US-Börsenaufsicht schafft neuen Weg für Aktien auf der Blockchain

Aktienhandel: Kurstafel mit Kursverläufen an der Börse
Quelle: Pixabay, sergeitokmakov

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Die US-Börsenaufsicht SEC öffnet den amerikanischen Kapitalmarkt stärker für den Handel von Aktien über Blockchain-Infrastrukturen. Mit einer neuen, zunächst auf fünf Jahre angelegten Ausnahme können spezielle Handelsplätze tokenisierte US-Aktien über automatisierte Liquiditätspools handeln, ohne wie eine klassische nationale Wertpapierbörse behandelt zu werden. Die Entscheidung könnte traditionelle Börsentechnik und Teile der Kryptoinfrastruktur näher zusammenbringen. Eine allgemeine Freigabe für beliebige Aktientoken ist sie jedoch nicht.

Die Securities and Exchange Commission veröffentlichte die sogenannte Innovation Exemption am 17. September. Sie gilt für sogenannte Tokenized Securities Venues, kurz TSV. Diese Plattformen können Käufer und Verkäufer tokenisierter Aktien über zugangsbeschränkte automatisierte Market-Maker-Systeme und Liquiditätspools zusammenbringen. Gleichzeitig erhalten bestimmte Liquiditätsanbieter eine befristete Ausnahme von Vorschriften, nach denen sie ansonsten möglicherweise als registrierungspflichtige Händler eingestuft würden.

Was tokenisierte US-Aktien überhaupt sind

Bei einer Tokenisierung wird eine Aktie oder die Rechtsposition an einer Aktie digital auf einer Blockchain abgebildet. Entscheidend ist dabei, welche Rechte mit dem Token tatsächlich verbunden sind. Die SEC verlangt für die von ihrer Ausnahme erfassten Produkte, dass die tokenisierte Variante grundsätzlich dieselben Rechte und Privilegien wie die entsprechende klassische Aktie bietet. Dazu gehören insbesondere die wirtschaftliche Beteiligung sowie Rechte auf Dividenden, Stimmrechte und Ansprüche im Fall einer Liquidation.

Damit zieht die Behörde zugleich eine Grenze zu Produkten, die lediglich den Kurs einer Aktie nachbilden. Solche synthetischen Token, deren Wert beispielsweise an die Apple-, Tesla- oder Nvidia-Aktie gekoppelt ist, ohne dass der Besitzer die entsprechenden Aktionärsrechte erhält, fallen nicht unter die neue Ausnahme. Gerade außerhalb der USA sind in den vergangenen Jahren unterschiedliche Konstruktionen entstanden, die unter dem Begriff tokenisierte Aktien vermarktet wurden, rechtlich aber nicht mit einem unmittelbaren Aktienbesitz gleichzusetzen sind.

Unternehmen können einer Tokenisierung widersprechen

Eine weitere Einschränkung betrifft Aktien, die nicht vom Unternehmen selbst oder in dessen Auftrag tokenisiert werden. Will ein unabhängiger Anbieter eine solche Aktie auf einem TSV verfügbar machen, muss das betroffene Unternehmen vorher schriftlich informiert werden. Der Emittent erhält die Möglichkeit, der Aufnahme seines tokenisierten Wertpapiers zu widersprechen. Damit kann nicht jede börsennotierte Gesellschaft automatisch gegen ihren Willen Bestandteil eines solchen Handelsangebots werden.

Auch technisch setzt die SEC Vorgaben. Die verwendeten Smart Contracts müssen überprüfbar und öffentlich sein und auf einer öffentlichen, grundsätzlich frei zugänglichen Distributed-Ledger-Infrastruktur laufen. Der Zugang zum eigentlichen Handelsplatz bleibt dagegen kontrolliert. Das unterscheidet das Modell von vollständig offenen dezentralen Kryptobörsen, auf denen jeder Nutzer unmittelbar mit einer Wallet handeln kann.

SEC begrenzt Umfang und Handelsvolumen

Die Ausnahme soll zunächst ein kontrollierter Test für eine neue Marktstruktur sein. Deshalb begrenzt die SEC sowohl die Zahl der handelbaren Aktien als auch deren Handelsvolumen. Für besonders liquide Wertpapiere sieht der Rahmen sehr niedrige Volumengrenzen im Verhältnis zum durchschnittlichen Handel der jeweiligen Aktie vor. Für eine weitere Kategorie gilt eine höhere, aber weiterhin begrenzte Schwelle.

Hinter diesen Limits steht ein grundlegendes Problem des parallelen Handels. Der Preis einer tokenisierten Aktie in einem automatisierten Liquiditätspool könnte zeitweise vom Kurs derselben Aktie an Nasdaq oder New York Stock Exchange abweichen. Die SEC nennt dieses Risiko ausdrücklich. Begrenzte Handelsvolumina sollen verhindern, dass mögliche Preisunterschiede zwischen Blockchain-Handel und klassischem Börsenhandel größere Auswirkungen auf den Gesamtmarkt entwickeln.

