
Der Thermomix-Hersteller Vorwerk steht im Visier der italienischen Kartellbehörde AGCM (Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato). Die Behörde hat Ermittlungen gegen das Wuppertaler Unternehmen eingeleitet und dabei die Büros von Vorwerk durchsucht. Auslöser ist die Abschaltung der Cloud-Dienste für Neato-Saugroboter – eine Entscheidung, die Tausende von Geräten de facto unbrauchbar gemacht hat.
Vorwerk hatte die Marke Neato Robotics im Jahr 2017 übernommen und baute die Saugroboter-Sparte als eigenständiges Segment auf. Im Oktober 2023 gab das Unternehmen jedoch bekannt, den Betrieb von Neato Robotics einzustellen. Damit wurde auch der Cloud-Dienst abgeschaltet, auf den die Geräte für grundlegende Funktionen angewiesen sind.
Ohne funktionierende Cloud-Verbindung sind viele Neato-Modelle nicht mehr vollständig nutzbar. Funktionen wie App-Steuerung, Kartenaktualisierungen und automatische Updates fallen weg. Für Verbraucher, die bis zu 600 Euro oder mehr für einen solchen Roboterstaubsauger bezahlt haben, ist das ein erheblicher Schaden – obwohl die Geräte technisch noch funktionsfähig sein könnten.
Diese Praxis nennen Verbraucherschützer „Bricking by Cloud“ – das absichtliche oder in Kauf genommene Unbrauchbarmachen von Produkten durch das Abschalten digitaler Dienste. Es ist ein wachsendes Problem im Bereich smarter Haushaltsgeräte.
Die AGCM hat nach eigenen Angaben Durchsuchungen in den italienischen Büros von Vorwerk durchgeführt. Der Vorwurf: Das Unternehmen könnte gegen italienisches und europäisches Wettbewerbsrecht verstoßen haben, indem es Verbraucher durch die Cloud-Abschaltung um die volle Nutzbarkeit ihrer Produkte gebracht hat.
Im Mittelpunkt der Ermittlungen steht die Frage, ob Vorwerk die Käufer beim Erwerb der Geräte ausreichend über die Abhängigkeit von Cloud-Diensten informiert hatte – und ob die Abschaltung ohne angemessene Kompensation rechtens war. Die Behörde prüft außerdem, ob das Verhalten als unlautere Handelspraktik gegenüber Verbrauchern einzustufen ist.
Für Vorwerk, das weltweit vor allem durch seinen Thermomix bekannt ist, kommt die Ermittlung zu einem ungünstigen Zeitpunkt. Das Unternehmen gilt als einer der letzten großen deutschen Direktvertriebskonzerne und pflegt ein konservatives, auf Vertrauen basierendes Markenimage.
Der Fall Vorwerk und Neato ist kein Einzelfall. Immer häufiger stellen Verbraucher fest, dass ihre teuer gekauften Smart-Home-Geräte durch die Abschaltung von Servern oder Apps ihren Wert verlieren. Betroffen waren in der Vergangenheit unter anderem Fitness-Tracker, Smart-Lampen und vernetzte Spielzeuge.
In Deutschland und der EU gibt es bislang keine einheitliche gesetzliche Regelung, die Hersteller verpflichtet, Cloud-Dienste über einen Mindestzeitraum bereitzustellen oder Verbraucher angemessen zu entschädigen. Die EU-Kommission arbeitet zwar an Regulierungen im Rahmen des Europäischen Rechts für digitale Produkte, doch bis zur Umsetzung dürfte es noch einige Jahre dauern.
Verbraucherzentralen in Deutschland raten betroffenen Neato-Käufern, Ansprüche auf Rückerstattung oder Ersatz zu prüfen. In einigen Fällen könnten Gewährleistungsrechte oder das Produkthaftungsgesetz greifen, sofern die Geräte zum Zeitpunkt des Kaufs als dauerhaft cloudabhängig vermarktet wurden, ohne dass dies klar kommuniziert worden war.
Nach der Schließung von Neato Robotics hat Vorwerk keine eigenständige Saugroboter-Sparte mehr. Das Kerngeschäft bleibt der Thermomix sowie andere Haushaltsgeräte wie der Kobold-Staubsauger. Der Konzern beschäftigt weltweit rund 12.000 Mitarbeiter und erzielte zuletzt einen Jahresumsatz von mehreren Milliarden Euro.
Ob Vorwerk in Italien mit einer Geldstrafe oder weiteren Konsequenzen rechnen muss, ist derzeit offen. Die AGCM hat lediglich Ermittlungen eingeleitet – ein Abschlussbescheid steht noch aus. Verbraucherschützer hoffen jedoch, dass das Verfahren einen Präzedenzfall schafft und andere Hersteller zur Vorsicht mahnt.
Für die Verbraucher, die auf ihren Neato-Robotern sitzen, ist das ein schwacher Trost. Ihre Geräte stehen – und die Cloud, die sie am Laufen hielt, ist längst abgeschaltet. Mehr zu wirtschaftlichen Entwicklungen rund um europäische Konzerne lesen Sie auch in unserem Bericht über den Eigentümerwechsel bei Tegut. Wettbewerbsrechtliche Fragen beschäftigen Behörden zunehmend auch im deutschen Raum, wie etwa die Entscheidung des Kartellamts zum WN-Verlag zeigt.
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