
Die Debatte über ein höheres Renteneintrittsalter gewinnt kurz vor dem erwarteten Bericht der Alterssicherungskommission an Schärfe. Das Gremium soll der Bundesregierung bis Ende Juni Vorschläge für eine umfassende Reform der Alterssicherung vorlegen. Dabei geht es um die langfristige Stabilität der gesetzlichen Rente, aber auch um betriebliche und private Vorsorge, Rentenentwicklung, Beiträge und mögliche Änderungen beim Renteneintritt.
Eine gesetzliche Rente mit 70 gibt es bislang nicht. Nach geltender Rechtslage steigt die Regelaltersgrenze bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre. Für Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt dann regulär die Grenze von 67 Jahren. Ein früherer Rentenbeginn bleibt je nach Rentenart möglich, ist aber häufig mit Abschlägen verbunden.
Die Alterssicherungskommission hatte Anfang Januar ihre Arbeit aufgenommen. Nach Angaben der Bundesregierung arbeitet sie unabhängig und soll Vorschläge erarbeiten, die als Grundlage für eine Reform dienen können. Den Vorsitz haben Frank-Jürgen Weise und die Sozialrechtlerin Constanze Janda. Zu den wissenschaftlichen Mitgliedern gehört auch der Wirtschaftsweise Martin Werding. Die Deutsche Rentenversicherung ist als Sachverständige ohne Stimmrecht eingebunden.
In einer Regierungspressekonferenz im April wurde bestätigt, dass die Ergebnisse der Kommission Ende Juni erwartet werden. Erst daraus soll sich politisches Handeln ergeben. Selbst weitreichende Vorschläge der Kommission wären zunächst Empfehlungen. Für eine Anhebung der Regelaltersgrenze bräuchte es anschließend politische Entscheidungen und gesetzliche Änderungen.
Ein aktuell diskutiertes Szenario sieht vor, das Renteneintrittsalter nach 2031 weiter anzuheben. Nach Berichten, die sich auf den Stand der Beratungen beziehen, könnte die Regelaltersgrenze Anfang der 2040er Jahre auf 68 Jahre steigen, Anfang der 2050er Jahre auf 69 Jahre und Anfang der 2060er Jahre auf 70 Jahre. Offiziell bestätigt war zunächst nur, dass die Kommission an Reformvorschlägen arbeitet und diese Ende Juni erwartet werden.
Auch frühere Modellrechnungen gehen nicht zwingend von einem schnellen Sprung auf 70 Jahre aus. Martin Werding hat ein Modell vertreten, bei dem das Renteneintrittsalter ab 2031 alle zehn Jahre um ein halbes Jahr steigen würde. Nach dieser Logik wäre die Marke von 70 Jahren erst sehr langfristig erreicht.
Der Kern der Debatte ist eine mögliche Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hatte sich im April öffentlich für eine solche Verbindung ausgesprochen. Auch die Bundesbank hält in ihrer Stellungnahme an die Alterssicherungskommission eine Kopplung des gesetzlichen Rentenalters nach 2031 an die Lebenserwartung für eine geeignete Reformoption.
Die Bundesbank begründet dies mit dem Verhältnis zwischen Erwerbsjahren und Rentenjahren. Wenn die Lebenserwartung steigt, das gesetzliche Rentenalter aber gleich bleibt, verlängert sich die durchschnittliche Rentenbezugsdauer. Dadurch erhöht sich der Finanzierungsdruck auf Beitragszahler, Rentenversicherung und Bundeshaushalt. Ein späterer Rentenzugang könne die Zahl der Erwerbstätigen stützen, zusätzliche Beitragszahlungen ermöglichen und die Rentenkasse entlasten.
Der Reformdruck entsteht vor allem durch den demografischen Wandel. Nach der Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes wird 2035 in Deutschland jede vierte Person 67 Jahre oder älter sein. 2024 war es etwa jede fünfte Person. Die Zahl der Menschen im Rentenalter steigt demnach bis 2038 je nach Variante auf 20,5 bis 21,3 Millionen. Zugleich wird die Zahl der Menschen im Erwerbsalter bis Mitte der 2030er Jahre sinken.
Damit verschiebt sich das Verhältnis zwischen Beitragszahlenden und Rentenbeziehenden. 2024 kamen auf 100 Personen im Erwerbsalter 33 Personen im Rentenalter. Bis 2070 dürfte dieser Wert selbst in günstigen Varianten deutlich steigen. Diese Entwicklung erklärt, warum neben Beitragssätzen, Rentenniveau und Bundeszuschüssen auch das Renteneintrittsalter wieder stärker diskutiert wird.
Eine höhere Regelaltersgrenze wäre politisch hoch umstritten. Sie betrifft nicht alle Beschäftigten gleich. Menschen in körperlich belastenden Berufen, mit unterbrochenen Erwerbsbiografien oder gesundheitlichen Einschränkungen hätten andere Voraussetzungen als Beschäftigte in weniger belastenden Tätigkeiten. Deshalb wird neben einer möglichen Anhebung auch über Ausnahmen, flexible Übergänge, Abschläge, Zuschläge und Anreize für freiwilliges längeres Arbeiten diskutiert.
Unklar blieb zunächst, ob die Kommission am Ende eine konkrete Anhebung der Regelaltersgrenze empfiehlt oder lediglich mehrere Optionen nebeneinanderstellt. Sicher ist: Die Frage, wie die gesetzliche Rente nach 2031 finanziert und stabilisiert werden soll, wird mit dem Kommissionsbericht zu einem zentralen Thema der Bundesregierung.
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