren.
Familiengerichte sollen auf Antrag oder von Amts wegen entscheiden können, ob ein Täter die Fußfessel zu tragen hat. Die Maßnahme richtet sich an Personen, gegen die bereits ein gerichtliches Annäherungsverbot besteht, das in der Vergangenheit jedoch schwer zu überwachen und zu durchzusetzen war. Mit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung soll diese Schutzlücke endlich geschlossen werden.
Neben der Fußfessel enthält das reformierte Gewaltschutzgesetz zwei weitere zentrale Maßnahmen. Erstens können Familiengerichte Täter nach einer Körperverletzung oder einer ernsthaften Gewaltdrohung nun verpflichten, an einem sozialen Trainingskurs oder einer Gewaltpräventionsberatung teilzunehmen. Diese Anti-Gewalt-Programme sollen langfristig dazu beitragen, Rückfälle zu verhindern und Täterverhalten nachhaltig zu verändern.
Zweitens werden die Strafen für Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen deutlich verschärft. Wer bestehende Annäherungsverbote ignoriert, riskiert künftig bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe – bisher lag das Höchstmaß bei zwei Jahren. Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) machte bei der Abstimmung deutlich, dass die Reform dringend notwendig sei: Die Verachtung gegenüber Frauen nehme in Deutschland zu.
Das Thema trifft einen Nerv in der deutschen Gesellschaft. Erst kürzlich hatte Nordrhein-Westfalen auf Landesebene Schritte unternommen, um den Schutz vor häuslicher Gewalt zu verbessern. Mit dem heutigen Bundesbeschluss gibt es nun ein einheitliches Instrument für alle Bundesländer.
Der politische Handlungsdruck ist angesichts der aktuellen Statistiken enorm. Laut dem Bundeskriminalamt (BKA) wurden im Jahr 2024 insgesamt 265.942 Menschen in Deutschland Opfer häuslicher Gewalt – ein neuer Höchststand und ein Anstieg um 3,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. 70,4 Prozent der Opfer sind weiblich. Allein 135.713 Frauen erlitten Gewalt durch ihren Partner oder Ex-Partner, das entspricht weniger als einer Frau alle vier Minuten.
Besonders erschreckend: 132 Frauen wurden im Jahr 2024 durch Partnerschaftsgewalt getötet. Die Dunkelziffer dürfte weit höher liegen, da viele Fälle nie zur Anzeige kommen. Fachleute sprechen seit Jahren von einer strukturellen Schutzlücke, weil Annäherungsverbote zwar ausgesprochen, aber kaum überwacht werden konnten. Auch in Münster war die Entwicklung zuletzt besorgniserregend: Die Zahl der Fälle häuslicher Gewalt stieg deutlich, die Stadt musste ihre Mittel für den Gewaltschutz erhöhen.
Die neue Bundesregelung kann einen entscheidenden Beitrag leisten. Spanien gilt als Pionier: Dort hat das Fußfessel-System seit seiner Einführung nachweislich dazu beigetragen, Übergriffe zu verhindern und Täter vor gerichtlichem Verstoß abzuschrecken.
Für Frauen und Männer, die häusliche Gewalt erleben, bedeutet der Beschluss des Bundestages ein konkretes Mehr an Sicherheit. Das Empfangsgerät ist freiwillig – wer es nutzen möchte, kann sich direkt an das zuständige Familiengericht wenden. Der Antrag auf Erlass eines Annäherungsverbotes in Verbindung mit elektronischer Überwachung ist ab dem Inkrafttreten des Gesetzes möglich.
Frauenhäuser und Beratungsstellen hatten die Reform seit Jahren gefordert. Auch auf symbolischer Ebene setzt Deutschland damit ein deutliches Zeichen: Aktionen wie das Pflanzen von Tulpen als Symbol gegen Gewalt an Frauen zeigen, wie tief das Thema in der Gesellschaft verankert ist. Die elektronische Fußfessel ist nun das rechtliche Fundament für mehr Schutz – und ein Schritt Richtung Null Toleranz gegenüber häuslicher Gewalt.
Quellen: Deutscher Bundestag (kw19-de-aufenthaltsueberwachung-1173804), BKA Lagebild Häusliche Gewalt 2024, Rhein-Zeitung (Hubig-Statement), Lindholz MdB CSU (Gesetzeserläuterung)
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