
Münster. Ein bereits ausgezahlter Zuschuss für den Ruderverein Münster von 1882 soll nicht zurückgezahlt werden müssen. Der Sportausschuss entscheidet am 18. Juni darüber, ob die Stadt Münster einen Betrag von 17.287,55 Euro in einen regulären, nicht rückzahlbaren Zuschuss umwandelt.
Der Vorgang ist Teil einer größeren Beschlussvorlage zur Sportförderung in Münster. Besonders wird er, weil die Zuschussgewährung für den Ruderverein im vergangenen Jahr zunächst ausgesetzt worden war. Hintergrund waren nach Darstellung der Verwaltung Machtmissbrauchs-Vorwürfe im Leistungssport und die damals noch ausstehende Aufklärung und Aufarbeitung innerhalb des Vereins.
Ende 2025 zahlte die Stadt den ausgesetzten Betrag dennoch aus. Allerdings geschah das zunächst nur als rückzahlbarer Zuschuss. Begründet wurde dies mit dem Mittelbedarf des Vereins zur Deckung laufender Kosten. Nun soll dieser Zwischenstatus beendet werden. Verwaltung und Stadtsportbund befürworten, den Betrag endgültig als regulären Zuschuss zu behandeln.
Für den Verein wäre das eine wichtige finanzielle Klärung. Politisch bleibt der Vorgang sensibel, weil öffentliche Sportförderung hier mit der Frage verbunden ist, wie Vereine mit schwerwiegenden Vorwürfen im eigenen Umfeld umgehen und wann eine Aufarbeitung als ausreichend fortgeschritten gilt.
In der Vorlage heißt es, die Aufklärung und Aufarbeitung innerhalb des Vereins sei mittlerweile so weit fortgeschritten, dass Verwaltung und Stadtsportbund die Umwandlung des Betrags befürworten. Damit würde aus der zunächst vorläufigen Zahlung eine endgültige Förderung.
Der Sportausschuss entscheidet darüber nicht isoliert, sondern im Rahmen der jährlichen Zuschüsse für Sportvereine mit eigenen Sportstätten. Insgesamt geht es in der Vorlage um rund 861.000 Euro für Betriebs-, Miet- und Pachtkosten. Den Mitgliedsvereinen des Stadtsportbundes Münster sollen 855.213,34 Euro gewährt werden. Für Behinderten- und Reha-Sportvereine sind weitere 5.794,43 Euro vorgesehen.
Die Förderung soll Vereine entlasten, die eigene Sportanlagen betreiben und dadurch laufende Kosten tragen. Grundlage ist die städtische Sportförderrichtlinie. Sie regelt unter anderem Voraussetzungen zu Antragsfristen, Mitgliedschaft im Stadtsportbund, Mindestbeiträgen, Jugendquote und Mitgliederanteil aus Münster.
Die Vorlage zeigt zugleich, dass die Stadt die Zuschüsse nicht automatisch vergibt. Für 2026 wurden insgesamt 76 Anträge fristgerecht eingereicht. 74 Sportvereine erfüllen nach Prüfung der Verwaltung die Fördervoraussetzungen.
Zwei Anträge sollen nicht berücksichtigt werden. Beim Angel-Sportverein Hiltrup und beim TC Preußen Münster wird nach Angaben der Verwaltung die Jugendquote im vierten Jahr in Folge nicht erfüllt. Bei anderen Vereinen führen unterschrittene Jugendquoten zunächst zu Kürzungen. Betroffen sind der 1. FC Mecklenbeck, der Kanu-Verein Münster von 1922 und die Rovers Bogenschützen Hiltrup.
Der Fall des Rudervereins hebt sich davon ab. Dort geht es nicht um eine rechnerische Kürzung, sondern um die Frage, ob ein bereits ausgezahlter Betrag nach einer Phase der Prüfung und Aufarbeitung endgültig bei dem Verein verbleiben soll.
Die öffentliche Beschlussvorlage stammt aus dem Sportamt und ist auf den 27. Mai 2026 datiert. Der Sportausschuss soll am 18. Juni über die Zuschüsse entscheiden. Die Verwaltung hält fest, dass die Inhalte der Vorlage mit dem Stadtsportbund Münster abgestimmt wurden.
Sollte der Ausschuss dem Vorschlag folgen, müsste der Ruderverein Münster den Ende 2025 ausgezahlten Betrag von 17.287,55 Euro nicht zurückzahlen. Aus der vorläufigen Hilfe zur Deckung laufender Kosten würde damit eine endgültige städtische Förderung.
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