Im Kreis Coesfeld dürfen Hühner trotz Verbots weiter in Käfigen leben

Im Kreis Coesfeld dürfen Hühner trotz Verbots weiter in Käfigen leben
Foto: ANINOVA e.V.

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Im Kreis Coesfeld werden trotz des seit Januar geltenden Verbots der Kleingruppenhaltung weiterhin tausende Hühner in Käfigen gehalten. Darauf weist die Tierrechtsorganisation ANINOVA hin. Betroffen sei ein großer Legehennenbetrieb mit rund 150.000 Tieren. Kurz vor Ostern rückt der Fall zusätzlich in den Fokus, weil in dieser Zeit besonders viele Eier verkauft und verarbeitet werden.

Ausnahmegenehmigungen gelten noch bis Herbst 2026

Seit dem 1. Januar 2026 ist die Kleingruppenhaltung von Legehennen in Deutschland grundsätzlich verboten. Grundlage ist eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2015, die eine Übergangsfrist von zehn Jahren vorsah.

Nach Angaben des Kreises Coesfeld liegt für den betroffenen Betrieb jedoch eine Ausnahmegenehmigung vor. Demnach darf die Käfighaltung in einem Stall noch bis zum 30. April 2026 fortgeführt werden, in einem weiteren Stall bis zum 30. September 2026. Der Fall zeigt damit, dass das Verbot nicht überall sofort umgesetzt worden ist.

ANINOVA kritisiert die Haltungsbedingungen

ANINOVA hat nach eigenen Angaben aktuelles Bildmaterial aus dem Betrieb veröffentlicht. Darauf sollen Hühner mit Gefiederschäden zu sehen sein. Die Organisation kritisiert zudem, dass die Tiere in Drahtkäfigen gehalten würden und nur eingeschränkte Möglichkeiten für arttypisches Verhalten hätten.

Nach Angaben von ANINOVA steht der Betrieb bereits seit Jahren in der Kritik. Die Organisation verweist auf frühere Ermittlungen wegen möglicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz sowie auf Auflagen des Veterinäramts. Zudem habe der Betreiber nach Darstellung von ANINOVA schon vor Jahren einen Umbau der Haltungssysteme angekündigt.

Zusätzliche Aufmerksamkeit vor Ostern

Kurz vor Ostern bekommt der Fall besondere Aufmerksamkeit, weil der Eierverbrauch in diesen Tagen traditionell steigt. Nach Einschätzung von ANINOVA gelangen Eier aus Käfighaltung heute seltener direkt in den regulären Einzelhandel, sondern eher in verarbeitete Produkte oder gefärbte Ostereier.

Nach Angaben der Organisation werden auch Eier aus dem betroffenen Betrieb weiterverarbeitet. Der Fall wirft deshalb nicht nur Fragen zum Umgang mit Ausnahmegenehmigungen auf, sondern auch zur Transparenz bei Herkunft und Haltungsform von Eiern.

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