
Der Normenkontrollrat hat das neue Heizungsgesetz (Gebäudemodernisierungsgesetz) mit scharfer Kritik bedacht. NKR-Chef Lutz Goebel bezeichnete den Gesetzentwurf als eines der schwächsten Vorhaben, die dem Gremium in den vergangenen Jahren zur Prüfung vorgelegt worden seien. Das Bundeskabinett hatte das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) Mitte Mai 2026 beschlossen.
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) übte massive Kritik am neuen Gebäudemodernisierungsgesetz. NKR-Chef Lutz Goebel nannte den Gesetzentwurf das „handwerklich schwächste Vorhaben“, das dem Normenkontrollrat in den vergangenen Jahren vorgelegt worden sei. Der Gesetzestext sei laut NKR in weiten Teilen kaum nachvollziehbar für die Betroffenen — ein Mangel, der Eigentümer und Mieter gleichermaßen trifft. Besonders die Aufteilung der Nebenkosten bei der Installation fossiler Heizungsanlagen sei nach Angaben des Kontrollrats für viele Immobilieneigentümer ohne externe Beratung kaum handhabbar. Das erzeugt zusätzliche Bürokratiekosten, die der NKR als unnötige Last einordnet. Goebel forderte den Deutschen Bundestag ausdrücklich auf, den Entwurf im parlamentarischen Verfahren grundlegend zu überarbeiten und die Vorschläge der Fachverbände ernsthaft zu prüfen. Eine Nachbesserung sei dringend nötig, wenn das Gesetz in der Praxis funktionieren solle.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz löst das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) der Ampelkoalition ab, das neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien betreiben musste. Diese Verpflichtung entfällt mit dem GModG vollständig. Stattdessen setzt die neue Bundesregierung auf eine sogenannte „Bio-Treppe“: Neue Gas-, Heizöl- oder Flüssiggasanlagen müssen ab dem Jahr 2029 mindestens zehn Prozent klimafreundliche Brennstoffe einsetzen. Dieser Anteil steigt dann schrittweise — ab 2030 auf 15 Prozent, ab 2035 auf 30 Prozent und bis 2040 auf mindestens 60 Prozent. Öl- und Gasheizungen bleiben damit ausdrücklich weiterhin erlaubt, was das Gesetz technologieoffen gestaltet. Das GModG soll nach aktuellem Stand noch vor dem 1. Juli 2026 in Kraft treten. Für Hauseigentümer bedeutet das mehr Planungssicherheit, allerdings auch eine schrittweise steigende Anforderung an den Brennstoffmix ihrer Anlage. Das Heizungsgesetz hatte bereits in den Koalitionsverhandlungen zu langen Debatten über den Mieterschutz geführt — diese Diskussion wird das parlamentarische Verfahren weiter begleiten.
Der Nationale Normenkontrollrat ist ein unabhängiges Beratungsgremium der Bundesregierung, das Gesetzentwürfe auf ihre bürokratischen Folgekosten und ihre Verständlichkeit für Bürger und Unternehmen prüft. Sein Votum hat keine bindende Wirkung, ist aber politisch und medial gewichtig. Dass NKR-Chef Goebel das Gebäudemodernisierungsgesetz als eines der handwerklich schwächsten Vorhaben der vergangenen Jahre einstuft, ist ein deutliches Warnsignal. Die frühere NKR-Chefin Katherina Reiche hatte bereits in früheren Heizgesetz-Debatten auf strukturelle Schwächen hingewiesen — ein Muster, das sich mit dem GModG fortzusetzen scheint. Heizungsverbände unterstützen die Kritik des Kontrollrats und mahnen ebenfalls Nachbesserungen an.
Der Ball liegt nun beim Deutschen Bundestag. Goebel machte unmissverständlich deutlich, dass der Entwurf in seiner aktuellen Form aus Sicht des Normenkontrollrats nachbesserungsbedürftig ist. Die parlamentarische Beratung des Gebäudemodernisierungsgesetzes wird zeigen, ob die Regierungskoalition die Kritik ernst nimmt oder den Zeitplan über die Qualität stellt. Für Millionen Haushalte, die in den kommenden Jahren über eine neue Heizungsanlage entscheiden müssen, hat das Ergebnis erhebliche praktische und finanzielle Bedeutung.
Quellen: t-online, ZDF heute, Bundesregierung, onvista, Apollo News, Volksstimme, ADAC, energie-fachberater.de
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