
Der Fall um einen Fußball-Scout in Emmendingen, der Kinder auf einem Sportplatz angesprochen und gefilmt haben soll, ist nach Angaben der Polizei weitgehend aufgeklärt. Der gesuchte Mann meldete sich nach der Veröffentlichung des Vorfalls selbst bei den Ermittlern. Es handelt sich um einen 19-Jährigen. Er bestätigte den geschilderten Ablauf und erklärte, keine böswilligen Absichten gehabt zu haben. Strafbare Handlungen liegen nach dem bisherigen Ermittlungsstand nicht vor.
Der Vorfall ereignete sich am Samstagnachmittag gegen 15 Uhr auf einem Sportplatz an einer Schule im Rosenweg. Nach der ursprünglichen Meldung hatte der junge Mann dort fußballspielende Kinder angesprochen und sich als Talent-Scout eines Profivereins ausgegeben. Anschließend filmte er die Kinder beim Spielen und spendierte ihnen später ein Eis aus einem nahe gelegenen Supermarkt.
Weitere Forderungen soll der vermeintliche Scout nicht gestellt haben. Er war nach Angaben der Polizei mit einem Fahrrad gekommen und wurde von einem Kind begleitet, das ihm offenbar persönlich bekannt war. Hinweise auf ein strafbares Verhalten ergaben sich bereits in der ersten Prüfung nicht.
Nachdem die Polizei öffentlich über den Vorfall informiert hatte, nahm der 19-Jährige selbst Kontakt mit den Ermittlern auf. Er bestätigte den gemeldeten Sachverhalt und bedauerte nach Polizeiangaben das Missverständnis, das durch sein Verhalten entstanden sei. Der Heranwachsende erklärte, keine schädlichen oder kriminellen Absichten verfolgt zu haben.
Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand liegen im Zusammenhang mit dem Fußball-Scout in Emmendingen keine strafbaren Handlungen vor. Die Polizei bewertet den zunächst verdächtig wirkenden Vorfall damit als Missverständnis. Weitere Ermittlungsmaßnahmen gegen den jungen Mann wurden nicht angekündigt.
Auch aus Pfaffenweiler war ein ähnlicher Vorfall gemeldet worden. Dort sollen Kinder ebenfalls von einem angeblichen Talent-Scout angesprochen worden sein. Nach Angaben des Polizeipräsidiums Freiburg liegen dazu bislang jedoch keine belastbaren Erkenntnisse vor.
Die Polizei empfiehlt, Warnmeldungen vor der Weiterleitung über soziale Netzwerke oder Messenger sorgfältig zu prüfen. Unbestätigte Angaben könnten schnell Verunsicherung auslösen. Informationen zu verdächtigen Situationen sollten deshalb möglichst durch Polizei, Vereine oder andere offizielle Stellen bestätigt werden, bevor sie weiterverbreitet werden.
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