
Der EuGH hat am 23. April 2026 ein richtungsweisendes Urteil gesprochen: Die EU-Genehmigung für die Corona-Staatshilfen an die Lufthansa Group ist nichtig. Das Gericht bestätigte damit eine frühere Entscheidung und wies den Einspruch der Fluggesellschaft ab.
Im Jahr 2020 hatte die Bundesregierung Lufthansa mit einem rund 6 Milliarden Euro umfassenden Rettungspaket gestützt – eine Rekapitalisierung zur Abfederung der Corona-Krise. Die EU-Kommission genehmigte die Maßnahmen, doch die Konkurrenzairlines Ryanair und Condor klagten dagegen. Nun hat der EuGH klargestellt: Die damalige Genehmigung war rechtswidrig. Der Grund liegt in einem Verstoß gegen das sogenannte Temporary Framework der EU: Die Konditionen für die Umwandlung der stillen Beteiligung II in Eigenkapital seien nicht korrekt festgelegt worden.
Die praktischen Folgen des Urteils sind begrenzt – denn Lufthansa hat die erhaltenen Staatshilfen bereits vollständig zurückgezahlt. Eine Rückforderung der Milliarden ist daher nicht mehr möglich. Die EU-Kommission kann nun jedoch ihre laufende Untersuchung unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils fortsetzen. Lufthansa selbst erklärte, man werde konstruktiv am weiteren Verfahren mitwirken. Für Anleger war der Richterspruch dennoch ein Dämpfer: Die Lufthansa-Aktie stand laut Berichten nach dem Urteil unter Druck. Für die Passagiere ist das Urteil insofern relevant, als es Teil eines schwierigen Frühjahrs für die Airline ist – neben dem neuen Economy-Basic-Tarif ohne Handgepäck sorgt nun auch das Gericht für Schlagzeilen.
Auch wenn keine unmittelbaren finanziellen Konsequenzen drohen, ist das Urteil ein Signal für die europäische Beihilfepolitik. Es zeigt, dass die EU-Kommission bei der Genehmigung von Staatshilfen strenge Maßstäbe anlegen muss – besonders was die Konditionen und Umwandlungsmodalitäten solcher Hilfen betrifft. Für kommende Krisen und mögliche staatliche Rettungspakete schafft das Urteil einen wichtigen Präzedenzfall. Die Streichung von Zehntausenden Kurzstreckenflügen durch Lufthansa hatte bereits zuvor gezeigt, wie stark die Airline weiterhin umstrukturiert.
Quellen: finanznachrichten.de, airliners.de, finanzen.net, t-online.de
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