
Deutschland gewährte nach Berechnungen des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft im Jahr 2024 staatliche Vergünstigungen mit klimaschädlicher oder teilweise klimaschädlicher Wirkung im Umfang von 66,2 Milliarden Euro. Zu diesem Ergebnis kommt der am Mittwoch veröffentlichte „Klima-Subventionsbericht 2026“, den das FÖS im Auftrag der Bertelsmann Stiftung erstellt hat. Die Einstufung als klimaschädliche Subvention ist allerdings keine amtliche Kategorie für sämtliche erfassten Posten, sondern beruht auf der Definition und Bewertung der Studienautoren.
Die klimaschädlichen Subventionen in Deutschland verteilen sich der Untersuchung zufolge vor allem auf Verkehr und Energie. Das für 2024 ermittelte Volumen im Verkehrssektor lag bei 31,3 Milliarden Euro, auf den Energiesektor entfielen 26,4 Milliarden Euro und auf Land- und Forstwirtschaft 8,5 Milliarden Euro. Von den insgesamt 45 untersuchten Tatbeständen stuft das FÖS 30 mit einem Volumen von 38,4 Milliarden Euro als klimaschädlich ein. Weitere 15 Vergünstigungen im Umfang von 27,8 Milliarden Euro bewertet die Studie als teilweise klimaschädlich.
Der größte einzelne Posten der Untersuchung ist die kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen an Industrie- und Wärmeanlagen im europäischen Emissionshandel. Das vom FÖS berechnete Volumen lag 2024 bei rund 7,6 Milliarden Euro. Die Autoren behandeln den Wert der kostenlos zugeteilten Zertifikate als staatliche Bereitstellung von Rechten unterhalb des Marktpreises. Die Berechnung beruht nach Angaben der Studie auf Daten der Europäischen Umweltagentur und der Energiebörse EEX.
Es folgt die Energiesteuerbefreiung für Kerosin. Für internationale Flüge veranschlagt die Studie knapp 7,0 Milliarden Euro, für den nationalen Luftverkehr weitere rund 402 Millionen Euro. Die Energiesteuervergünstigung für Dieselkraftstoff liegt in der FÖS-Berechnung bei rund 6,5 Milliarden Euro. Die Entfernungspauschale wird mit 6,2 Milliarden Euro und als teilweise klimaschädlich geführt. Die Umsatzsteuerbefreiung internationaler Flüge erreicht nach der Untersuchung knapp 5,7 Milliarden Euro, die pauschale Besteuerung privat genutzter Dienstwagen rund 4,9 Milliarden Euro.
In der Land- und Forstwirtschaft ist die Mehrwertsteuerermäßigung für tierische Lebensmittel mit rund 4,1 Milliarden Euro der größte erfasste Posten. Hinzu kommen rund 3,46 Milliarden Euro aus Teilen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU, die das FÖS als teilweise klimaschädlich einordnet. Nicht sämtliche Mittel aus der Gemeinsamen Agrarpolitik werden dabei als klimaschädlich bewertet. Maßnahmen mit ausdrücklich ökologischen Bedingungen nimmt die Studie aus dieser Kategorie heraus.
Für die Einordnung der Gesamtzahl ist die Methodik entscheidend. Das FÖS orientiert sich am erweiterten Subventionsbegriff des Umweltbundesamtes. Er umfasst neben direkten Finanzhilfen und klassischen Steuervergünstigungen auch andere staatliche Begünstigungen, etwa unterschiedliche Steuersätze, Preisvorteile oder die kostenlose Bereitstellung handelbarer Rechte. Deshalb berücksichtigt die Untersuchung mehrere Regelungen, die im Subventionsbericht des Bundesfinanzministeriums nicht oder nicht in derselben Form auftauchen. Dazu gehören unter anderem das sogenannte Dieselprivileg, die Kerosinsteuerbefreiung für internationale Flüge und die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten.
Das Bundesfinanzministerium verwendet für seinen Subventionsbericht eine engere Abgrenzung und erfasst vor allem Finanzhilfen des Bundes sowie Steuervergünstigungen. Im 30. Subventionsbericht der Bundesregierung wird für 2026 ein gesamtes Subventionsvolumen von 77,8 Milliarden Euro ausgewiesen. Rund 90 Prozent des dort erfassten Finanzhilfevolumens tragen nach Darstellung des Ministeriums zu Umwelt- und Klimaschutzzielen bei. Diese Zahl und die 66,2 Milliarden Euro des FÖS sind deshalb nicht unmittelbar miteinander vergleichbar. Sie beruhen auf verschiedenen Definitionen und beziehen sich zudem auf unterschiedliche Jahre.
