
Ein Kurkuma-Pulver der Marke NGR wird zurückgerufen. Betroffen ist das Produkt „NGR Turmeric, Haldi Powder, Kurkuma“ in der 100-Gramm-Packung. Als Grund wurde ein Rückstand des Pestizids Chlorpyrifos festgestellt. Nach Angaben zur Verbraucherwarnung betrifft der Rückruf Packungen mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 31.12.2027, der Artikelnummer 21307 und dem EAN-Code 4260028480079. Verbraucher sollten das Produkt nicht mehr verwenden. Eine Gesundheitsgefahr könne nicht ausgeschlossen werden.
Zurückgerufen wird „NGR Turmeric, Haldi Powder, Kurkuma“ in der Verpackungseinheit 100 Gramm. Als Hersteller wird die Gunarajan Handelsagentur aus Bremen genannt, als Inverkehrbringer die Kreyenhop & Kluge GmbH & Co. KG aus Oyten. Betroffen sind nach den veröffentlichten Angaben ausschließlich Packungen mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 31.12.2027. Andere Mindesthaltbarkeitsdaten und andere Produkte der Marke NGR sollen nach Unternehmensangaben nicht Teil des Rückrufs sein. Verkauft wurde das Kurkuma-Pulver über diverse Einzelhändler.
Bei amtlichen Untersuchungen wurde in dem Kurkuma-Pulver ein Rückstand von Chlorpyrifos festgestellt. Der Wert lag nach Unternehmensangaben über dem gesetzlichen Grenzwert. Chlorpyrifos ist ein Insektizid, dessen Zulassung in der Europäischen Union nicht erneuert wurde. Der Stoff gilt als gesundheitlich problematisch. Offiziell bestätigt war zunächst, dass der Rückruf wegen Rückständen und Kontaminanten erfolgt. Die genauen Hintergründe dazu, wie der Rückstand in das Produkt gelangte, blieben zunächst offen.
Der Rückruf betrifft nach derzeitigem Stand Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Verbraucher sollten vor allem auf das Mindesthaltbarkeitsdatum, die Artikelnummer und den EAN-Code achten. Entscheidend ist nicht allein die Marke, sondern die genaue Produktkennzeichnung. Wer das Pulver bereits in eine andere Dose umgefüllt hat und die Verpackungsdaten nicht mehr prüfen kann, sollte besonders vorsichtig sein.
Betroffene Packungen sollten nicht mehr verzehrt werden. Kunden können das Kurkuma-Pulver in der jeweiligen Einkaufsfiliale zurückgeben. Der Kaufpreis wird nach den veröffentlichten Verbraucherinformationen erstattet. Ein Kassenbon ist bei solchen Rückrufen häufig nicht erforderlich, entscheidend sind jedoch die Vorgaben der jeweiligen Verkaufsstelle. Wer das Produkt gegessen hat und gesundheitliche Beschwerden bemerkt, sollte ärztlichen Rat einholen. Eine vorsorgliche Behandlung ohne Symptome ist in der Regel nicht sinnvoll, bei Unsicherheit kann aber eine medizinische Einschätzung helfen.
Rückrufe bei Gewürzen kommen immer wieder vor, etwa wegen Salmonellen, Schimmelpilzgiften, Pestizidrückständen oder Fremdkörpern. Im aktuellen Fall geht es nicht um Salmonellen, sondern um den Pestizidwirkstoff Chlorpyrifos. Für Verbraucher ist deshalb wichtig, nicht pauschal alle Kurkuma-Produkte zu entsorgen, sondern die konkrete Packung zu prüfen. Betroffen ist nach den vorliegenden Angaben das genannte NGR-Produkt in 100 Gramm mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 31.12.2027.
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