Der Lebensmittelhersteller Peter Kölln hat den Rückruf der Cerealien „Kölln Zauberfleks Schoko“ ausgeweitet. Nachdem zunächst nur eine Charge betroffen war, werden inzwischen drei Produktionschargen der 375-Gramm-Packung zurückgerufen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen die entsprechenden Produkte nicht mehr essen.
Grund für den Rückruf ist ein möglicher Fremdkörper aus dem Produktionsprozess. Nach Angaben des Unternehmens wurde bislang in einer Verpackung ein größeres Hartplastikteil entdeckt. Dieses habe lose in der Packung gelegen und sei nicht in die Cerealien eingebacken gewesen. Weitere Fälle seien bislang nicht bekannt. Aus Gründen des vorsorglichen Verbraucherschutzes wurden dennoch auch Chargen aus der vorangegangenen und der nachfolgenden Produktion in den Rückruf einbezogen.
Betroffen ist ausschließlich das Produkt „Kölln Zauberfleks Schoko“ im 375-Gramm-Beutel mit folgenden Chargennummern und Mindesthaltbarkeitsdaten:
Die Chargennummer und das Mindesthaltbarkeitsdatum befinden sich auf der Unterseite der Verpackung. Andere Produkte aus dem Kölln-Sortiment sowie Zauberfleks-Schoko-Packungen mit abweichenden Chargennummern oder Mindesthaltbarkeitsdaten sind laut Hersteller nicht von dem Rückruf betroffen.
Wer eine der betroffenen Packungen gekauft hat, sollte die Cerealien nicht verzehren. Das Produkt kann in dem Geschäft zurückgegeben werden, in dem es gekauft wurde. Der Kaufpreis wird nach Unternehmensangaben auch ohne Vorlage des Kassenbons vollständig erstattet.
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