Vier Familiengrundschulzentren sollen Familien in Münster stärker unterstützen

Vier Familiengrundschulzentren sollen Familien in Münster stärker unterstützen
Taylor Flowe

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Vier Grundschulen in Münster könnten ab 2027 zu Familiengrundschulzentren werden. Die Stadtverwaltung schlägt vor, für die Eichendorffschule Angelmodde, die Melanchthonschule, die Norbertschule und die Michaelschule eine Förderung beim Land NRW zu beantragen. Entscheiden soll der Rat am 1. Juli 2026.

Stadt Münster will Förderung für vier Grundschulen beantragen

Die Stadt Münster bereitet den Aufbau von vier neuen Familiengrundschulzentren vor. Nach der öffentlichen Beschlussvorlage sollen die Eichendorffschule Angelmodde, die Melanchthonschule, die Norbertschule und die Michaelschule dafür vorgesehen werden. Voraussetzung ist, dass die jeweiligen Schulkonferenzen positiv entscheiden. Erst danach soll die Verwaltung bis zum 30. September 2026 den Förderantrag beim Ministerium für Schule und Bildung NRW stellen.

Der geplante Förderzeitraum läuft vom 1. Februar 2027 bis zum 31. Juli 2029. Familiengrundschulzentren sollen Grundschulen stärker zu Orten der Begegnung, Beratung und Unterstützung für Kinder und Eltern machen. Dazu gehören unter anderem niedrigschwellige Angebote für Familien, Beratungsmöglichkeiten, Elterncafés und eine bessere Vernetzung im Übergang von der Kita zur Grundschule sowie von der Grundschule zur weiterführenden Schule.

Die Vorlage nennt als Ziel vor allem bessere Bildungschancen und weniger herkunftsbedingte Bildungsbenachteiligung. Damit knüpft Münster an das Startchancen-Programm an, über das Schulen in herausfordernden Lagen zusätzlich unterstützt werden. Für die Bildung in Münster wäre das Vorhaben deshalb nicht nur ein schulorganisatorischer Schritt, sondern auch ein sozialpolitisches Angebot in den jeweiligen Quartieren. Schon im Februar hatte NRW den Ausbau der Familiengrundschulzentren angekündigt. ms-aktuell.de berichtete damals über die landesweite Förderung und die fachliche Begleitung durch das Institut für soziale Arbeit in Münster.

Warum nicht alle Startchancen-Schulen teilnehmen können

Am Startchancen-Programm nehmen in Münster mehrere Grundschulen teil. Dazu gehören neben den vier vorgeschlagenen Standorten auch die Grundschule Kinderhaus-West und die Gottfried-von-Cappenberg-Schule. Trotzdem kommen nach der Förderrichtlinie nicht alle Standorte für ein neues Familiengrundschulzentrum infrage. Gefördert werden nur neue Standorte an Offenen Ganztagsgrundschulen, die am Startchancen-Programm teilnehmen und noch kein Familiengrundschulzentrum sind.

Die Grundschule Kinderhaus-West scheidet nach der Vorlage aus, weil sie als gebundene Ganztagsschule nicht unter die Fördervoraussetzungen fällt. Auch die Albert-Schweitzer-Schule kann nicht berücksichtigt werden, obwohl die Schulverwaltung nach eigenen Angaben bei der Bezirksregierung für eine Antragsberechtigung geworben hatte. Die Förderung ist laut Vorlage ausdrücklich an den Offenen Ganztag einer Grundschule gekoppelt.

Für die vier vorgeschlagenen Grundschulen sollen jeweils Leitungsstellen für die Familiengrundschulzentren entstehen. Diese sollen an die Träger des Offenen Ganztages angebunden werden. Zusätzlich ist beim Schulträger eine kommunale Koordinierungsstelle vorgesehen, weil bei vier Familiengrundschulzentren eine volle Stelle förderfähig ist. Die Umsetzung soll zusammen mit Schulen, OGS-Trägern, Schulaufsicht, Jugendamt und Regionalem Bildungsnetzwerk Münster erfolgen.

Land übernimmt bis zu 80 Prozent der Kosten

Finanziell setzt die Stadt Münster auf eine Landesförderung von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Der städtische Eigenanteil liegt bei mindestens 20 Prozent. Für 2027 weist die Vorlage einen Eigenanteil von 37.540 Euro aus, für 2028 sind 40.960 Euro vorgesehen, für 2029 weitere 23.900 Euro. Die erforderlichen Mittel sollen im Haushalt beziehungsweise aus vorhandenen Ressourcen des Amtes für Schule und Weiterbildung abgedeckt werden.

Die Gesamtkosten setzen sich aus mehreren Bausteinen zusammen. Vorgesehen sind eine Koordinierungsstelle beim Schulträger, Leitungsstellen an den vier Familiengrundschulzentren sowie Mittel für konkrete Angebote. Pro Familiengrundschulzentrum können jährlich bis zu 8.000 Euro für Personal- und Sachausgaben eingesetzt werden. Bei vier Standorten ergibt sich für ein volles Jahr ein Betrag von 32.000 Euro.

Sollte das Land das Programm nach Mitte 2029 nicht weiter fördern, würde das Projekt laut Beschlussvorlage auslaufen. Zunächst beraten mehrere Bezirksvertretungen und Fachausschüsse über das Vorhaben. Die endgültige Entscheidung über die Antragstellung für die Familiengrundschulzentren in Münster ist für die Ratssitzung am 1. Juli 2026 vorgesehen.

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