Wegen einer möglichen Gesundheitsgefahr werden Reiswaffeln der Marke Lima zurückgerufen. Bei Untersuchungen wurde ein zu hoher Gehalt an Aflatoxinen festgestellt. Dabei handelt es sich um Giftstoffe, die von bestimmten Schimmelpilzen gebildet werden können. Betroffene Packungen dürfen nicht mehr verzehrt werden.
Der Rückruf wurde unter anderem von der belgischen Lebensmittelbehörde FAVV veröffentlicht. Auch im europäischen Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel ist der Fall erfasst. Die RASFF-Meldung mit der Nummer 2026.6468 wurde am 21. Juli 2026 von Österreich übermittelt und als ernstes Risiko eingestuft.
Der Rückruf betrifft gesalzene Vollkorn-Reiswaffeln der Marke Lima in der 100-Gramm-Packung. Je nach Land kann die Produktbezeichnung auf der Verpackung leicht abweichen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten deshalb vor allem das Mindesthaltbarkeitsdatum und die Chargenkennzeichnung überprüfen.
Betroffen sind folgende Angaben:
Die belgische Behörde führt beide Chargenangaben gemeinsam als „L2505389 / 25 324“ auf. Laut der dortigen Rückrufmeldung wurde das Produkt zwischen dem 7. Januar und dem 23. April 2026 über verschiedene Verkaufsstellen vertrieben.
Grund für den Rückruf ist ein zu hoher Gehalt an Aflatoxinen. Das europäische Schnellwarnsystem nennt konkret eine Belastung mit Aflatoxin B1. Der Stoff gehört zu den sogenannten Mykotoxinen und kann entstehen, wenn Lebensmittel oder ihre Ausgangsstoffe von bestimmten Schimmelpilzen befallen werden.
Aflatoxin B1 gilt nach Angaben der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit als besonders stark erbgutschädigend und krebserzeugend. Das Bundesinstitut für Risikobewertung erklärt, dass Aflatoxine bei langfristiger Aufnahme unter anderem Leber und Nieren schädigen können. Lebensmittel sollten daher möglichst geringe Mengen dieser Stoffe enthalten.
Wer eine betroffene Packung gekauft hat, sollte die Reiswaffeln vorsorglich nicht mehr verzehren. Das Produkt kann in der Verkaufsstelle zurückgegeben werden, in der es gekauft wurde. Nach Angaben der belgischen Lebensmittelbehörde wird der Kaufpreis erstattet. Ein Kassenbon wird in der Rückrufmeldung nicht ausdrücklich als Voraussetzung genannt.
Ein einmaliger Verzehr bedeutet nicht automatisch, dass gesundheitliche Beschwerden auftreten. Das BfR weist darauf hin, dass nach dem kurzzeitigen Verzehr eines nur geringfügig über dem Höchstgehalt belasteten Lebensmittels nicht zwingend mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu rechnen ist. Wegen der möglichen langfristigen Wirkungen sollte der Rückruf dennoch beachtet werden.
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