
Die KV Westfalen-Lippe investiert 40 Millionen Euro in zwei Immobilienfonds, bei denen Anleger inzwischen von einem möglichen Totalverlust ausgehen. Das berichten NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung in einer gemeinsamen Recherche. Zusammen mit weiteren bekannt gewordenen Anlagen von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen steigt die Summe der mutmaßlichen Fehlinvestitionen auf knapp 220 Millionen Euro. Der tatsächliche Umfang könnte noch deutlich größer sein.
Nach den neuen Recherchen legte die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe insgesamt rund 40 Millionen Euro in den sogenannten Verius-Fonds an. Die KVWL und die ebenfalls betroffene AOK Bremen haben inzwischen externe Anwälte eingeschaltet. Sie sollen untersuchen, wie es zu den Investitionen kommen konnte und ob Verantwortliche oder beteiligte Unternehmen haftbar gemacht werden können. Die AOK Bremen hatte 5,5 Millionen Euro investiert und den Betrag nach eigenen Angaben vollständig abgeschrieben.
Die bislang öffentlich bekannten Fehlinvestitionen summieren sich damit auf knapp 220 Millionen Euro. Aus Kreisen der Finanzbranche sollen NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung zudem erfahren haben, dass 28 Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen insgesamt mehr als 500 Millionen Euro in die Verius-Fonds gesteckt haben könnten. Diese deutlich höhere Summe ist bislang jedoch nicht vollständig bestätigt, da zahlreiche Institutionen keine Angaben zu möglichen Investments machen.
Brisant ist, dass der Verkaufsprospekt eines Fonds insgesamt 27 Risiken aufführt. Drei davon wurden als hoch und 19 als mittel eingestuft. In den Unterlagen wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Anleger ihr eingesetztes Kapital teilweise oder vollständig verlieren könnten. Spätere Jahresabschlüsse zeigen laut der Recherche zudem Finanzierungen mit Zinssätzen zwischen 15 und 18,5 Prozent. Ein von den Medien befragter Finanzexperte wertet solche hohen Zinsen als deutliches Anzeichen für ein erhöhtes Ausfallrisiko.
Hauck & Aufhäuser Fund Services weist Vorwürfe einer unzureichenden Information zurück. Die Investoren seien über den Charakter der Anlagen, die Risiken und ihre eigenen Prüfpflichten informiert worden. Die konkreten Investments und Zinssätze seien außerdem seit Auflage der Fonds in öffentlich zugänglichen Jahresabschlüssen aufgeführt gewesen. Einige betroffene Einrichtungen erklären dagegen, ihnen hätten beim Kauf noch nicht alle später veröffentlichten Risikoinformationen vorgelegen. Wer die Verantwortung für die Verluste trägt, ist daher weiterhin umstritten.
Bei der Entscheidung für die fragwürdigen Immobilienfonds spielten offenbar juristische Gutachten eine wichtige Rolle. Ein KPMG-Memorandum kam laut den Recherchen zu dem Ergebnis, dass die Anlagen von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen grundsätzlich erworben werden könnten und mit den gesetzlichen Vorschriften vereinbar seien. Gleichzeitig enthielt das Gutachten den Hinweis, dass die wirtschaftliche Bewertung weiterhin in eigener Verantwortung der jeweiligen Investoren lag. KPMG äußerte sich unter Verweis auf gesetzliche Verschwiegenheitspflichten nicht zu dem damaligen Auftrag.
Für Sozialversicherungsträger gilt grundsätzlich, dass bei Geldanlagen die Sicherheit Vorrang haben muss. Das Bundesamt für Soziale Sicherung prüft die Anlagen der von ihm beaufsichtigten bundesunmittelbaren Träger regelmäßig. Bei den Kassenärztlichen Vereinigungen handelt es sich allerdings nicht um klassische Krankenkassenbeiträge, sondern um Mitglieds- und Verwaltungsgelder. Ob die Einrichtungen ihre Prüfpflichten verletzt haben oder von den beteiligten Finanzunternehmen unzureichend informiert wurden, dürfte nun auch gerichtlich geklärt werden. Fünf Kassen und Kassenärztliche Vereinigungen haben bereits Klagen beim Landgericht Frankfurt eingereicht.
Die KV Westfalen-Lippe investiert 40 Millionen Euro und gehört damit zu den bislang größten bekannt gewordenen Einzelfällen. Wie viel davon tatsächlich verloren ist und ob Geld zurückgeholt werden kann, steht noch nicht abschließend fest.
Quellen:
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