Rente nach 45 Jahren vor dem Aus: Wer jetzt betroffen sein könnte

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Bei der geplanten Rentenreform in Deutschland zeichnet sich eine der größten Veränderungen beim Übergang in den Ruhestand seit Jahren ab. Die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren soll nach den Empfehlungen der Alterssicherungskommission abgeschafft werden. Die Bundesregierung hat erklärt, das Reformpaket grundsätzlich umsetzen zu wollen. Fest steht aber noch nicht, ab welchem Geburtsjahrgang die bisherige Regelung entfällt. Auch konkrete Stichtage für den angekündigten Vertrauensschutz sind bislang nicht gesetzlich festgelegt.

Die Rente mit 63 ist längst keine Rente mit 63 mehr

Die umgangssprachlich weiterhin als Rente mit 63 bezeichnete Leistung heißt offiziell Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Voraussetzung sind grundsätzlich 45 Versicherungsjahre. Ursprünglich konnten Versicherte bestimmter älterer Jahrgänge bereits mit 63 Jahren ohne Abschläge in den Ruhestand gehen. Für jüngere Geburtsjahrgänge wurde diese Altersgrenze schrittweise angehoben. Ab Jahrgang 1964 liegt sie nach geltendem Recht bei 65 Jahren. Die reguläre Altersgrenze liegt für diese Jahrgänge bei 67 Jahren.

Die geplante Reform würde diesen zweijährigen Vorsprung grundsätzlich beseitigen. Die Alterssicherungskommission empfiehlt ausdrücklich, den abschlagsfreien Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen. Zugleich soll es nach dem Konzept keine neue Rentenregel geben, die einen abschlagsfreien Ruhestand allein von der Zahl der Beitragsjahre abhängig macht.

Welche Jahrgänge betroffen sind, ist noch nicht entschieden

Für Versicherte ist derzeit vor allem eine Frage entscheidend: Ab welchem Geburtsjahrgang würde die Neuregelung gelten? Dazu gibt es noch keine verbindliche Antwort. In einzelnen Veröffentlichungen wurden bereits bestimmte Jahrgänge genannt oder aus möglichen Übergangsfristen errechnet. Eine gesetzliche Grundlage dafür besteht bislang jedoch nicht. Die Bundesregierung erklärte noch am 16. September, dass an der konkreten gesetzlichen Umsetzung der Kommissionsempfehlungen gearbeitet werde.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hat allerdings zugesichert, dass rentennahe Jahrgänge geschützt werden sollen. Sie stellte einen Vertrauensschutz und Übergangsregelungen in Aussicht. In der politischen Debatte nannte Bas eine Größenordnung von rund fünf Jahren. Daraus lässt sich noch nicht ableiten, dass beispielsweise alle Menschen bis zu einem bestimmten Geburtsjahrgang automatisch unter die bisherige Regelung fallen. Dafür wären erst die genaue gesetzliche Ausgestaltung und der maßgebliche Stichtag entscheidend.

Damit ist auch die verbreitete Annahme, der Jahrgang 1965 oder ein anderer konkreter Jahrgang sei bereits sicher der erste Betroffene, derzeit nicht durch geltendes neues Recht gedeckt. Nach aktuellem Recht können ab 1964 Geborene die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte bei erfüllten Voraussetzungen weiterhin mit 65 Jahren erhalten.

Rentenalter könnte nach 2031 über 67 steigen

Die Rentenkommission geht noch weiter. Sie schlägt vor, die Regelaltersgrenze nach 2031 an die Entwicklung der Lebenserwartung zu koppeln. Zwei Drittel eines weiteren Anstiegs der Lebenserwartung sollen demnach auf eine längere Erwerbsphase und ein Drittel auf eine längere Rentenphase entfallen. Nach den derzeitigen mittleren Annahmen würde die Regelaltersgrenze zwischen 2031 und 2041 schrittweise von 67 auf etwa 67 Jahre und sechs Monate steigen.

