
Die Steuerentlastung 2027 soll kleine und mittlere Einkommen entlasten. Gleichzeitig plant die Koalition aus CDU, CSU und SPD deutlich strengere Regeln bei Krankmeldungen. Nach der Einigung im Koalitionsausschuss soll eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung künftig schon ab dem ersten Krankheitstag verpflichtend werden. Außerdem soll die telefonische Krankschreibung wieder abgeschafft werden. Das Vorhaben ist Teil eines 34-Punkte-Pakets mit dem Titel „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“. Wichtig ist: Die Maßnahmen sind politisch vereinbart, aber noch nicht vollständig geltendes Recht. Viele Punkte müssen erst in Gesetzesform beschlossen werden.
Im Zentrum des Pakets steht eine Einkommensteuerreform 2027. Die Koalition will vor allem Beschäftigte mit kleinen und mittleren Einkommen entlasten. Vorgesehen sind mehrere Bausteine: Der Grundfreibetrag soll steigen, ebenso der Kinderfreibetrag, das Kindergeld und der Arbeitnehmerpauschbetrag. Außerdem soll die zweite Progressionszone abgeflacht werden. Dadurch würde der Steuersatz für viele Einkommen langsamer ansteigen. Familien mit Kindern sollen besonders profitieren. Als Beispiel nennt die Koalition eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und 60.000 Euro zu versteuerndem Gesamteinkommen, die ab 2028 um mehr als 600 Euro pro Jahr entlastet werden soll.
Das Gesamtvolumen der Steuerentlastung 2027 soll bei rund zehn Milliarden Euro pro Jahr liegen. Finanziert werden soll die Reform unter anderem über Änderungen bei sehr hohen Einkommen. Geplant sind zwei Stufen bei der sogenannten Reichensteuer: 45 Prozent ab 250.000 Euro zu versteuerndem Einkommen und 47 Prozent ab 280.000 Euro. Zusätzlich soll der Pauschalsteuersatz bei Minijobs von zwei auf fünf Prozent steigen. Auch bei Handwerkerleistungen soll die steuerliche Absetzbarkeit sinken. Statt bisher 20 Prozent sollen nur noch 15 Prozent absetzbar sein, maximal 900 Euro pro Jahr.
Der arbeitsmarktpolitisch auffälligste Punkt betrifft Krankmeldungen. Künftig soll eine Krankschreibung ab dem ersten Tag Pflicht werden. Das wäre eine deutliche Verschärfung gegenüber der bisherigen Grundregel. Nach aktueller Rechtslage muss eine ärztliche Bescheinigung grundsätzlich vorgelegt werden, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert. Arbeitgeber dürfen allerdings schon jetzt früher eine Bescheinigung verlangen. Die Koalition will diese Ausnahme nun offenbar zur allgemeinen Pflicht machen. Für Beschäftigte würde das bedeuten, dass sie bei jeder Erkrankung deutlich schneller eine ärztliche Bestätigung benötigen.
Die Koalition will außerdem die telefonische Krankschreibung abschaffen. Diese ist seit Dezember 2023 wieder möglich, aber nur unter engen Voraussetzungen. Sie gilt für leichte Erkrankungen ohne schwere Symptome, wenn die Patientinnen und Patienten in der Praxis bekannt sind. Die Entscheidung liegt bei der Ärztin oder beim Arzt. Eine Erstbescheinigung ist dabei höchstens für fünf Kalendertage möglich. Genau diese Möglichkeit soll nach dem Willen der Koalition entfallen. Begründet wird der Schritt mit hohen Fehlzeiten und strengeren Kontrollen im Arbeitsmarkt. Für Arztpraxen könnte das zugleich wieder mehr persönliche Vorstellungen bedeuten.
Das Koalitionsausschuss Reformpaket enthält weitere arbeitsmarktpolitische Punkte. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung soll stabil gehalten werden. Sonn- und Feiertagszuschläge sollen ab 2027 bis zu einem Stundenlohn von 75 Euro steuerlich begünstigt werden. Zudem sollen sachgrundlose Befristungen für Arbeitnehmer, die bis Ende 2030 eingestellt werden, bis zu 48 Monate möglich sein. Innerhalb dieses Zeitraums sollen bis zu sechs Verlängerungen erlaubt werden. Für Hochverdiener oberhalb der 1,75-fachen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ist eine erleichterte Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit Abfindungsoption geplant.
Auch beim Sozialstaat setzt die Koalition auf strengere Kontrollen. Das Bundesarbeitsministerium und das Bundesinnenministerium sollen noch im Juli 2026 einen Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch vorlegen. Geplant sind unter anderem ein umfassenderer Datenaustausch zwischen Behörden, strengere Regeln bei Aufenthaltsvoraussetzungen und Leistungsausschlüsse für Personen, nach denen per Haftbefehl gesucht wird. Außerdem sollen Energieversorger Auskünfte zu weiteren Wohnsitzen oder Kundenbeziehungen geben müssen. Ziel der Koalition ist es, Missbrauch schneller zu erkennen und Sozialleistungen stärker an überprüfbare Voraussetzungen zu knüpfen.
Neben Steuern und Arbeit umfasst das Paket auch Maßnahmen zum Bürokratieabbau. Berichtspflichten sollen pauschal reduziert werden. Geplant ist eine Berichtspflichten-Bremse. Mindestens jede vierte Dokumentationspflicht soll innerhalb von zwölf Monaten abgeschafft werden, soweit keine EU- oder verfassungsrechtlichen Vorgaben entgegenstehen. Steuererklärungen sollen vereinfacht und stärker digital vorbereitet werden. Für Unternehmen sollen Steuernummern künftig innerhalb von maximal vier Wochen vergeben werden. Damit will die Koalition Verfahren beschleunigen und Betriebe entlasten, die über lange Bearbeitungszeiten und hohe Dokumentationspflichten klagen.
Der politische Kern des Pakets liegt im Gegensatz zwischen Entlastung und Kontrolle. Die Steuerentlastung 2027 soll vielen Beschäftigten mehr Netto bringen, vor allem Familien und Menschen mit kleinen oder mittleren Einkommen. Gleichzeitig steigen die Pflichten im Krankheitsfall deutlich, wenn die AU ab dem ersten Tag kommt und die telefonische Krankschreibung abgeschafft wird. Für Arbeitnehmer bedeutet das Paket deshalb nicht nur finanzielle Entlastung, sondern auch mehr formale Anforderungen. Ob alle Punkte genau so umgesetzt werden, entscheidet sich erst im weiteren Gesetzgebungsverfahren.
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