Neue E-Auto-Förderung startet: Wer jetzt Geld vom Staat bekommen kann

VW ID.3 Neo Elektroauto in der Stadt
Symbolbild mit KI erstellt

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Die neue staatliche E-Auto-Förderung geht in die Antragsphase. Am Dienstag, 19. Mai 2026, soll das Förderportal für das neue Programm freigeschaltet werden. Nach Angaben des Bundesumweltministeriums können Bürgerinnen und Bürger dann die neue E-Autoprämie beantragen. Zuständig für die Abwicklung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Die Förderung gilt rückwirkend für Fahrzeuge, die seit dem 1. Januar 2026 neu zugelassen wurden. Entscheidend ist dabei nicht der Zeitpunkt der Bestellung oder des Kaufvertrags, sondern das Datum der Neuzulassung.

Bis zu 6.000 Euro Zuschuss für private Haushalte

Die Förderung richtet sich an Privatpersonen mit kleinem und mittlerem Einkommen. Gefördert werden Kauf und Leasing von Neuwagen der Fahrzeugklasse M1. Dazu zählen rein batterieelektrische Fahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge sowie bestimmte Plug-in-Hybride und Elektroautos mit Range-Extender. Für reine Elektroautos und Brennstoffzellenfahrzeuge beträgt die Basisförderung 3.000 Euro. Bei niedrigeren Einkommen und Kindern im Haushalt kann der Zuschuss auf bis zu 6.000 Euro steigen. Plug-in-Hybride und Range-Extender werden niedriger gefördert. Hier beginnt die Förderung bei 1.500 Euro und kann je nach Haushalt auf bis zu 4.500 Euro steigen.

Einkommen und Kinderzahl entscheiden über die Höhe

Die Einkommensgrenze liegt grundsätzlich bei maximal 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr. Für Kinder unter 18 Jahren verschiebt sich diese Grenze um 5.000 Euro je Kind nach oben, allerdings nur für bis zu zwei Kinder. Familien mit zwei oder mehr Kindern können die Förderung damit bis zu einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 90.000 Euro erhalten. Maßgeblich ist nach Angaben des Bundesumweltministeriums der Durchschnitt der beiden aktuellsten Einkommensteuerbescheide, die maximal drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Bei Ehe, eingetragener Lebenspartnerschaft oder eheähnlicher Gemeinschaft wird das Einkommen des Partners oder der Partnerin einbezogen, sofern es nicht bereits in einem gemeinsamen Steuerbescheid enthalten ist.

Welche Fahrzeuge gefördert werden

Förderfähig sind erstmals in Deutschland zugelassene Neufahrzeuge. Reine batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge erhalten die höheren Fördersätze. Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender sind zunächst nur unter zusätzlichen Klimaschutzanforderungen förderfähig. Bis zum 30. Juni 2027 müssen sie entweder höchstens 60 Gramm CO₂ pro Kilometer ausstoßen oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern erreichen. Für die Zeit ab dem 1. Juli 2027 prüft die Bundesregierung eine Regelung, die stärker an den CO₂-Emissionen im realen Betrieb ausgerichtet werden soll. Offiziell bestätigt war zunächst nur die Förderlogik für den Zeitraum bis Ende Juni 2027.

Antrag nur digital mit BundID

Der Antrag soll digital gestellt werden. Dafür ist eine Identifizierung über die BundID erforderlich. Nach Angaben des Bundesumweltministeriums benötigen Antragstellerinnen und Antragsteller dafür entweder einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion samt PIN und Ausweis-App beziehungsweise Kartenleser oder alternativ ein ELSTER-Zertifikat. Für den Einkommensnachweis werden die letzten zwei Einkommensteuerbescheide benötigt. Die Fördermittel werden nicht automatisch ausgezahlt, sondern müssen beantragt werden.

Neues Programm nach dem Ende des Umweltbonus

Die neue E-Auto-Förderung folgt auf eine längere Förderlücke. Der frühere Umweltbonus war Ende 2023 ausgelaufen. Seit dem 18. Dezember 2023 konnten beim BAFA keine neuen Anträge für den alten Umweltbonus mehr gestellt werden. Das neue Programm ist anders aufgebaut: Es richtet sich ausdrücklich an private Haushalte, setzt Einkommensgrenzen und staffelt die Fördersumme nach sozialer Lage und Kinderzahl.

Drei Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds

Finanziert wird das neue Förderprogramm aus dem Klima- und Transformationsfonds. Insgesamt stellt der Bund dafür drei Milliarden Euro für den Zeitraum von 2026 bis 2029 bereit. Nach Angaben der Bundesregierung sollen damit je nach Verteilung zwischen vollelektrischen Fahrzeugen und Plug-in-Hybriden voraussichtlich bis zu 800.000 Fahrzeuge gefördert werden. Das Programm ist Teil der Klimaschutzpolitik der Bundesregierung und soll zugleich den Markthochlauf der Elektromobilität stützen.

Auch Ladeinfrastruktur wird gefördert

Parallel zur Kaufprämie fördert der Bund den Ausbau von Ladeinfrastruktur an und in Mehrparteienhäusern. Für dieses Programm sind nach Angaben der Bundesregierung 500 Millionen Euro vorgesehen. Anträge dafür können seit dem 15. April 2026 gestellt werden. Gefördert werden unter anderem Wandladestationen, technische Ausrüstung, Netzanschlüsse und notwendige Baumaßnahmen. Damit soll ein praktisches Hindernis beim Umstieg auf Elektroautos verringert werden, vor allem für Menschen ohne eigenes Einfamilienhaus.

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