Auch der frühestmögliche Bezug einer Altersrente für langjährig Versicherte nach mindestens 35 Versicherungsjahren soll verändert werden. Die Kommission schlägt vor, die bisherige Untergrenze von 63 zunächst auf 64 Jahre anzuheben. Anschließend soll sie parallel mit der Regelaltersgrenze steigen. Diese Rentenart bleibt mit dauerhaften Abschlägen verbunden, wenn sie vor der regulären Altersgrenze beansprucht wird.

Neue Schutzregel für gesundheitlich Belastete geplant

Als Ausgleich für das Ende der abschlagsfreien Sonderregelung empfiehlt die Kommission einen erleichterten Rentenzugang für gesundheitlich besonders belastete Menschen in rentennahen Jahrgängen. Wer nach einer individuellen Gesundheitsprüfung seinen zuletzt über längere Zeit ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann, soll nicht zwingend noch auf eine berufliche Neuorientierung oder Qualifizierung verwiesen werden. Die genaue Ausgestaltung dieser Schutzregel steht ebenfalls noch aus.

Gewerkschaften und Sozialverbände lehnen das Aus ab

Bei Gewerkschaften stößt die geplante Abschaffung auf deutlichen Widerstand. Der Deutsche Gewerkschaftsbund spricht sich dafür aus, die abschlagsfreie Möglichkeit nach 45 Versicherungsjahren zu erhalten. Seine Kritik richtet sich insbesondere darauf, dass Menschen mit frühem Berufseinstieg und körperlich belastenden Tätigkeiten häufiger Schwierigkeiten hätten, bis zu einer höheren Altersgrenze weiterzuarbeiten.

Auch der Sozialverband VdK lehnt eine pauschale weitere Anhebung des Renteneintrittsalters ab. Der Verband fordert stattdessen mehr altersgerechte Arbeitsplätze, bessere Rehabilitation und stärkere Berücksichtigung gesundheitlicher Belastungen.

Auch innerhalb der Parteien gibt es unterschiedliche Positionen

Die Frage nach der Rente nach 45 Beitragsjahren verläuft nicht ausschließlich entlang der Grenzen von Regierung und Opposition. Innerhalb der Regierungsparteien gab es im Sommer unterschiedliche Forderungen zur Dauer von Übergangsfristen und zum Erhalt der Regelung. Unionsfraktionschef Thorsten Frei hatte sich für die Umsetzung der Kommissionsempfehlung ausgesprochen, während unter anderem SPD-Politiker und mehrere CDU-Ministerpräsidenten Vorbehalte gegen eine schnelle Abschaffung äußerten. Bundeskanzler Friedrich Merz befürwortete Übergangszeiten.

Bei den Oppositionsparteien fallen die Bewertungen ebenfalls unterschiedlich aus. Die Grünen bezeichneten im Bundestag eine Reform der bisherigen Sonderregelung grundsätzlich als richtig, kritisierten jedoch andere Teile des Gesamtkonzepts, insbesondere mit Blick auf Altersarmut und Rentenniveau. Die Linke wandte sich gegen zentrale Empfehlungen der Kommission.

Deutschland ist mit der Debatte nicht allein

Steigende Altersgrenzen beschäftigen zahlreiche Industrieländer. Nach Angaben der OECD dürfte das durchschnittliche reguläre Rentenalter in ihren Mitgliedstaaten in den kommenden Jahrzehnten steigen. Mehrere Staaten haben bereits höhere Altersgrenzen beschlossen oder diese an die Lebenserwartung gekoppelt. Für Deutschland empfiehlt die OECD ebenfalls längere Erwerbsphasen als einen Baustein zur Finanzierung des Rentensystems vor dem Hintergrund einer alternden Bevölkerung.

Für Beschäftigte in Deutschland bleibt deshalb vorerst das geltende Rentenrecht maßgeblich. Wer mindestens 45 anrechenbare Versicherungsjahre erreicht und 1964 oder später geboren wurde, kann nach heutiger Rechtslage grundsätzlich mit 65 Jahren die abschlagsfreie Rente erhalten. Ob und für welche Jahrgänge dieses Recht künftig wegfällt, entscheidet sich erst mit der konkreten gesetzlichen Regelung der Rentenreform.

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