
Eine Splittergranate in Diepenau hat am Dienstag einen mehrstündigen Einsatz von Polizei und Spezialkräften ausgelöst. Der Hauseigentümer war bei Erd- und Umbauarbeiten in einem Einfamilienhaus an der Langen Straße auf den verdächtigen Gegenstand gestoßen. Die nicht explodierte Granate aus dem Zweiten Weltkrieg wurde später auf einem nahe gelegenen Acker kontrolliert gesprengt. Verletzt wurde niemand, auch Sachschäden entstanden nach Angaben der Polizei nicht.
Der Eigentümer des Hauses informierte die Polizei am 4. August 2026 gegen 10.24 Uhr über seinen Fund. Die Einsatzkräfte begutachteten den Gegenstand und übermittelten Fotos an das Landeskriminalamt. Dort wurde festgestellt, dass es sich um eine nicht detonierte Splittergranate handelte.
Spezialkräfte übernahmen anschließend die weiteren Maßnahmen. Die Granate aus dem Zweiten Weltkrieg in Diepenau wurde vorsichtig aus dem Gebäude gebracht und zu einer Ackerfläche im Bereich der Kreuzung Schafedamm und Maarortstraße transportiert. Der Eigentümer der Fläche hatte der Nutzung für die erforderliche Sprengung zugestimmt.
Auf der Ackerfläche wurde die Granate durch die Spezialisten kontrolliert gesprengt. Der Einsatz konnte gegen 15.50 Uhr beendet werden. Nach Angaben der Polizei verliefen sämtliche Maßnahmen ohne besondere Vorkommnisse. Weder Menschen noch Gebäude oder Fahrzeuge wurden beschädigt.
Die Splittergranate in Diepenau dürfte seit dem Zweiten Weltkrieg im oder am Gebäude gelegen haben. Wie sie an den Fundort gelangte und wie lange sie dort unentdeckt blieb, geht aus der Polizeimeldung nicht hervor. Bei Erdarbeiten, Umbauten und Renovierungen werden auch mehr als 80 Jahre nach Kriegsende immer wieder alte Kampfmittel entdeckt.
Die Polizei nimmt den Fund zum Anlass, auf das richtige Verhalten bei möglichen Granaten, Bomben oder anderer Munition hinzuweisen. Verdächtige Gegenstände dürfen nicht berührt, bewegt oder selbst transportiert werden. Finder sollten den Bereich verlassen, andere Personen auf Abstand halten und umgehend den Polizeinotruf 110 verständigen.
Auch stark verrostete oder vermeintlich harmlose Gegenstände können weiterhin explosiv sein. Die Einschätzung und Beseitigung eines solchen Munitionsfundes darf ausschließlich durch ausgebildete Fachkräfte erfolgen. Eigene Untersuchungen oder ein Transport können die Gefahr erhöhen und sollten unbedingt unterbleiben.
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