Auch innerhalb der FÖS-Systematik gibt es Abstufungen. Eine Vergünstigung gilt nach der Studie als klimaschädlich, wenn sie nach Einschätzung der Autoren fossile Energien, emissionsintensive Produktion oder entsprechende Konsummuster begünstigt. Als teilweise klimaschädlich werden Regelungen eingeordnet, bei denen gleichzeitig gegensätzliche Effekte auftreten können. Bei Strompreisvergünstigungen kann beispielsweise ein niedrigerer Strompreis einerseits den Verbrauch erhöhen, andererseits aber die Umstellung von fossilen Technologien auf Wärmepumpen oder elektrische Produktionsverfahren erleichtern.
Damit hängt die Höhe klimaschädlicher Subventionen wesentlich davon ab, welche staatlichen Regelungen als Subvention gelten und wie ihre Klimawirkung bewertet wird. Die FÖS-Zahl ist deshalb eine fachliche Quantifizierung nach der Methodik der Studie und keine Feststellung des Bundeshaushalts.
Für das Jahr 2018 errechnet die Studie auf vergleichbarer Grundlage ein nominales Volumen von 62,3 Milliarden Euro. Für 2024 lag es bei 66,2 Milliarden Euro. Die Autoren weisen selbst darauf hin, dass daraus kein einfacher Anstieg der realen Subventionsbelastung abgeleitet werden kann. Das allgemeine Preisniveau sei zwischen 2018 und 2024 um mehr als 20 Prozent gestiegen. Inflationsbereinigt sei das erfasste Volumen daher gesunken. Zudem hätten sich Gesetze und der Umfang der untersuchten Tatbestände verändert, was den Vergleich zusätzlich einschränke.
Auch das Umweltbundesamt kam mit seiner eigenen, breiteren Definition bereits für 2018 auf umweltschädliche Subventionen von mindestens 65,4 Milliarden Euro. Das UBA bezeichnete diesen Wert ausdrücklich als Untergrenze, weil sich nicht bei allen Regelungen der umweltschädliche Anteil quantifizieren lasse. Rund 90 Prozent der damals untersuchten Subventionen wirkten nach Einschätzung der Behörde auch klimaschädlich.
Politisch ist ein Abbau einzelner Vergünstigungen umstritten. Besonders deutlich zeigte sich das beim Agrardiesel. Die Bundesregierung hatte die zuvor geplante vollständige Abschaffung der Steuerentlastung wieder rückgängig gemacht. Seit 2026 gilt für land- und forstwirtschaftliche Betriebe erneut die volle Entlastung. Der Deutsche Bauernverband hatte sich für die Wiedereinführung eingesetzt. Verbandspräsident Joachim Rukwied begründete dies mit der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft im europäischen Binnenmarkt.
Auch bei der Dienstwagenbesteuerung gibt es unterschiedliche Bewertungen. Der Verband der Automobilindustrie lehnt eine generelle Verschärfung der pauschalen Besteuerung von Verbrenner-Dienstwagen ab und argumentiert, die Ein-Prozent-Regel sei eine steuerliche Pauschalierung und keine Subvention. Zudem sieht der VDA Dienstwagen als wichtigen Absatzkanal für Elektrofahrzeuge und warnt davor, entsprechende steuerliche Anreize für elektrische Modelle abzubauen.
Die FÖS-Studie bewertet die pauschale Dienstwagenbesteuerung dagegen mit einem Volumen von rund 4,9 Milliarden Euro als teilweise klimaschädlich, weil davon weiterhin in erheblichem Umfang Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor profitieren. Gerade dieses Beispiel zeigt, wie stark die Bewertung einzelner Regelungen von Definition, Referenzsystem und betrachteter Klimawirkung abhängt.
Das Bundesfinanzministerium hat seinerseits angekündigt, Subventionen angesichts des Konsolidierungsbedarfs der kommenden Haushalte weiter nach gesamtwirtschaftlichen Kosten-Nutzen-Kriterien sowie nach ihren Wachstums- und Verteilungswirkungen zu überprüfen. Der FÖS-Bericht spricht sich nicht für eine pauschale Streichung sämtlicher erfasster Vergünstigungen aus, sondern analysiert für zehn ausgewählte Instrumente unterschiedliche Reformmöglichkeiten.






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