Die Plattformen müssen zudem Transaktionsdaten in US-Dollar öffentlich und maschinenlesbar bereitstellen und zeitnah aktualisieren. Wird der Handel mit der zugrunde liegenden Aktie an ihrer Hauptbörse ausgesetzt, muss auch der Handel mit der entsprechenden tokenisierten Aktie gestoppt werden.

24-Stunden-Handel ist möglich, aber nicht automatisch beschlossen

Besonders weitreichend könnten die Folgen langfristig bei den Handelszeiten werden. Blockchain-Systeme sind technisch nicht an die klassischen Öffnungszeiten einer Börse gebunden. Die neue SEC-Ausnahme bedeutet jedoch nicht, dass sämtliche US-Aktien ab sofort rund um die Uhr gehandelt werden können. Sie schafft zunächst einen rechtlichen Rahmen für bestimmte Onchain-Plattformen und automatisierte Liquiditätssysteme.

Parallel arbeiten klassische Börsen selbst an neuen Modellen. Die New York Stock Exchange hatte bereits Anfang 2026 Pläne für eine digitale Handelsplattform vorgestellt, die perspektivisch einen durchgehenden Handel, Teilaktien und eine unmittelbare Abwicklung über Blockchain-Technologie ermöglichen soll. Auch Nasdaq hat regulatorische Schritte für den Handel von Wertpapieren in tokenisierter Form unternommen. Damit entwickelt sich die Tokenisierung zunehmend von einem reinen Kryptothema zu einer Frage der Infrastruktur großer Kapitalmärkte.

Warum die Entscheidung für den Kryptomarkt relevant ist

Für Kryptounternehmen erweitert sich potenziell der Markt, weil Technologien aus dem Handel mit digitalen Vermögenswerten künftig stärker für klassische Wertpapiere eingesetzt werden können. Dazu gehören öffentliche Blockchains, Smart Contracts, digitale Wallets, Stablecoins sowie automatisierte Liquiditätspools. Anbieter wie Coinbase und Robinhood hatten bereits zuvor Interesse an tokenisierten Wertpapieren beziehungsweise entsprechende Angebote außerhalb der USA gezeigt.

Die Auswirkungen reichen deshalb über einzelne Kryptowährungen hinaus. Entscheidend könnte sein, ob sich bestehende Krypto-Infrastruktur künftig als technisches Fundament für einen Teil des Aktienhandels etabliert. Gleichzeitig konkurrieren Kryptoplattformen damit zunehmend mit traditionellen Brokern, Börsen und Abwicklungsstellen. Wie groß dieser Markt tatsächlich wird, hängt unter anderem davon ab, wie viele Handelsplätze die SEC-Ausnahme nutzen, welche Unternehmen einer Tokenisierung ihrer Aktien zustimmen und wie Investoren die neuen Handelsformen annehmen.

USA und Europa verfolgen ähnliche Experimente

Auch Europa beschäftigt sich mit der Verlagerung klassischer Finanzinstrumente auf Distributed-Ledger-Systeme. Das DLT Pilot Regime der Europäischen Union erlaubt Marktteilnehmern unter bestimmten Voraussetzungen bereits, tokenisierte Aktien, Anleihen und Fondsanteile mit Ausnahmen von einzelnen Vorgaben des traditionellen Kapitalmarktrechts zu testen. Die Beteiligung blieb bislang vergleichsweise begrenzt, weshalb die EU an einer Weiterentwicklung des Rahmens arbeitet.

Der amerikanische Ansatz erhöht nun den Wettbewerbsdruck bei der Frage, auf welcher technischen Infrastruktur Wertpapiere künftig gehandelt und abgewickelt werden. Für die etablierten Börsen bedeutet das nicht zwangsläufig ihre Ablösung. Nasdaq und NYSE zeigen selbst Interesse an der Technologie. Wahrscheinlicher wird damit zunächst ein Nebeneinander aus klassischen Börsensystemen und neuen Blockchain-basierten Handelswegen.

Ausnahme läuft zunächst fünf Jahre

Die SEC hat den neuen Rahmen bewusst zeitlich begrenzt und zugleich um öffentliche Stellungnahmen gebeten. Die Erfahrungen aus dem Handel sollen damit auch in mögliche spätere Regeländerungen einfließen. Die Behörde kann den Rahmen verändern, während weiterhin zentrale Vorschriften gegen Marktmanipulation und andere Verstöße gelten.

Damit markiert die Entscheidung vor allem einen strukturellen Schritt: Tokenisierte US-Aktien erhalten erstmals einen ausdrücklich definierten Weg für den Handel über bestimmte Blockchain-basierte Liquiditätssysteme in den Vereinigten Staaten. Ob daraus ein bedeutender zweiter Handelskanal neben den traditionellen Börsen entsteht, wird sich erst mit der praktischen Nutzung der neuen Ausnahme zeigen.

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